Hohe Anwaltskosten nach unerlaubtem Filesharing im Internet: "ZDFzoom" über das Geschäftsmodell Abmahnung
Archivmeldung vom 26.05.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie gesetzliche Begrenzung von Abmahnkosten sollte ertappte Filesharer vor überzogenen Forderungen schützen. Doch immer noch gibt es eine hohe Zahl von ungerechtfertigt teuren Abmahnungen. Wie Anwälte Nutzer abkassieren, beleuchtet "ZDFzoom" am Mittwoch, 27. Mai 2015, 22.45 Uhr.
"Filme, Serien und Sex aus dem Netz" heißt der Film von Renate Werner, der veranschaulicht, wie teuer es werden kann, was so reizvoll für Nutzer ist: neue Filme, Serien oder Pornos online anzusehen, ohne dafür zu bezahlen. Ob "Game of Thrones", "Homeland" oder "Fifty Shades of Grey" - die Verlockungen sind zahlreich.
Millionen Deutsche haben für die unerlaubte Verbreitung von Dateien eine Abmahnung vom Anwalt bekommen. Der Grund: Wer geschützte Dateien, Musik, Filme oder Serien über Tauschbörsen im Netz verbreitet, verletzt das Nutzungsrecht der Verwerter.
Internetnutzer sollen dann zwischen 500 und 1000 Euro zahlen, Schadensersatz plus Anwaltskosten. Verbraucherschützer bemängeln, dass die geltend gemachten Ansprüche oft in keinem Verhältnis zum verursachten Schaden stehen. Außerdem würden auch häufig Unschuldige abgemahnt, da die Internetnutzer technisch nicht immer fehlerfrei zu ermitteln sind. So bekam eine Frau aus Rheinland-Pfalz gleich zwei Abmahnungen für Online-Pornos, obwohl ihre Internetverbindung zum Tatzeitpunkt gestört war.
Quelle: ZDF (ots)