Kommt die Internet-Pornosperre jetzt auch nach Deutschland?
Archivmeldung vom 11.07.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesverband Erotik Handel e.V. hat nach zahlreichen Strafanzeigen gegen die Betreiber von frei zugänglichen Internetseiten mit pornografischen Inhalten nunmehr die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley sowie Bundesjustizminister Heiko Maas aufgefordert, effektive Maßnahmen gegen die jugendgefährdende Verbreitung pornografischer Inhalte im Internet zu ergreifen.
Nach Einschätzung des Bundesverbandes Erotik Handel e.V. ist vielfach nicht bekannt, dass ohne Altersverifikation zugängliche pornografische Seiten auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft in Deutschland eindeutig strafrechtlich relevante Inhalte aufweisen und gegen §§ 184 Abs. 1 Nr. 1, 184d Abs. 1 StGB verstoßen (Verbreitung pornografischer Schriften, bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe). Außerdem stellen diese frei zugänglichen Angebote u. E. massive Verstöße gegen § 4 Ab.s 2 Nr. des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMSdV) dar. Die Staatsanwaltschaft sieht sich bisher allerdings aufgrund von Länderschranken außerstande, gegen Betreiber/Server vorzugehen (z. B.: rund 50 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg aus 2016 und 2006 zu den Aktenzeichen 7452 UJs 43/16 sowie 7102 Js 340/06 bis 7102 Js 397/06).
Der Bundesverband Erotik Handel e.V. hatte zahlreiche Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Internet-Seiten bzw. gegen die dahinterstehenden Betreiber erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt allerdings erneut mitgeteilt, dass das zuletzt eingeleitete Verfahren eingestellt worden sei, da Täter nicht ermittelt werden konnten. Diese hätten ihren Sitz im Ausland, überwiegend in den USA, Großbritannien und den Niederlanden. Dort würden Anfragen des Bundeskriminalamtes üblicherweise allerdings nicht oder nur unbefriedigend beantwortet werden.
Dieses Ergebnis ist aus Sicht des Verbandes auch unter Berücksichtigung der Interessen des Jugendschutzes nicht hinnehmbar, da die Staatsanwaltschaft bereits vor Jahren in Einstellungsbescheiden mitgeteilt hatte, dass die Internet-Seiten in Deutschland eindeutig strafrechtlich relevante Inhalte haben und damit massiv gegen geltendes Recht verstoßen. Mit anderen Worten: Trotz massiver Verstöße gegen Jugendschutz und Strafrecht hat sich in den vergangenen Jahren nichts geändert.
Parallel hatte der Bundesverband sich auch an die Kommission für Jugendmedienschutz als Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten gewandt. Die neue Vorsitzende, Frau Cornelia Holsten, hat allerdings mit Schreiben vom 11.04.2017 nunmehr mitgeteilt, dass sie ein Einschreiten mittels Sperrverfügungen oder ähnlichem nicht vornehmen werde. Auch diese grundsätzliche Einstellung der zuständigen Kommission ist vor dem Hintergrund der eindeutigen Rechtslage in Deutschland aus Sicht des Verbandes nicht hinnehmbar. Selbst der Bundesgerichtshof hatte in zwei Entscheidungen 2015 entschieden, dass Telekommunikationsunternehmen verboten werden kann, rechtswidrige Inhalte zur Verfügung zu stellen (BGH Urteile vom 25.11.2015, I ZR 174/14 sowie I ZR 3/14). Die vom Verband hierzu aufgeforderte Kommission weigert sich aber konsequent, diese Vorgaben umzusetzen.
Parallel hat der Bundesverband Erotik Handel e. V. nunmehr auch die Telekom Deutschland GmbH als großen Provider unter Fristsetzung aufgefordert, ihren Kunden keinen freien Zugang -ohne Altersverifikation- zu Internetseiten mit pornografischen Inhalten mehr zu gewähren.
Der Bundesverband fordert auch die angeschriebenen Minister, Politiker sowie zuständige staatliche Stellen auf, effektive Maßnahme zu ergreifen.
Quelle: RA Arndt Kempgens / Borgmeier Public Relations