Diskussion um gesetzliche Ausweitung der "Generalunternehmerhaftung" auf die Paketzustellbranche: "Report Mainz", heute, 20. Juni 2017, 21:45 Uhr im Ersten
Archivmeldung vom 20.06.2017
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Freigeschaltet durch André OttOppositionspolitiker von Bündnis 90/Grüne und der Partei "Die Linke" im Bundestag fordern die Übertragung der sogenannten Generalunternehmerhaftung auf die Paketzustellbranche. Gegenüber dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" (heute, 20.6., 21:45 Uhr in Das Erste) sagte die Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte von Bündnis 90/Grüne, Beate Müller-Gemmeke: "Ich fordere, dass die Generalunternehmerhaftung auch auf die Logistikbranche übertragen wird." Auch die Partei "Die Linke" begrüße es, wenn die Generalunternehmerhaftung "auch auf die Logistik- und Paketzustellbranche ausgeweitet" würde, "aber auch auf alle anderen Unternehmen, die mit Subunternehmen arbeiten", teilte der ehemalige Parteivorsitzende Klaus Ernst dem ARD-Politikmagazin mit.
Vor wenigen Wochen haben Union und SPD ein Gesetz im Bundestag beschlossen, das schlimme Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche stoppen soll. Dabei sollen auch die großen Schlachtkonzerne in die Pflicht genommen werden. Das Gesetz sieht dafür eine sogenannte Generalunternehmerhaftung vor: Zahlt ein Subunternehmer seinen Schlachtern weniger Lohn als ihnen zusteht, soll dafür künftig der Schlachthofbetreiber verantwortlich gemacht werden.
Gegenüber "Report Mainz" sagte die stellvertretende Ver.di Bundesvorsitzende, Andrea Kocsis: "Wir waren zunächst mal überrascht, dass es diese positive Regelung jetzt in der Fleischwirtschaft gibt, haben aber sofort erkannt, dass dieses Gesetz auf andere Branchen ausgeweitet werden muss. Unter anderem auf die Paketdienstleister, in denen wir mittlerweile ähnliche Zustände vorfinden wie in der Fleischwirtschaft."
Auf Anfrage von "Report Mainz" teilte die Union mit, dass "zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Übernahme des Gesetzes für die Logistikbranche geplant" sei. Aus Sicht der SPD können entsprechende Maßnahmen "auch für andere Branchen geprüft werden, wenn Verstöße oder Umgehungen von geltendem Recht, etwa durch die Einschaltung von Nachunternehmerketten, festgestellt werden", sagte ein SPD-Sprecher dem ARD-Politikmagazin.
Quelle: SWR - Das Erste (ots)