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Die (fast) vergessene Impfpflicht – was sie für Betroffene bedeutet!

Archivmeldung vom 27.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: SS Video: "Die (fast) vergessene Impfpflicht – was sie für Betroffene bedeutet!" (www.kla.tv/23437) / Eigenes Werk
Bild: SS Video: "Die (fast) vergessene Impfpflicht – was sie für Betroffene bedeutet!" (www.kla.tv/23437) / Eigenes Werk

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist in Deutschland im April 2022 gescheitert. Für viele Menschen war es eine große Erleichterung, in dieser Frage weiterhin freiwillig entscheiden zu können. Jedoch gilt dies nicht für alle Menschen in Deutschland, denn im Rahmen der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht existiert eine Corona-Impfpflicht trotzdem. Wer von dieser betroffen ist und was dies für die Betroffenen bedeutet, erfahren Sie in dieser Sendung.

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist in Deutschland im April 2022 gescheitert. Vor allem die milde Omikron-Variante des Coronavirus und die geringe Schutzwirkung der Impfungen haben zu diesem Ergebnis geführt. Für viele Menschen war es eine große Erleichterung, in dieser Frage weiterhin freiwillig entscheiden zu können. Jedoch gilt dies nicht für alle Menschen in Deutschland. Denn eine Impfpflicht existiert weiterhin.

Diese besteht unter dem Deckmantel der „einrichtungsbezogenen Nachweispflicht“ in Deutschland seit dem 15.3.2022. Während diese in einigen Teilen Deutschlands, wie Bayern, aus gutem Grund ausgesetzt oder nicht kontrolliert wird, ist in anderen Teilen Deutschlands, z.B. in Niedersachsen, die Sorge um angedrohtes Bußgeld oder ein Beschäftigungs- bzw. Betretungsverbotes groß.
Gleichzeitig findet diese Tatsache in den Medien wenig Beachtung, sodass große Teile der Bevölkerung nicht wissen, dass es diese überhaupt oder noch gibt. Andere denken, es beträfe nur die Pflegeberufe, dabei sind weit mehr Berufsgruppen betroffen.

Laut § 20a des Infektionsschutzgesetzes müssen „Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Absatz 1 oder Absatz 2 verfügen: ...[weiterlesen]

Quelle: Kla.TV

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