Ende 2020 rund 24.900 Prostituierte bei Behörden angemeldet - 80% davon Ausländer
Archivmeldung vom 01.07.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićEnde 2020 waren bei den Behörden in Deutschland rund 24 900 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gültig angemeldet. Das waren 38 % weniger als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten Ende 2020 außerdem 2 290 Prostitutionsgewerbe eine erteilte oder vorläufige Erlaubnis nach dem seit 1. Juli 2017 geltenden Gesetz.
Die Statistik beinhaltet die Anmeldungen und Erlaubnisse auf Basis des ProstSchG. Nicht angemeldete Gewerbe und Prostituierte werden in der Statistik nicht erfasst.
Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Ausübung der Prostitutionstätigkeit und der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes im Jahr 2020 teilweise erschwert beziehungsweise untersagt. Auch die Anmeldeprozesse waren zum Teil beeinträchtigt. Diese Gründe dürften für den Rückgang der Anzahl der angemeldeten Prostituierten von rund 40 400 im Jahr 2019 auf rund 24 900 zum Jahresende 2020 verantwortlich sein. Die Zahl der erlaubten Prostitutionsgewerbe betrug 2 290. Der Anstieg fällt hier geringer aus als in den Vorjahren (5 %). Ende 2019 waren es noch 2 170 Gewerbe.
Ein Fünftel der angemeldeten Prostituierten besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Von den 24 900 angemeldeten Prostituierten waren die meisten, nämlich 19 700 beziehungsweise 79 % zwischen 21 und 44 Jahre alt. 4 500 oder 18 % waren 45 Jahre oder älter und 700 (3 %) waren zwischen 18 und 20 Jahren alt. 4 900 Prostituierte hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anteil von 20 %. Die drei häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der Prostituierten waren die rumänische mit 8 800 (35 % aller angemeldeten Prostituierten), die bulgarische mit 2 800 (11 %) und die ungarische mit 1 800 (7 %).
Zum Jahresende 2020 lag für 2 290 Prostitutionsgewerbe eine erteilte oder vorläufige Erlaubnis nach dem ProstSchG vor. Bei 93 % der gemeldeten Prostitutionsgewerbe handelte es sich um Prostitutionsstätten (zum Beispiel Bordelle). Auf Prostitutionsvermittlungen, -fahrzeuge und -veranstaltungen entfielen zusammen 7 % der Erlaubnisse.
Zeitliche Vergleichbarkeit der Statistik eingeschränkt
Die Ergebnisse der Statistik nach dem ProstSchG basieren auf den Angaben der zuständigen Behörden und den zugehörigen Verwaltungsvorgängen. Für Prostituierte besteht laut Gesetz eine Anmeldepflicht und für Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnispflicht. Die Statistik wurde im Berichtsjahr 2017 zum ersten Mal durchgeführt. Allerdings war zum Stichtag 31.12.2017 in einigen Bundesländern beziehungsweise Kreisen oder Gemeinden noch keine Anmeldung oder Genehmigung einer Prostitutionstätigkeit oder eines Prostitutionsgewerbes möglich. So waren Ende 2017 bundesweit rund 7 000 Prostituierte bei den Behörden gültig angemeldet. Die Zahl der erlaubten Prostitutionsgewerbe betrug 1 350.
Zum Berichtsjahr 2018 wurden erstmals aus allen Bundesländern Verwaltungsvorgänge gemeldet. Dennoch basierte auch die Statistik zum Jahresende 2018 zum Teil auf noch im Aufbau befindlichen Verwaltungsstrukturen. Ende 2018 waren bundesweit rund 32 800 Prostituierte bei den Behörden gültig angemeldet. Die Zahl der erlaubten Prostitutionsgewerbe betrug 1 600.
Der Prozess des Aufbaus der Verwaltungsstrukturen muss bei Zeitvergleichen berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Erhebung 2019 zeigten, dass sich die Verwaltungsprozesse im Vergleich zu den Vorjahren weiter etabliert hatten. Da die Statistik nur die Verwaltungsvorgänge auf Basis des ProstSchG abbildet, können keine Angaben zu nicht genehmigten Gewerben und nicht angemeldeten Prostituierten gemacht werden.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)