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DNA-Gutachten entlastet Ex-Terroristin Becker

Archivmeldung vom 22.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Wer tötete 1977 den Generalbundesanwalt Siegfried Buback? Die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker ist einem DNA-Gutachten zufolge vermutlich unschuldig. Spuren vom Tatort stammen - anders als bislang vermutet - demnach nicht von Becker.

Seit mehr als 30 Jahren rätseln die Ermittler, wer Siegfried Buback beim Attentat der RAF 1977 erschossen hat. Die Ex-Terroristin Verena Becker war dabei zuletzt im Visier der Fahnder, doch ein neues Gutachten scheint sie zu entlasten. Sie war demnach wahrscheinlich nicht an dem Attentat auf den Generalbundesanwalt beteiligt. Wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag mitteilte, stammen DNA-Spuren, die nach dem Mord gefunden worden waren, definitiv nicht von Becker.Dabei geht es um sogenannte Mischspuren, die in einem Motorradhandschuh, in einem Helm neben dem Tat-Motorrad sowie in einer Motorradjacke im Fluchtauto gefunden worden waren. Nach dem Gutachten des Bundeskriminalamts sei Becker als Mitverursacherin der Spuren ausgeschlossen.

Nach den bisherigen Untersuchungen der drei Spuren war eine Frau als Miturheberin nicht auszuschließen. Deshalb hatte die Bundesanwaltschaft vor kurzem offiziell Ermittlungen gegen die 55-Jährige eingeleitet, um von ihr eine DNA-Probe entnehmen zu können. Als unmittelbare Mittäter an dem Anschlag in Karlsruhe am 7. April 1977 gelten der noch inhaftierte Christian Klar sowie Knut Folkerts und Günter Sonnenberg; als Rädelsführerin wurde Brigitte Mohnhaupt verurteilt.

Becker war einen Monat nach dem Mord an Buback und seinen beiden Begleitern zusammen mit Günter Sonnenberg, einem der Buback-Attentäter, im süddeutschen Singen festgenommen worden - im Besitz der Tatwaffe. Ein Ermittlungsverfahren gegen sie war Anfang der achtziger Jahre eingestellt worden.Becker war wegen der Schießerei bei ihrer Festnahme zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1989 wurde sie begnadigt.

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