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Aktivist Corchia zu Schweiz: „4 von 10 Kriminellen werden nicht abgeschoben“

Freigeschaltet am 07.10.2024 um 06:30 durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

"Es gibt nur zwei Geschlechter" und "Familie statt Gender-Ideologie". Geht es nach der Staatsanwaltschaft Zürich, handelt es sich bei diesen Parolen um "Rassendiskriminierung". Das steht jedenfalls in den Strafbefehlen, die jüngst sechs Aktivisten der patriotischen Aktionsgruppe "Junge Tat" erhalten haben. Weiter sollen sie wegen eines Banners verurteilt werden, auf dem die Parole "Kriminelle abschieben" stand.

Wie das die Staatsanwaltschaft begründet, äußerte Aktivist Manual Corchia von der „Jungen Tat“ gegenüber AUF1.

Quelle: AUF1

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