Rechtsanwalt Todor-Kostic: „Die ORF-Haushaltsabgabe ist modernes Raubrittertum“
Archivmeldung vom 30.01.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie zu Beginn des Jahres eingeführte ORF-Haushaltsabgabe sei nicht zulässig, sagt der Kärntner Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic im AUF1-Gespräch. Er hält diese allenfalls dann für gerechtfertigt, „wenn man den ORF strukturell und redaktionell einer Totalreform unterzieht“. Ferner weist er darauf hin, dass schon der Verfassungsgerichtshof festgestellt habe, „dass der ORF-Publikums- und Stiftungsrat sozusagen zu stark parteipolitisch besetzt ist“.
Daher könne der öffentliche Rundfunk seiner „Kontrollfunktion als vierte Macht im Staate gar nicht effektiv nachkommen“. Als Konsequenz daraus ist für Todor-Kostic „jede Zahlungspflicht für diesen Staatsfunk derzeit jedenfalls unvertretbar“.
Quelle: AUF1