Ende der Staatswillkür: Strafantrag gegen oberste deutsche Politiker (von Dr. jur. Christian Wirth)
Archivmeldung vom 31.08.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićMit dem Strafantrag gegen oberste deutsche Politiker setzt Deutschland ein klares Zeichen für die Welt: Die Bevölkerung kann und muss mit der allgegenwärtigen Gängelung und Lüge durch die Politik abrechnen. Nur so könne laut Experten weiterer Staatswillkür der Riegel vorgeschoben werden.
Das unabhängige Internet-Nachrichten-Portal multipolar hatte Anfang 2024 auf dem Gerichtsweg durchgesetzt, dass das Robert-Koch-Institut seine Corona-Protokolle freigeben musste. Diese offengelegten RKI-Protokolle, auch RKI-Files genannt, belegen klar, was internationale Fachstimmen bereits während der Corona-Maßnahmen aussagten.
Für die verordneten Corona-Maßnahmen, also Maskenpflicht, Abstandsgebot, Versammlungs- und Schulverbot, Ausgangssperren, Testpflicht bis hin zu Impfempfehlungen und Impfzwängen gab es keine Evidenz, sprich keine medizinische Grundlage. Somit waren diese massiven Einschränkungen laut namhaften Aufklärern politisch angeordnete Willkürmaßnahmen, Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen, gedeckt und befeuert durch die Leitmedien. Dies schreit geradezu nach einer Aufarbeitung.
Dr. jur. Christian Wirth ist Mitglied des Deutschen Bundestages und Sprecher für Staats- und Verfassungsrecht, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat, sowie stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss. Er macht gemeinsam mit weiteren Mitklägern mittels eines Strafantrags gegen oberste deutsche Politiker Nägel mit Köpfen. Lesen Sie selbst:
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, Platz der Republik 1, 11011 Berlin gegen Frau Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel, ladungsfähige Anschrift: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Herrn Jens Spahn, Mitglied des Bundestages, ladungsfähige
Anschrift: wie oben, Herrn Bundeskanzler Olaf Scholz, ladungsfähige Anschrift:
Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin, die weiteren Mitglieder der 23. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (Bundeskabinett in der 19.
Legislaturperiode vom 14.03.2018 bis 08.12.2021), Herrn Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach, ladungsfähige Anschrift: Bundesministerium für Gesundheit,
Mauerstraße 29, 10117 Berlin, die weiteren Mitglieder der 24. Bundesregierung der
Bundesrepublik Deutschland, sowie Herrn Prof. Dr. Lothar Heinz Wieler, ladungsfähige Anschrift: Hasso-Plattner-Institut, Rudolf-Breitscheid-Straße 187, 14482 Potsdam, als ehemaliger Präsident des Robert-Koch-Instituts, Herrn Ingo Behnel, ladungsfähige Anschrift:
Bundesministerium für Gesundheit, Mauerstraße 29, 10117 Berlin, sowie gegen Unbekannt,
wegen des Verdachts auf millionenfachen besonders schweren Fall von Nötigung gemäß § 240 Abs. I, IV Nr. 2 StGB, Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB, Betrug gemäß § 263
StGB, Untreue gemäß § 266 StGB und Körperverletzung gemäß § 223 StGB sowie Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB und stelle zugleich Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.
Dem liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:
Die Tatverdächtigen haben in ihrer Eigenschaft als Amtsträger wider besseren Wissens und vorsätzlich, während der Covid-19-Pandemie verschiedenste grundrechtseinschränkende
Maßnahmen beschlossen oder beschließen lassen, die sich gegen das öffentliche Leben, die Freiheit des Einzelnen, Kinderrechte, die Wirtschaft, den Datenschutz, die Bewegungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Demonstrationsfreiheit, Gewerbefreiheit, das Recht auf Gleichbehandlung, den Schulbesuch und vieles mehr richteten. Es kam während der Pandemie zu Ausgangs-, Aufenthalts-, Kontakt- und Einreisebeschränkungen, zur Maskenpflicht, Quarantäne nach Einreise, Ungleichbehandlung bei Umstellung auf Distanzunterricht in den Schulen, zu Altersdiskriminierung, zu Diskriminierung von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung, zu Ungleichbehandlung Geimpfter bzw. Genesener und Nicht-Geimpfter, zu Beherbergungsverboten und Gaststättenschließungen, zu Nutzungsverboten von Zweitwohnungen, Gottesdienstverboten, Demonstrationsverboten,
Versammlungsverboten, Testpflicht, Impfpflicht, Isolation, Quarantäne und vieles mehr.
Durch die Zwangsimpfungen soll es zu vermeidbaren Todesfällen gekommen sein.
Die Protokolle des Corona-Expertenrats des Robert-Koch-Instituts sind inzwischen ungeschwärzt veröffentlicht worden.
Soweit mal ein Auszug aus dem Strafantrag von Christian Wirth, der gesamte Inhalt kann im Sendungstext nachgelesen werden.
Mit diesem Antrag setzt Deutschland ein klares Zeichen für die Welt, dass die Bevölkerung mit der allgegenwärtigen Schikane und Lüge durch die Politik abrechnen kann und muss. Dies sei man laut Rechtsexperten, wie z.B. Rechtsanwalt Ralf Ludwig, und Medizinern, wie z.B. Prof. Bhakdi, den Opfern und auch der gesamten Bevölkerung gegenüber schuldig. Nur so könne weiterer Staatswillkür der Riegel vorgeschoben werden.
Vollständiger Inhalt des Strafantrags von Dr. Christian Wirth:
Strafanzeige und Strafantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatten wir
Andreas Bleck, MdB,
Nicole Höchst, MdB
Sebastian Münzenmaier, MdB
Bernd Schattner, MdB
Dr. Christian Wirth, MdB,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
gegen
Frau Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel, ladungsfähige Anschrift: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin,
Herrn Jens Spahn, Mitglied des Bundestages, ladungsfähige Anschrift: wie oben,
Herrn Bundeskanzler Olaf Scholz, ladungsfähige Anschrift: Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin,
die weiteren Mitglieder der 23. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (Bundeskabinett in der 19. Legislaturperiode vom 14.03.2018 bis 08.12.2021),
Herrn Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach, ladungsfähige Anschrift: Bundesministerium für Gesundheit, Mauerstraße 29, 10117 Berlin,
die weiteren Mitglieder der 24. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland,
sowie
Herrn Prof. Dr. Lothar Heinz Wieler, ladungsfähige Anschrift: Hasso-Plattner-Institut, Rudolf-Breitscheid-Straße 187, 14482 Potsdam, als ehemaliger Präsident des Robert-Koch-Instituts,
Herrn Ingo Behnel, ladungsfähige Anschrift: Bundesministerium für Gesundheit, Mauerstraße 29, 10117 Berlin,
sowie gegen Unbekannt,
Strafanzeige
wegen des Verdachts auf millionenfachen besonders schweren Fall von Nötigung gemäß § 240 Abs. I, IV Nr. 2 StGB, Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB, Betrug gemäß § 263 StGB, Untreue gemäß § 266 StGB und Körperverletzung gemäß § 223 StGB sowie Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB
und stelle zugleich
Strafantrag
wegen aller in Betracht kommenden Delikte.
Dem liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:
Die Tatverdächtigen haben in ihrer Eigenschaft als Amtsträger wider besseren Wissens und vorsätzlich während der Covid-19-Pandemie verschiedenste grundrechtseinschränkende Maßnahmen beschlossen oder beschließen lassen, die sich gegen das öffentliche Leben, die Freiheit des Einzelnen, Kinderrechte, die Wirtschaft, den Datenschutz, die Bewegungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Demonstrationsfreiheit, Gewerbefreiheit, das Recht auf Gleichbehandlung, den Schulbesuch und vieles mehr.
Es kam während der Pandemie zu Ausgangs-, Aufenthalts-, Kontakt- und Einreisebeschränkungen, zur Maskenpflicht, Quarantäne nach Einreise, Ungleichbehandlung bei Umstellung auf Distanzunterricht in den Schulen, zu Altersdiskriminierung, zu Diskriminierung von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung, zu Ungleichbehandlung Geimpfter bzw. Genesener und Nicht-Geimpfter, zu Beherbergungsverboten und Gaststättenschließungen, zu Nutzungsverboten von Zweitwohnungen, Gottesdienstverboten, Demonstrationsverboten, Versammlungsverboten, Testpflicht, Impfpflicht, Isolation, Quarantäne und vieles mehr.
Durch die Zwangsimpfungen soll es zu vermeidbaren Todesfällen gekommen sein.
Die Protokolle des Corona-Expertenrats des Robert-Koch-Instituts sind inzwischen ungeschwärzt veröffentlicht worden.
Daraus sind u.a folgende Vermerke für die Beurteilung der Strafbarkeit der Tatverdächtigen relevant:
„Textentwurf Christian Drosten: Empfehlung für den Herbst, Darstellung der Ideen und Einschätzung. Kontext: Der Artikel ist vertraulich. Hr. Drosten hat zwischenzeitlich entschieden, das Papier nicht zu publizieren, da ungezielte Testung im Text als nicht sinnvoll betrachtet wird und dies dem Regierungshandeln widerspricht.“ (RKI-Protokolle, 29. Juli 2020)
„Impfung von Kindern: Auch wenn (von) STIKO die Impfung von Kindern nicht empfohlen wird, BM Spahn plant trotzdem ein Impfprogramm.“ (RKI-Protokolle, 19. Mai 2021)
„In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt. Gesamtbevölkerung trägt bei. Soll das in Kommunikation aufgegriffen werden?“ (RKI-Protokolle, 5. November 2021)
„Aus Altenheimausbrüchen (Exposition für alle gleich) weiß man, dass die Wirkung der Impfung eher überschätzt wird. Schwieriges Thema, sollte nicht im Impfbericht formuliert werden.“ (RKI-Protokolle, 26. Oktober 2022)
„Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ (RKI-Protokolle, 30. Oktober 2022)
sowie
„BMAS und BMVg verweisen auf die Studie ‚Impact of Delta on viral burden and vaccine effectiveness against new SARS-CoV-2 infections in the UK‘ der Universität Oxford, wonach sowohl symptomatische Infektionen als auch die Viruslast bei Geimpften genauso hoch sei wie bei Ungeimpften.“ (Sitzung des Corona-Krisenstabs am 24. August 2021)
Allein die vorgenannten Auszüge aus den RKI Protokollen zeigen, dass wider besseren Wissens und vorsätzlich erneut Mitte September 2021 die sog. 3G Regel eingeführt wurde.
Gegen den Tatverdächtigen Ingo Behnel, Zentral-abteilungsleiter im BMG, soll nach Medienberichten bereits gesondert ermittelt werden. Herr Behnel soll am 31. März 2020 einen Rahmenvertrag mit der Fiege International Beteiligungs GmbH (FIB GmbH) über den Ankauf von 110 Millionen FFP-2-Schutzmasken und 500 Millionen einfachen OP-Masken zu völlig überteuerten Einkaufspreisen abgeschlossen haben, ohne auf die Qualität und Geeignetheit der Masken sonderlich Wert zu legen.
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.
Dr. Christian Wirth, MdB,
Rechtsanwalt
Quellen/Links:
Martin Sichert rechnet mit der Corona-Politik der Altparteien ab
United For Freedom
https://uff-org.com/de/
Quelle: Kla.TV