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Rechtsanwalt Koisser: „Unabhängigkeit des ORF laut Höchstgericht nicht gewährleistet“

Archivmeldung vom 21.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Im Gespräch mit AUF1 nimmt Rechtsanwalt MMag. Markus Koisser zur sogenannten ORF-Haushaltsabgabe Stellung. Hierbei sieht er, nachdem der Verfassungsgerichtshof die fehlende Unabhängigkeit des ORF festgestellt hat, unionsrechtliche Verstöße aufgrund des Fernsehprotokolls von Amsterdam gegeben. Dieses besagt, dass Rundfunkgebühren Beihilfen sind, also Subventionen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Beihilfen seien zwar grundsätzlich verboten, so Koisser, aber im Rundfunkbereich erlaubt, wenn Objektivität und Pluralität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sichergestellt sind. Doch daran sei in Österreich zu zweifeln.

Koisser gibt schließlich Tipps, wie sich der Bürger gegen die bevorstehende ORF-Abgabe wehren kann.

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Quelle: AUF1

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