Indiens Generalstaatsanwalt erkennt Recht auf Pornofilme an
Archivmeldung vom 10.08.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Regierung in Neu Delhi hat nicht die Absicht, ihren Bürgern zu verbieten, Pornofilme zu schauen, schreibt die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik". Verboten sind nur jene Seiten, die Kinderpornografie verbreiten, wie Indiens Generalstaatsanwalt Mukul Rohatgi sagte.
Weiter heißt es: "„Die Regierung unterstützt das Recht eines Menschen, Pornofilme im Privatleben zu schauen. Sie kann Pornografie nicht verbieten. Eine Ausnahme sind nur Kinderpornos“, zitiert der Fernsehsender Zee News die Rede Rohatgis bei den Verhandlungen im Obersten Gericht.
Seiner Ansicht nach dürfe der Staat „nicht totalitär sein“ und nicht verfolgen, was seine Bürger in ihren Häusern tun und wie sie sich unterhalten.
Ende Juli verhängte die indische Regierung eine Pornosperre. 857 Seiten wurden als „Gefahr für die Moral und die Sittlichkeit“ eingestuft und gesperrt. Nach öffentlichen Protesten hatte die Regierung verkündet, dass die meisten Internetseiten für Erwachsenenunterhaltung, die von der Blockade betroffen waren, ihre Dienste wiederaufnehmen dürfen. Eine Ausnahme sind Seiten, die Kinderpornografie verbreiten.
Danach hatte die Vereinigung der Internet-Provider Indiens von der Regierung eine volle Aufhebung des Verbots der Pornoseiten gefordert, da die Provider nicht bereit seien, für Webseiten zu haften, die sie nicht kontrollieren können."
Quelle: Sputnik (Deutschland)