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Hexenmasken

Archivmeldung vom 12.05.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke
Hexenmaske
Hexenmaske

Im Mittelalter war es nur ein kleiner Schritt von der Anklage bis zum Scheiterhaufen. Doch vorher gab es grauenhafte Foltermethoden, die den Delinquenten dazu brachten alles zu gestehen was gewünscht war. Eines dieser Folterwerkzeuge war die Hexenmaske. Der Einsame Schütze berichtet

Im Zeitalter der großen Hexenverfolgung innerhalb der christlichen Welt war es, basierend auf dem Standardwerk des Hexenhammers, geradezu als normal anzusehen, dass aus den angeschuldigten Personen mittels Foltermethoden die Geständnisse hervorgelockt wurden. In der Regel lief ein solcher Hexenprozess laut der Vorgabe des Hexenhammers ab, wobei die beschuldigte Person, egal ob Frau oder Mann, nach einem festen Muster abgehandelt wurde. Der Beginn war meist eine Denunziation und führte in den meisten Fällen direkt auf den Scheiterhaufen. Zwischen diesen beiden Fixpunkten spielte sich kaum Fassbares ab. Dinge, für welche Begriffe wie Willkür, Unwissenheit, Schamlosigkeit und Brutalität kaum ausreichen.

Der leichteste Verdacht reichte für eine Verhaftung aus, wobei es unerheblich war, ob dieser Verdacht auch noch so unwahrscheinlich sein möge. Die Richter der Inquisition hatten jedem kleinsten Hinweis nachzugehen, egal ob dieser aus einer Denunziation aus Rachegelüsten bestand, ob ein Kind den entscheidenden Hinweis gab oder ob der Name der Verdächtigen von anderen Menschen unter Folter ausgesagt wurde.

Nach dem Verdacht wurde immer ein erstes und meist freundlich beginnendes Verhör eingeleitet, in dessen Verlauf der angeklagten Person immer schärfere Fragen gestellt wurden, womit man das schlechte Gewissen schüren wollte. Meist begann man mit Fragen zur Regelmäßigkeit der Kirchenbesuche und der Beichte, bis man letztendlich Fragen über den Teufel und magische Praktiken stellte, bis hin zur Unzucht, ob Kinder gekocht und gegessen wurden oder ob Unwetter und Krankheiten herbeigezaubert wurden.

Natürlich weigerten sich die Verdächtigen all jene Dinge zu bestätigen, da dies einem sofortigen Todesurteil gleichgekommen wäre. Danach begann die Tortur der Folter, um den Verdächtigen dennoch ein Geständnis zu entlocken. In der Regel nannte man den verdächtigen die Foltermethoden und deren Qualen bereits vor Beginn des Folterprozesses, wobei bereits etliche Verdächtige aus Angst vor dem Schmerz ein umfangreiches Geständnis ablegten und einen schnellen Tod vorzogen. Fruchtete selbst diese Schilderung der Qualen nicht, wurde mit der Folter fortgefahren. Der erste Grad der Folter war dabei noch ziemlich einfach gehalten, da dieser im Regelfall aus Daumenschrauben bestand. Hierbei wurden die Daumen zwischen Stahl- oder auch Holzplatten gepresst, bis Blut austrat. Bis zu diesem Punkt waren die Foltermethoden während der Folterprozesse ziemlich einheitlich.

Insgesamt umfasste jeder Folterprozess fünf Grade mit steigender Intensität. Überstand ein Verdächtiger alle fünf Grade ohne ein Geständnis abzulegen, wurde dieser aus Mangel an Beweisen wieder freigelassen. Doch die wenigen, welche eine solche Tortur ohne Geständnis überstanden, waren hinterher schwer verstümmelt und geschädigt. Legte ein Verdächtiger ein Geständnis während der Folter ab, wurde die Folter abgebrochen und der Verdächtige wurde, meist auf dem Scheiterhaufen, seiner Bestrafung übergeben. Starb ein Verdächtiger während der Folter, so galt diese Person zumeist als schuldig, da der Teufel persönlich den Verstorbenen geholt hatte, um diesen vor weiteren Qualen zu schützen.

Im Laufe der Zeit wurden so immer bestialischere Folterwerkzeuge erfunden, welche in den höheren Graden der Folter ihre Anwendung fanden. Eine der abscheulichsten Foltermethoden jedoch, noch schlimmer als Strecken, die „Spanischen Stiefel“ oder Rädern, waren sogenannte Hexenmasken. Zu diesen Hexenmasken muss man erwähnen, dass während früherer Zeiten bis hinein ins späte Mittelalter, Schandmasken aus Metall ein gebräuchliches Mittel zur Bestrafung darstellten. Zur Bestrafung wurde ein Täter meist an einen öffentlichen Platz gekettet und musste für einen verordneten Zeitraum eine solche Schandmaske tragen, die der Täter nicht selbst wieder entfernen konnte. Diese Masken verhüllten den kompletten Kopf.

Während der Hexenverfolgung wurden aus solchen Schandmasken letztendlich kunstvoll gefertigte Hexenmasken, welche zumeist einer Teufelsfratze nachempfunden waren. Die Folter mit einer Hexenmaske wurde in einigen Gebieten Europas als der letzte Grad (fünfter Grad) verwendet, also als härteste Form der Folter. Verdächtige, welche bisher alle 4 schmerzhaften Grade überstanden hatten und immer noch kein Geständnis ablegten, wurden bei der Maskenfolter statt einer Feuerprobe in die Hexenmaske gesteckt. Über die Ohrstutzen wurde anschließend siedendes Öl in die Maske gegossen. Unter höllischen Schmerzen wurden dabei vor allem die Ohren und das Gesicht verbrüht. Taubheit, Blindheit und schwerste Verbrühungen in Gesicht und am Oberkörper waren hierbei die Folge. Drang dass siedende Öl zudem noch in Mund und Nasenöffnungen vor, erstickten die Betroffenen qualvoll und unter unsäglichen Schmerzen.

Laut Überlieferungen wurden Hexenmasken nur sehr selten wirklich eingesetzt, da entweder viele der Beschuldigten bereits bei den vorhergehenden Graden der Befragungsfolter geständig waren oder aber bereits beim puren Anblick einer Hexenmaske einen schnelleren Tod auf dem Scheiterhaufen vorzogen und ein umfassendes Geständnis ablegten.

Autor: Michael Schneider

Quelle: http://www.einsamer-schuetze.com/paranormal/hexenkulte/hexenmasken/index.html

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