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6 Fragen, 6 Antworten zur 195.007 Euro Horror-Strafe gegen das AUF1-Programm

Archivmeldung vom 09.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Andreas Retschitzegger (2024) Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Andreas Retschitzegger (2024) Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Die Sondersendung von Stgefan Magnet zur Horror-Strafe der Medienbehörde gegen das AUF1-Programm löste eine positive Flut des Zuspruchs und der Unterstützung aus. Nebenbei erreichten uns auch Fragen zu diesem Thema. Die 6 brennendsten beantwortet AUF1-Generalsekretär Andreas Retschitzegger in dieser Sendung. Was steht konkret im Bescheid? Was bedeutet „verbotene Themenplatzierung“? Systemmedien behaupten, die Strafe sei nicht an AUF1 sondern den TV Kanal SRGT gerichtet? Könnte die SRGT Gmbh nicht einfach in Insolvenz gehen statt Strafe zu zahlen?

Wird gegen den Bescheid kein Rechtsmittel eingelegt? 

Wie geht es jetzt weiter?

Quelle: AUF1

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