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20 Jahre nach Tschernobyl - ein Risiko wurde Realität

Archivmeldung vom 22.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Am 26. April jährt sich der bisher schwerste Unfall in der Geschichte der Nutzung der Kernenergie zum zwanzigsten Mal. In der Nacht vom 25. auf den 26. April 1986 explodierte Block 4 des Atomkraftwerks Tschernobyl in der Ukraine. In den darauf folgenden zehn Tagen wurden große Mengen Radioaktivität in die Atmosphäre freigesetzt und auch über Deutschland verteilt.

"Auf schmerzliche Weise wurde deutlich, dass eine Kernschmelze kein hypothetisches Risiko darstellt, sondern ein sehr reales", sagte BfS-Präsident Wolfram König heute in Salzgitter.

Die konkreten Folgen der Tschernobyl-Katastrophe werden heute von Wissenschaftlern sehr unterschiedlich eingeschätzt. Die Abgaben der durch radioaktive Strahlung verursachten Todesfälle differieren sehr stark, weil eine Beziehung von Ursache und Wirkung nicht unmittelbar herstellbar ist und die Latenzzeit zwischen der Strahlenbelastung und einer Krebserkrankung relativ lang sein kann. Die Höhe der Erkrankungsfälle wird deshalb statistisch berechnet.

Im derzeitigen Disput um die Anzahl der Opfer gilt es, verlässliche Informationen aus dem wissenschaftlichen Raum zu erhalten. "Das BfS wird deshalb in Kürze die Autoren der unterschiedlichen Studien zu einem Fachgespräch einladen. Es ist mein Ziel, als unabhängige Institution den gemeinsamen Kenntnisstand, offene Fachfragen und kontroverse Interpretationen herauszuarbeiten und zu bewerten", so König weiter.

Auch in Deutschland hatte der Unfall weit reichende gesellschaftliche Folgen. Er wurde zum Wendepunkt in der Entwicklung der Nutzung der Kernenergie. Selbst Kernenergiebefürworter sprachen damals nur noch von einer "Übergangsenergie". Politische Konsequenz des Tschernobyl-Unfalls war die Gründung des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Strahlenschutz, das Strahlenschutzvorsorgegesetz und die Neukonzeption des inzwischen massiv ausgebauten Messnetzes zur Feststellung der Umweltradioaktivität (IMIS). Deutsche Kernkraftwerke wurden einer Überprüfung ihrer Sicherheitsstandards unterzogen und mussten ihren Notfallschutz weiter verbessern.

Quelle: Pressemitteilung Informationsdienst Wissenschaft e.V.

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