Zur Diskussion um Heinrich Himmlers Tod
Archivmeldung vom 04.05.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZwei Jahrzehnte lang hat der Autor dieses Buches die Umstände des Todes von Heinrich Himmler erforscht. Buchstäblich in den letzten Tagen vor der Drucklegung dieses Werkes erschien in Großbritannien das Buch Himmler's Secret War des britischen Autors Martin Allen. In seinem Buch bekräftigt Allen die Theorie des Mordes an Heinrich Himmler und präsentiert drei spektakuläre Dokumente aus dem Londoner Public Record Office (PRO), die die These beeindruckend untermauern.
So schnell wie die Dokumente auftauchten, so schnell scheinen sie derzeit auch wieder vom Tisch zu sein. In geradezu verdächtiger Rekordzeit sollen sie plötzlich als neuzeitliche Fälschungen entlarvt sein. Die „Affäre Dokumentenfälschung“ ist so dubios, daß dieses momentan letzte Kapitel auf der Suche nach der historischen Wahrheit unseren Lesern nicht vorenthalten werden soll.
Das Public Record Office gab im Jahr 2002 einige bis dahin als geheim gesperrte Akten frei, so unter anderem die Briefe des Churchill-Vertrauten Brendan Bracken am 4. Februar 2002. Ein Rechercheur des BBC, David List, sichtete diese Akten bereits im selben Jahr bei der Vorbereitung für die Fernsehdokumentation „Himmler, Hitler and the End of the Third Reich“. Der Autor Martin Allen entdeckte die drei hier relevanten Schriftstücke im Herbst 2003.
Das erste der Dokumente, mit Datum vom 10. Mai 1945, stammt aus dem britischen Außenministerium, unter dessen Ägide die gegen den Feind gerichtete schwarze Propaganda ausgebrütet wurde. Es wurde von dem dortigen Verbindungsmann zum PWE und späteren regierungstreuen Historiker John W. Wheeler-Bennett (1) aufgesetzt und ist an den britischen Agenten Sir Robert Hamilton Bruce Lockhart vom Political Intelligence Department, den Geheimdienstmann Nummer eins im Außenministerium, gerichtet. Unter dem Vermerk „PERSÖNLICH & GEHEIM“ heißt es: „Zu unserer Besprechung von gestern vormittag. Die Situation bezüglich Little H (2) habe ich noch einmal gründlich durchdacht.
Wir können es nicht zulassen, daß Himmler bei einem künftigen Prozeß die Gelegenheit zu einem Auftritt erhält oder daß er auch nur von den Amerikanern verhört wird. Daher müssen Schritte zu seiner Eliminierung unternommen werden, sobald er in unsere Hände fällt.
Ich bitte Sie, diese Angelegenheit im Auge zu behalten, damit unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden können, wir dürfen hier keine Zeit verlieren.“
Unter diesem Text findet sich folgende handschriftliche Notiz des Empfängers: „Einverstanden. Ich habe Herrn Ingrams für die folgenden zwei Wochen für eine Reise abgestellt. R B-L, 12. Mai 45“ (3) Wie erinnerlich, war Leonard Ingrams der Assistent von Hugh Dalton, dem Leiter der antideutschen Rundfunkabteilung des PWE.
Bereits am 23. Mai, elf Tage darauf, war Himmler tot; sein Tod war in britischem Gewahrsam eingetreten. Wie es scheint, war die Sache also ganz nach Plan verlaufen. Und in der Tat, die zuständigen Stellen atmeten auf. Das geht aus folgenden zwei Dokumenten hervor, die unmittelbar nach dem rätselhaften Ableben Himmlers aufgesetzt wurden, das erste hiervon keine vier Stunden danach, um 2.50 Uhr des 24. Mai. Dieses war in chiffrierter Form wiederum an Robert Bruce Lockhart vom Political Intelligence Department in London gerichtet; Absender des in Bremen abgegangenen geheimen Telegramms war ein gewisser „Mr. Thomas“, aller Wahrscheinlichkeit nach der Deckname eines Befehlshabers. Handelte es sich um Leonard Ingrams, der am 10. Mai zu einer zweiwöchigen Reise abgestellt worden war? Hier der Wortlaut des Telegramms: „Bezüglich meiner Anweisungen: Wir haben H.H. vergangene Nacht in Lüneburg erfolgreich abgefangen, bevor er verhört werden konnte. Auftragsgemäß wurden Maßnahmen ergriffen, um ihn dauerhaft zum Schweigen zu bringen. Ich habe Anweisung erteilt, meine Anwesenheit in Lüneburg in keiner Weise zu den Akten zu bringen. Wir dürfen davon ausgehen, daß das Problem H.H. vom Tisch ist.“ Neben einem Registrierstempel des Außenministeriums steht die von Lockhart stammende bedeutsame Bemerkung: „Kopie an PM. R B-L, 25.5.“(4) PM steht für Prime Minister, gemeint ist also kein geringerer als Winston Churchill. Bedeutet dies, daß das britische Regierungsoberhaupt die in bezug auf Himmler zu ergreifenden „Maßnahmen“ zumindest abgesegnet, wenn nicht sogar in Auftrag gegeben hatte?
Dessen enger Vertrauter Brendan Bracken vom Propagandaministerium war ebenfalls in die Geschehnisse um den Tod Himmlers involviert, wie aus dem dritten von Allen zitierten Schreiben hervorgeht. „Mein lieber Top“, schrieb er am 27. Mai an den Chef des SOE, Earl of Selborne vom Ministerium für Kriegswirtschaft. „Bezüglich der erfreulichen Nachricht vom Tod von Little H, denke ich, ist es zwingend erforderlich, betreffs der tatsächlichen Umstände des Hingangs dieser üblen Figur eine vollständige Nachrichtensperre aufrechtzuerhalten. Ich bin sicher, daß, wenn öffentlich bekannt würde, daß wir unsere Hand bei deren Ableben im Spiel gehabt haben, dies verheerende Folgen für das Ansehen dieses Landes hätte.“
Bedarf es deutlicherer Geständnisse? Die Dokumente scheinen keinen Zweifel daran zu lassen, daß britische Geheimdienstleute einen der meistgesuchten Männer der Geschichte in verbrecherischer Weise liquidiert haben, statt ihn, wie es das Kriegsrecht vorschreibt, einem Gericht zu überantworten und in einem ordentlichen Verfahren ein Urteil zu fällen. Weiter schreibt Bracken: „Außerdem bin ich sicher, daß der Vorfall die Beziehungen zu unseren amerikanischen Brüdern verkomplizieren würde; unter keinen Umständen dürfen sie erfahren, daß wir ‚Little H‘ ausgeschaltet haben, vor allem deshalb nicht, weil sie ihn, wie wir ja wissen, unbedingt selbst vernehmen wollten.
Ich bin der Meinung, daß Kommission und Team von SOE und PWE jetzt aufgelöst werden können, auch wenn Mallet (5) noch immer mit W.S. [Walter Schellenberg] (6) in Schweden verhandelt. Vielleicht könnten Sie mich hierzu Ihre Meinung wissen lassen.“(7)
Bracken ordnete später an, noch vor seinem Tod alle seine Papiere zu vernichten. Lockharts Tagebücher und sonstige Dokumente befinden sich am Hoover-Institut der Stanford University in Kalifornien. Eine „bereinigte“ Ausgabe seiner Tagebücher ist 1973, drei Jahre nach seinem Tod, in London herausgegeben worden; die restlichen Schriftsachen, deren Inhalt der Verbreitung der Wahrheit über Himmlers Tod bei Bekanntwerden zuträglich sein könnte, hat man vermutlich ebenfalls ausgesondert.
Wie Der Spiegel am 4. Juli 2005 zutreffend feststellte, sind „ernsthafte Zweifel an der Selbstmordversion nie laut geworden“.(8) Mit dem Fund der zitierten Dokumente des Public Record Office änderte sich die Situation schlagartig. 60 Jahre nach dem Tod des Reichsführers-SS erhielten plötzlich die Zweifel Nahrung und die Widersprüche Gewicht, die man bisher als unwichtig abgetan hatte. Der Spiegel zählt sie wie folgt auf: „Himmlers Begleitern zufolge wurden sie und ihr Chef am 21. [richtig ist 22.] und nicht am 23. Mai verhaftet; mal hieß es, Himmler habe dem Arzt in die Finger gebissen, dann wieder wurde berichtet, er habe sich mit dem ganzen Körper weggedreht, ehe er das tödliche Gift schluckte. Auch fiel auf, daß der Leichnahm rasch südlich von Lüneburg an einem bis heute unbekannten Ort begraben wurde.“(9) Trotzdem war das Hamburger Nachrichtenmagazin vorsichtig in seinen Bewertungen. Es betonte, daß die „Authentizität“ der Dokumente noch nicht geprüft sei, sprach von einem „mutmaßlichen“ Dokument und stellte seine Schlußfolgerung unter Vorbehalt: „Laut neuen Papieren, deren Echtheit nicht erwiesen ist, wurde der SS-Chef von den Engländern umgebracht.“(10) Die Vorsicht kam nicht von ungefähr. Längst wußten die Insider vom Spiegel, daß die – auch unter Churchill – regierungstreue britische Zeitung The Daily Telegraph eine forensische Untersuchung zur Überprüfung der Echtheit der Dokumente in Auftrag gegeben hatte. The Daily Telegraph bescherte denn auch prompt dem Spiegel eine vermeintliche Schlappe, indem er am Samstag, dem 2. Juli – als sich die Millionenauflage des Spiegel mit Erscheinungsdatum vom Montag, dem 4. Juli, bereits in der Herstellung befand – die „Enthüllung“ veröffentlichte, die Dokumente des Public Record Office seien Fälschungen. Die Bild-Zeitung vom selben Tag konnte sich nicht die Anspielung verkneifen, Der Spiegel sei auf die Dokumente hereingefallen, die von Bild sowie von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und den Blättern Der Standard und Die Welt nun als überführte Fälschungen bezeichnet wurden.(11) Nur der scheinbar düpierte Spiegel reagierte auch in den Folgewochen mit keinem Wort, was die Zweifel an der Seriosität der Prüfung der vom Daily Telegraph beauftragten Dokumentenspezialistin Dr. Audrey Giles vom forensischen Labor in Amersham in Buckinghamshire nährt. Kenner historischer Archive, insbesondere auch des britischen Public Record Office, wissen, daß es nahezu unmöglich ist, hier Falsifikate zu plazieren. Beim Betreten des Archivbereichs werden sämtliche mitgebrachte Papiere des Besuchers untersucht und als eingeführt abgestempelt. Es wird penibel registriert, welcher Besucher welche Akten zur Einsicht ausgehändigt erhält. Im Fall der drei Himmler-Dokumente gab es genau 21 Einsichtnahmen (12), wobei die Besucher namentlich und mit Adressen bekannt sind. Natürlich dürfen Akten und Einzeldokumente nicht etwa aus dem Archiv mitgenommen, sondern nur vor Ort eingesehen werden. Schließlich wachen im Public Record Office Videokameras über jeden Schritt der Archivbesucher. Bleiben noch die Akten selber, deren Einzelblätter sorgfältig durchnumeriert sind, so daß Entnahmen jederzeit als Verluste auffallen. Dagegen scheinen Hinzufügungen erfundener Dokumente nur möglich, wenn im Gegenzug die echten Dokumente, die sich unter der Registrierungsnummer befinden, entfernt werden. Ein potentieller Fälscher muß also diesen Umständen Rechnung tragen und sich durch mindestens einen Recherchebesuch des Archivs vor dem Dokumentenaustausch sachkundig machen, muß festlegen, was er entfernen will, und die Registriernummern dieser Dokumente notieren, um sie auf seinen Falsifikaten zu vermerken. Erst bei einem weiteren Besuch kann er die Falsifikate ins Archiv schmuggeln und in die Akte einfügen und hat dann die womöglich noch schwerere Aufgabe, die entfernten Originale aus dem Archiv zu schmuggeln.
Alles in allem eine Prozedur, die eine erhebliche kriminelle Energie sowie eine hohe Risikobereitschaft des Fälschers voraussetzt, denn sein Tun würde ihn bei Aufdeckung nicht nur als Forscher oder Historiker für alle Zeit diskreditieren, sondern wäre auch eine Straftat. Sollte ernsthaft jemand all diese Risiken eingegangen sein, nur um eine angeblich recht plumpe Fälschung zu plazieren? So sollen die Briefköpfe der Dokumente mit Hilfe eines Laserdruckers hergestellt worden sein, wie er erst 50 Jahre nach deren angeblichem Entstehen verfügbar war, und die getippten Texte aller drei Dokumente stammten von ein und derselben Schreibmaschine. Zudem befände sich unter der handschriftlichen Anrede und der Unterschrift Brendan Brackens eine Vorzeichnung mit Bleistift. Ohnehin falle selbst einem Laien sofort ins Auge, daß dessen Schreibschrift „seltsam gestelzt“ wirke.(13) Solche Bewertungen vermögen kaum zu überzeugen, wenn man weiß, daß etwa die Schrift von Bracken auch auf anderen, als authentisch geltenden Dokumenten die gleichen fast kindlichen Linien zeigt.(14)
Die Dokumentenspezialistin Dr. Audrey Giles will die fraglichen Schriftstücke einer Infrarotuntersuchung unterzogen und auf der Basis einer vergleichenden Analyse der Tinte mit 276facher Vergrößerung Differenzen bei den Unterschriften festgestellt haben.(15) Darf bei dieser vom Daily Telegraph privat in Auftrag gegebenen Untersuchung noch Vorsicht geboten sein, so kann man der Untersuchung von Scotland Yard wohl vertrauen, die das Fälschungsergebnis laut einer Pressemitteilung des Public Record Office vom 12. Juli 2005 bestätigt. Freilich gibt es zum Zeitpunkt der Drucklegung des vorliegenden Buches zum Fälschungsvorwurf mehr Fragen als Antworten. So liegen zu beiden Gutachten bisher nur fragmentarische Auszüge ihrer Ergebnisse vor, die Gutachten selber sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Das Public Record Office hat sich bisher weder zu den Namen der bisherigen Einsichtnehmer der Akten geäußert noch eine logische Erklärung dafür geliefert, wie die angeblichen Falsifikate in den Akten befestigt waren; denn alle Originaldokumente der fraglichen Akten sind oben links gelocht und mit einem durch das Loch durchgezogenen Band zusammengeschnürt. Schließlich ist es im wissenschaftlichen Archivwesen üblich, bei Freigabe einer Akte ein Aktenprotokoll anzufertigen, in dem vermerkt ist, welchen Inhalts die einzelnen Dokumente der Akte sind. Mittels dieser Protokolle ließe sich zwanglos feststellen, was für Originaldokumente entfernt wurden, um unter deren Archivnummer Falsifikate einzulegen. Es ließe sich auch eingrenzen, wann die Fälschungen in die Akten gelangten.
Wenn man den Fälschungsvorwurf akzeptiert, stellt sich automatisch die Frage: Cui bono – wem nützt es? Wer Schlüsseldokumente in einer solch brisanten historischen Frage fälscht, muß mit deren sorgfältiger Authentizitätsprüfung rechnen. Bei negativem Ausgang gibt er sich und seine Thesen der Lächerlichkeit preis. Wer sollte dieses Risiko eingehen? Etwa der Historiker Martin Allen, der sie zuerst veröffentlichte, selbst? Gegenüber The Daily Telegraph bestritt er vehement, gewußt zu haben, daß die Dokumente Fälschungen seien.(16) Andererseits müßte man Anhänger von Verschwörungstheorien sein, wollte man glauben, ein großer Unbekannter habe diese Dokumente just zu dem Zweck in das Archiv geschmuggelt, damit ein Martin Allen oder auch der Verfasser der vorliegenden Arbeit auf sie hereinfielen. Damit wären dann deren Veröffentlichungen gründlich diskreditiert. Der große Unbekannte hätte demnach die hellseherische Gabe besitzen müssen, bereits im voraus zu wissen, daß Allen einstmals diese drei Seiten – von deren Existenz er ja vorher keine Ahnung hatte – zufällig finden würde.
Die Unwahrscheinlichkeit beider Möglichkeiten nährt einen viel naheliegenderen Verdacht: Wenn es sich bei den drei Dokumenten tatsächlich um neuzeitliche Falsifikate handeln sollte, dann könnten das auch täuschend echte Abschriften der völlig inhaltsidentischen Originale sein. Mit anderen Worten, Martin Allen und die anderen Leser der fraglichen Originalakte durften ihren Augen und der Seriosität des angesehenen Public Record Office trauen: Die von ihnen eingesehenen Dokumente waren zum Zeitpunkt der Einsichtnahme tatsächlich echt. Erst zu einem unbekannten Zeitpunkt hat ein Dritter die Originale entfernt und durch inhaltsgleiche Abschriften ersetzt. Diese Abschriften sollten etwa durch die nachweisbar verwendete Lasertechnik – ausdrücklich als Fälschungen erkennbar sein. Damit wäre das Thema „Mord an Himmler“ ein für allemal im wahrsten Sinne des Wortes „erledigt“. Alle Umstände einer solchen Vorgehensweise würden für das Wirken eines Geheimdienstes sprechen, und da es sich beim Thema „Himmlers Tod“ offensichtlich um eine Frage britischer Staatsräson handelt, könnte ein britischer Geheimdienst die Panne – und um eine Panne dürfte es sich bei der Freigabe der Akte im Jahr 2002 gehandelt haben – in jüngster Zeit ausgebügelt haben, indem er die echten Dokumente beseitigte und durch Abschriften ersetzte.
Für
den Verfasser dieser Studie wäre es ein leichtes gewesen, nach
Bekanntwerden des Fälschungsvorwurfs die Zitierung und Abbildung der
drei fraglichen Dokumente vollständig zu unterlassen: Seine
umfangreiche Beweisführung zu Himmlers Tod bedarf dieser zusätzlichen
Belege nicht. Er hat sich jedoch entschlossen, an deren Publizierung
festzuhalten, weil die Posse um ihr Auftauchen und ihre plötzliche
Entlarvung als angebliche Fälschungen so nahtlos in das Schema
britischer Vertuschung im gesamten Fall Himmler paßt, daß auch diese
jüngste Affäre nur als Versuch gezielter Vernebelung verstanden werden
kann.
Quelle: Pressemitteilung ARNDT Verlag