Erotikgewerbe (UEGD) fordert Politik auf, Perspektive für Wiederöffnung von Prostitutionsstätten zu entwickeln
Archivmeldung vom 19.05.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland (UEGD) hat die Regierungen der deutschen Bundesländer aufgefordert, bis zum 27.05. eine Perspektive für die Aufhebung der Betriebsschließungen im Prostitutionsgewerbe zu entwickeln, die im Zuge der Strategie zur Eindämmung von COVID-19 angeordnet worden waren.
Grundlage der Forderung ist die bundesweite Aufhebung der Betriebsverbote für andere körpernahe Dienstleistungen wie Friseursalons, Tattoo-, Piercing und Massagestudios. Da dort in Hinblick auf die besonderen Herausforderungen effektiver Hygiene- und Abstandskonzepte gleichartige, die körperliche Nähe bedingende Leistungen angeboten werden, verstößt die fortgesetzte Schließung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
"Eine klare und zeitnahe Eröffnungsperspektive für Prostitutionsstätten ist aber vor allem auch eine Frage der sozialpolitischen Verantwortung", erklärt UEGD-Präsident Holger Rettig. Mit jedem Tag, der verstreiche, wachse der Druck auf diejenigen Sexarbeiter, die bisher durch alle finanziellen Hilferaster gefallen sind, ihre Tätigkeit in der Illegalität aufzunehmen. Die drohende Insolvenz zahlloser Betriebe, die seit 2017 einer strengen behördlichen Erlaubnispflicht unterliegen, bedeute einen massiven Verlust legaler Arbeitsplätze, die den räumlichen, hygienischen, gesundheitlichen sowie Schutzstandards des Prostituiertenschutzgesetzes entsprechen. "Wenn die Politik untätig bleibt, begünstigt sie letztendlich Zwangsprostitution und Menschenhandel", so Rettig.
Um die Rückkehr zur Normalität im Erotikgewerbe verantwortungsvoll und professionell mit der Politik zu gestalten, hat der UEGD einen Stufenplan mit begleitendem Hygieneschutzkonzept entwickelt. Dieser sieht vor, dass in Prostitutionsgewerben zunächst nur erotische Massagen wieder erlaubt werden, Oral-, Vaginal- oder Analverkehr jedoch bis auf weiteres verboten bleiben. Die Wiederzulassung weiterer Leistungen soll unter Berücksichtigung des landesspezifischen Infektionsgeschehens und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgen. Um den gesundheitlichen Schutz von Sexarbeitern und Kunden bestmöglich zu gewährleisten, hat der UEGD umfassende Infektionspräventionsregeln für die Gestaltung der Arbeitsplätze und zur Tätigkeitsausübung ausgearbeitet. Zudem werden ein betrieblicher Pandemieplan und eine Handreichung zur Gefährdungsbeurteilung sowie detaillierte Schulungsunterlagen für Sexarbeiterinnen bereitgestellt.
"Eine einvernehmliche Lösung mit der Politik ist unsere absolute Präferenz", so UEGD-Präsident Rettig. Allerdings sei klar, dass man vor dem Hintergrund des täglich wachsenden wirtschaftlichen Drucks andernfalls auch rechtliche Schritte einleiten müsse, um das Überleben vieler Betriebe zu sichern.
Quelle: Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland e.V. (ots)