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Anwalt Kruse zu Impfpflicht bei Fluglinien: „Mitarbeiterin schwer geschädigt“

Freigeschaltet am 29.08.2024 um 18:17 durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Strenge Impfpflicht: Noch immer kommt es zu zahlreichen Komplikationen im Flugverkehr. Doch erst kürzlich sorgte das Urteil eines Schweizer Gerichts für Aufsehen. Es gab der Fluglinie „Swiss Airline“ recht – die ungeimpftes Personal einfach gekündigt hatte – in etwa 200 Fällen. Wie beurteilt der Anwalt von Swiss-Personal, Philipp Kruse, diese Entscheidung?

Und welche Erfahrungen haben seine Mandanten mit der Impfpflicht gemacht?

Quelle: AUF1

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