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Rechtsanwalt Todor-Kostic: „Die ORF-Haushaltsabgabe ist modernes Raubrittertum“

Archivmeldung vom 30.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Die zu Beginn des Jahres eingeführte ORF-Haushaltsabgabe sei nicht zulässig, sagt der Kärntner Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic im AUF1-Gespräch. Er hält diese allenfalls dann für gerechtfertigt, „wenn man den ORF strukturell und redaktionell einer Totalreform unterzieht“. Ferner weist er darauf hin, dass schon der Verfassungsgerichtshof festgestellt habe, „dass der ORF-Publikums- und Stiftungsrat sozusagen zu stark parteipolitisch besetzt ist“.

Daher könne der öffentliche Rundfunk seiner „Kontrollfunktion als vierte Macht im Staate gar nicht effektiv nachkommen“. Als Konsequenz daraus ist für Todor-Kostic „jede Zahlungspflicht für diesen Staatsfunk derzeit jedenfalls unvertretbar“.

Quelle: AUF1

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