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Anwalt Rautnig zu Freispruch für Masken-Atteste: „Neuheit im europäischen Raum“

Archivmeldung vom 22.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Der Grazer Rechtsanwalt Dr. Dieter Rautnig hat den Mediziner Dr. Franz Gradnig vor Gericht vertreten. Vorgeworfen wurde dem Arzt die Beweismittelfälschung in nicht weniger als 588 Fällen - wegen der Erteilung von Maskenbefreiungen. Während in der Bundesrepublik Ärzte wie die Doktoren Habig, Witzschel und Jiang für ähnliche Vergehen zu Haftstrafen verurteilt wurden, lautete das Urteil in diesem Fall auf Freispruch. Dabei handelt es sich vermutlich um den ersten bekannten Freispruch wegen Maskenattesten im deutschsprachigen Raum.

AUF1 hat sich mit Dr. Rautnig darüber unterhalten, wie es zu diesem Erfolg kam und ob dieses Urteil der Beginn der Corona-Aufarbeitung ist.

Quelle: AUF1

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