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"Report Mainz" deckt rechtswidrige Nottötungen in großen deutschen Schweinemastbetrieben auf, 22.10.19, 21:45 Uhr im Ersten

Archivmeldung vom 22.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Bilder, die dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" von der Tierrechtsvereinigung Animals Rights Watch e.V. (ARIWA) zugespielt wurden, zeigen, dass in zwei großen deutschen Schweinemastbetrieben Tiere in einem Fall mit einem Holzprügel erschlagen wurden bzw. in anderen Fällen unsachgemäß mit einem Bolzenschussgerät lediglich betäubt wurden. Die Tiere winden sich danach minutenlang in einem Todeskampf.

Zum einen sind es Aufnahmen, die in einem Schweinemastbetrieb bei Schwerin aufgenommen wurden. Zu sehen ist ein Abteil, in dem kranke Tiere untergebracht sind. Ein Mitarbeiter betritt den Stall, hält einen Holzprügel in Händen und schlägt damit auf ein krankes Tier ein. Zunächst sieben Mal. Er geht, kommt wieder und schlägt noch dreimal zu. Weil das Schwein dann immer noch lebt, holt er nach einer halben Stunde ein Bolzenschussgerät und drückt ab. Das Tiere windet sich daraufhin minutenlang im Todeskampf, während der Mitarbeiter zuschaut.

Insgesamt dauert diese Tötung 35 Minuten. "In Krankenbuchten wie dieser werden Tiere offenbar nur 'abgestellt' und sich selbst überlassen", sagt Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. "Report Mainz" hat die Aufnahmen dem zuständigen Amtsveterinär Dr. Olav Henschel zur Begutachtung vorgelegt. Sein Urteil: "Was wir gesehen haben, stellt in der Form auf jeden Fall einen Verstoß gegen geltendes Recht dar. Dann geben wir das von unserer Seite aus an die Staatsanwaltschaft weiter."

Aus Sicht des Amtsveterinärs muss nach einer Betäubung mit einem Bolzenschussgerät unverzüglich die Entblutung erfolgen. Diese geschieht üblicherweise durch eine Öffnung der Halsschlagader. Wird dies unterlassen, wacht das Tier wieder aus der Betäubung auf und erleidet grausame Schmerzen. Der Geschäftsführer des betroffenen Unternehmens, von "Report Mainz" mit den Vorwürfen konfrontiert, erkannte den auf den Bildern zu sehenden Mitarbeiter wieder. Im Interview mit "Report Mainz" sagte er: "Da kann ich nur sagen, das ist von uns hier jemand, der ist schon nicht mehr im Betrieb bei uns, der ist raus. Also - dass das so vorgekommen ist, das ist nicht alltäglich, dass das so gemacht wird. Warum das so gemacht wurde, ich kann's nicht sagen, ich bin auch nicht täglich im Stall. Wir haben Verantwortliche im Stall und - das wird natürlich jetzt durchgesprochen."

Die Redaktion bat den Mannheimer Strafrechtler Professor Jens Bülte um eine rechtliche Beurteilung. Er kommt zu der Einschätzung, dass es sich bei dieser Tötung um eine Straftat handelt: "Da muss man dann eventuell die Frage stellen, ob wir es mit einer schwerwiegenden Tat oder mit mehreren Taten sogar zu tun haben. Bei dieser Vorgehensweise ist es aus meiner Sicht naheliegend, dass man hier nicht mehr über eine Geldstrafe spricht."

"Report Mainz" liegen auch Aufnahmen aus einem zweiten Betrieb vor. Die Bilder zeigen kranke Schweine, die zwar mit einem Bolzenschussgerät betäubt werden. Danach lässt sie der Mitarbeiter jedoch minutenlang liegen, bevor er sie entblutet.

Bei der Firma handelt es sich um einen deutschen Großbetrieb aus der Nähe von Cottbus, die Spreefa GmbH. Sie ist die Tochter eines der größten deutschen Schweinemastproduzenten. Rund 20.000 Schweine werden hier gehalten. Das Unternehmen antwortet schriftlich auf die Vorhaltungen: "Mit Nottötungen beauftragte Mitarbeiter verfügen über einen entsprechenden Sachkundeausweis und werden vor Eintritt in die Unternehmenspraxis umfänglich in ihre Aufgaben eingewiesen. Das, was auf den Aufnahmen zu sehen ist, entspricht nicht den Sorgfaltskriterien und Vorgaben des Unternehmens. Dem auf den Bildern zu sehenden Mitarbeiter wurde deshalb gekündigt; der Betriebsleiter wurde abgemahnt."

Professorin Elisabeth große Beilage, Fachtierärztin für Schweine, von der Tiermedizinischen Hochschule Hannover, hat sich 2017 intensiv mit Nottötungen befasst und derart getötete Tiere in Tierkörperbeseitigungsanlagen untersucht. Für die breit angelegte Studie hat sie tote Tiere aus sechs Bundesländern untersucht und kommt zu dem Ergebnis: "Eine mangelhafte Durchführung der Betäubung und/oder Tötung war bei 61,8% der [...] Schweine festzustellen." Im Interview mit "Report Mainz" sagt sie: "Dahinter verbirgt sich, dass sich die Tierhalter die Betäubung und/oder Tötung, das sind ja zwei aufeinander folgende Schritte, nicht so durchgeführt haben, wie es im Gesetz vorgesehen ist."

Der Mannheimer Strafrechtler Professor Jens Bülte sieht vor dem Hintergrund auch dieser Studienergebnisse dringenden Handlungsbedarf. Er fordert, dass es zur Pflicht werden muss, jede Nottötung in Bild und Ton zu dokumentieren und bei Zuwiderhandlungen Geldbußen zu verhängen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium, mit diesem Vorschlag konfrontiert, äußert sich gegenüber "Report Mainz": "Es kommt auch auf die tierärztlichen Befunde unmittelbar am Tier an [...] Kameras können eine Ergänzung sein, aber gewiss nicht effektive Vor-Ort-Kontrollen ersetzen."

Demgegenüber verweist der Mannheimer Strafrechtler auf Vollzugsdefizite und personelle Unterbesetzungen in den Veterinärbehörden: "Da sind wir wieder bei dem Grundlagenproblem, das wir im Tierschutzrecht haben, dass der Vollzug sehr mangelhaft ist, was an unterschiedlichen Gründen liegt, insbesondere an gnadenloser Unterbesetzung aller damit befassten Behörden und Justizorganen und ähnlichem."

Die Tierrechtsvereinigung ARIWA hat jetzt eine Online-Petition an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gestartet mit der Forderung, die deutschen Tierkörperbeseitigungsanlagen zur systematischen Dokumentation aller angelieferten Tiere zu verpflichten, regelmäßig die tierschutzrelevanten Befunde in den Anlagen zu erheben und die Ergebnisse dieser Erhebungen zu veröffentlichen.

Quelle: SWR - Das Erste (ots)

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