Anwalt Kruse zu Impfpflicht bei Fluglinien: „Mitarbeiterin schwer geschädigt“
Freigeschaltet
am 29.08.2024 um 18:17
durch Sanjo Babić
Strenge Impfpflicht: Noch immer kommt es zu zahlreichen Komplikationen im Flugverkehr. Doch erst kürzlich sorgte das Urteil eines Schweizer Gerichts für Aufsehen. Es gab der Fluglinie „Swiss Airline“ recht – die ungeimpftes Personal einfach gekündigt hatte – in etwa 200 Fällen. Wie beurteilt der Anwalt von Swiss-Personal, Philipp Kruse, diese Entscheidung?
Anzeige