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Zum Tag des Kaffees: Die Kaffeesteuer - eine Steuer mit langer Geschichte

Freigeschaltet am 30.09.2024 um 16:23 durch Sanjo Babić
Landgräfliche Kaffeeriecher im 18. Jahrhundert Bild: Zoll
Landgräfliche Kaffeeriecher im 18. Jahrhundert Bild: Zoll

Der deutsche Zoll erhebt jährlich rund eine Milliarde Euro Kaffeesteuer. Das trägt dazu bei, staatliche Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse weiterhin aufrecht erhalten zu können. Auch im Bezirk des Hauptzollamtes Gießen gibt es 39 kleinere Kaffeeröstereien und 61 Betriebe, die Kaffee aus anderen EU-Ländern Kaffee importieren.

"Die Erhebung der Kaffeesteuer und auch der Kaffeeschmuggel beschäftigt den Zoll schon von je her und spielt auch heute noch ein Rolle, auch wenn die Kaffeesteuer heute nicht die größte Steuerart ist", so Michael Bender vom Hauptzollamt Gießen. Es kommt auch immer mal wieder vor, dass wir Kaffeeschmuggler auf den Straßen erwischen, da es in den Nachbarstaaten keine Kaffeesteuer gibt und Kaffee dort daher auch billiger ist", weiß Bender.

Im letzten Jahr erhob das Hauptzollamt Gießen 12,6 Millionen Euro Kaffeesteuer.

Mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 169 Litern ist Kaffee das beliebteste Heißgetränk der Deutschen. Doch nicht nur heute erfreut sich der Kaffee seiner Beliebtheit. Bereits im 18. Jahrhundert war Kaffee ein nachgefragtes Genussmittel. Der Kaffeekonsum stieg im 18. Jahrhundert so stark an, dass im preußischen Königreich die private Einfuhr von Kaffee verboten und ein Kaffeemonopol errichtet wurde.

Im Jahr 1787 wurde das Monopol abgeschafft und der Einfuhrzoll auf Kaffee eingeführt. Dieser war bis zur Gründung des deutschen Reiches 1871 eine der größten Einnahmequellen der deutschen Staaten. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges gelang es jedoch nicht, neue Kaffeezollsätze festzulegen. Daher wurde aus dem Einfuhrzoll eine Verbrauchsteuer, wie wir sie heute kennen. Seit 1949 fließen die Steuereinnahmen der Kaffeesteuer dem Bund zu.

Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19 EUR/kg und für löslichen Kaffee 4,78 EUR/kg

Zu den Verbrauchsteuern gehören neben der Kaffeesteuer auch die Alkoholsteuer, die Biersteuer, die Schaumwein-/Zwischenerzeugnissteuer, Energie- und Stromsteuer sowie die Tabaksteuer. Im Jahr 2023 nahm der Zoll rund 62,4 Milliarden Euro Verbrauchsteuern ein. Dies entspricht etwa 40% aller vom Zoll im vergangenen Jahr erhobenen Abgaben in Höhe von rund 158 Milliarden Euro. Das Aufkommen der Verbrauchsteuern fließt fast ausschließlich dem Bund zu und ermöglicht wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Familie, Forschung oder Infrastruktur. Auch die staatliche Bezuschussung der Renten- und Sozialsysteme wird durch diese Einnahmen geleistet.

Quelle: Hauptzollamt Gießen (ots)


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