Anwalt Kruse zu Impfpflicht bei Fluglinien: „Mitarbeiterin schwer geschädigt“
Archivmeldung vom 29.08.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićStrenge Impfpflicht: Noch immer kommt es zu zahlreichen Komplikationen im Flugverkehr. Doch erst kürzlich sorgte das Urteil eines Schweizer Gerichts für Aufsehen. Es gab der Fluglinie „Swiss Airline“ recht – die ungeimpftes Personal einfach gekündigt hatte – in etwa 200 Fällen. Wie beurteilt der Anwalt von Swiss-Personal, Philipp Kruse, diese Entscheidung?
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