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Russiche Justiz: Krim-Übergabe an Ukraine 1954 verfassungswidrig

Archivmeldung vom 27.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Karte der Halbinsel Krim
Karte der Halbinsel Krim

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" berichtet, dass der Beschluss über die Übergabe des Gebietes Krim aus dem Bestand der RSFSR (Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik) an die Ukraine 1954 im Widerspruch zur sowjetischen Verfassung gestanden haben soll. Dies ginge aus der Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Russlands auf Anfrage von Sergej Mironow, Chef der Partei „Gerechtes Russland“, hervor.

Weiter heißt es auf der Webseite: "Die Anklagebehörde hebt hervor, dass diese Angelegenheit nicht in den Kompetenzbereich der genannten Gremien, sondern in den der höchsten Machtorgane des Staates gehörte.

Die Generalstaatsanwaltschaft unterstreicht auch, dass sich die Stadt Sewastopol auch nach der Übergabe des Gebietes Krim an die Ukrainische SSR weiter unter der Jurisdiktion der RSFSR befunden hatte. Später wurde der föderale Status von Sewastopol im Juli 1993 vom Obersten Rat Russlands bestätigt.

„Die 1954 gefassten Beschlüsse der Präsidien der Obersten Räte der RSFSR und der UdSSR über die Übergabe des Gebietes Krim aus dem Bestand der RSFSR an die Ukrainische SSR haben der Verfassung der RSFSR und der Verfassung der UdSSR widersprochen“, so die Staatsanwaltschaft, deren Antwort auf der offiziellen Webseite von Mironow veröffentlicht ist."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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