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Münster: Erpressung mit Nacktbildern - Polizei warnt vor Sextortion

Archivmeldung vom 07.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Jörg Brinckheger / pixelio.de
Bild: Jörg Brinckheger / pixelio.de

Allein bis Ende September sind in diesem Jahr beim Polizeipräsidium Münster bereits 118 Fälle des Phänomens Sextortion zur Anzeige gebracht worden. Die Polizei Münster schätzt das Dunkelfeld wegen des bei den Opfern ausgelösten Schamgefühls sogar deutlich höher ein. Der Begriff "Sextortion" (zusammengesetzt aus den englischen Wörtern Sex und Extortion (= Erpressung)) bezeichnet eine Form der sexuellen Erpressung. Diese beginnt meist wie ein harmloser Flirt, häufig über die Kontaktaufnahme mit fremden Personen in den sozialen Netzwerken.

Im weiteren Verlauf bringen die Betrüger ihre Opfer dazu, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Diese Handlungen zeichnen sie auf und drohen ihren Opfern, das Video- oder Bildmaterial im Internet zu veröffentlichen, falls der geforderte Geldbetrag nicht gezahlt wird.

Bei einer anderen Variante von Sextortion verschicken die Täter an ihre Opfer ein Erpresserschreiben per E-Mail, in dem sie behaupten, kompromittierende Sexvideos von ihren Opfern aufgenommen zu haben. Auch hier fordern sie Geldbeträge als Gegenleistung dafür, diese Videos nicht zu veröffentlichen. Das Phänomen Sextortion betrifft mehrheitlich Männer, aber auch Frauen können betroffen sein. Meistens sind die Drahtzieher in Banden organisiert, operieren vom Ausland aus oder nutzen sogenannte Bots, um ihre Erpresserschreiben per E-Mail zu versenden. Ermittlungen bei den betreffenden Dienstanbietern laufen meist ins Leere oder weisen auf Täter im außereuropäischen Ausland hin. Eine zweifelsfreie Identifizierung der Täter ist meist nicht möglich.

Die Polizei rät, niemals Entblößungen oder intime Handlungen in Videochats zuzustimmen, insbesondere dann, wenn sich die Chatpartner erst seit kurzem kennen. Von Sextortion Betroffene sollten in jedem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten und keinesfalls Geld überweisen.

Weitere Präventionshinweise und Handlungsoptionen im Fall einer Erpressung bietet die Polizei Münster auf ihrer Internetseite: https://muenster.polizei.nrw/artikel/sextortion-0

Quelle: Polizei Münster (ots)

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