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Vor 40 Jahren ermordete unbekannte Siegfried Buback - Sohn glaubt nicht mehr an Aufklärung des Attentats

Archivmeldung vom 06.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Siegfried Buback, 1976: Angeblich von der RAF ermordet obwohl er fast die selben Überzeugungen wie diese trug.
Siegfried Buback, 1976: Angeblich von der RAF ermordet obwohl er fast die selben Überzeugungen wie diese trug.

Von Bundesarchiv, B 145 Bild-00012241 / Schaack, Lothar / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=30611794

Michael Buback, der Sohn des vor genau 40 Jahren von der Rote-Armee-Fraktion (RAF) ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, glaubt nicht mehr an die Aufklärung des Attentats auf seinen Vater. Fraglich ist bis heute ob die RAF das Attentat überhaupt begangen hat.

"Von den drei Personen, die aufgrund der einstimmig von der RAF beschlossenen Aufgaben als Karlsruher Tatkommando anzusehen sind, dürfen Günter Sonnenberg und Verena Becker nicht mehr als Mittäter angeklagt werden. Falls auch noch das Verfahren gegen Stefan Wisniewski, wie es die Bundesanwaltschaft will, endgültig eingestellt wird, sehe ich keine Person mehr, die als unmittelbarer Karlsruher Mittäter in Betracht kommt. Dann steht auch kein offizieller juristischer Weg mehr offen. Das müssen wir Angehörige hinnehmen", sagte Michael Buback (72) dem Bielefelder "Westfalen-Blatt".

Dass der Mörder oder die Mörderin nicht ermittelt werden konnte, führt Michael Buback auf zwei Gründe zurück: "Die Ermittlungen zum Attentat werden von zwei schweren Hypotheken belastet, der Tatsache, dass es eine Kooperation zumindest zwischen einer in das Karlsruher Attentat involvierten Terroristin (Verena Becker) und dem Geheimdienst gab, die nicht publik werden sollte, und dem Umstand, dass es wenigstens - gegen Knut Folkerts - ein fehlerhaftes Urteil gab, indem er als Karlsruher Mittäter zu Lebenslänglich verurteilt wurde. Auch dies wird ungern verbreitet."

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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