Montag, 20. Juni 2005, 19.25 Uhr in "WISO"
Archivmeldung vom 20.06.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittVersicherer tricksen Geschädigte aus. Autoversicherer versuchen, das Recht auf Sachverständigen zu umgehen. Nach einem Verkehrsunfall haben geschädigte Autofahrer das Recht, einen KfZ-Sachverständigen zu beauftragen. Dieses Recht versuchen einige Autoversicherer zu umgehen. Das zeigt eine "WISO"-Stichprobe.
Fünf von sechs Versicherungskonzernen
erteilten den "WISO"-Testern falsche Auskünfte. Vier Versicherer
rieten, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Dadurch
verzichtet der Geschädigte auf einen neutralen Sachverständigen. Die
Werkstatt regelt die Schadensbehebung dann direkt mit der
Versicherung. Der Geschädigte verliert so Einfluss auf den Umfang und
die Art der Reparaturen. Werkstatt und Versicherung können zum
Beispiel vereinbaren, dass nur Teillackierungen durchgeführt und
gebrauchte Teile oder Teile von Fremdherstellern eingebaut werden. Ob
dann das Fahrzeug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt wird,
ist fraglich. Ohne neutralen Gutachter laufen Geschädigte außerdem
Gefahr, dass die gegnerische Versicherung die unfallbedingte
Wertminderung, die bei einem späteren Verkauf des Wagens droht, nicht
berücksichtigt.
Die Auskünfte zur Auswahl der Werkstatt und zum Recht auf einen
Mietwagen beantworteten alle Versicherungen richtig: Der Geschädigte
darf die Reparaturwerkstatt frei wählen und sich einen Mietwagen
nehmen. Allerdings darf die Versicherung verlangen, dass er diesen
eine PS-Klasse niedriger auswählt.
Mehr Informationen am Montag, 20. Juni 2005, 19.25 Uhr in "WISO".
Es moderiert Michael Opoczynski
Quelle: Pressemitteilung "ZDF"