Russischer Wachmann veröffentlicht Tagebuch zum mysteriöser Tod von Rudolf Heß
Archivmeldung vom 08.06.2019
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Kriegsverbrechergefängnis Berlin-Spandau hat Rudolf Heß als „Gefangener Nr.7“ bis zu seinem Tod 1987 eingesessen. Um die Umstände ranken sich noch immer Geschichten, die Beata Arnold in ihrem Beitrag auf der deutschen Webseite des russischen online Magazin "Sputnik", nach einem Gespräch mit Andrej Plotnikow, näher beleuchtet. Plotnikow hat Heß mit bewacht und hatte so direktem Kontakt mit ihm. Er hat seine Beobachtungen und Gedanken zum Ableben von Hitlers Stellvertreter in einem Buch veröffentlicht.
Weiter ist auf der Webseite zu lesen: "Nach Ende des Zweiten Weltkrieges richteten die alliierten Siegermächte das Kriegsverbrechergefängnis in Spandau ein. Dort verbüßten von 1946 bis 1987 die Verurteilten der „Nürnberger Prozesse“ ihre Haftstrafen. Das Gefängnis wurde von den USA, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion im dreimonatlichen Wechsel verwaltet.
Wachmann Andrej Plotnikow trat als einer von 20 Wächtern in der Justizvollzugsanstalt seinen Dienst am 7. Januar 1986 an, erinnerte er sich im Gespräch mit Sputnik. Als ziviler Angestellter der sowjetischen Gefängnisverwaltung habe er den „Gefangenen Nr.7“ unmittelbar zu bewachen gehabt: Rudolf Heß. Dieser war in der Zeit der einzige noch im Gefängnis einsitzende Insasse.
Zuweilen unterhielten der neue Wachmann und der Nazi sich auf Deutsch: Heß habe sich sogar über das Leben in der UdSSR erkundigt, in der sich gerade die Perestroika abspielte. Der „Hitler-Stellvertreter“ las Zeitung, schaute Nachrichten im TV, war am Leben und dem Thema Kosmos interessiert, so sein Ex-Bewacher.
Seiner nationalsozialistischen Ideologie blieb Heß jedoch bis zum Schluß treu, was sich etwa im rassistisch gefärbten Umgang mit einem afroamerikanischen Wächter widergespiegelt habe. Die Unterhaltungen mit Heß hätten allerdings inhaltlichen Restriktionen unterlegen: So seien zum Beispiel Gespräche zur Haft oder den Bewacher-Pflichten nicht opportun gewesen. Doch Unterhaltungen zum Wetter oder über das, „was da in Moskau abliefe“, waren möglich, berichtet Ex-Wächter Plotnikow.
Dass Heß sich doch mit einem nach nationalsozialistischer Ideologie klassifizierten sogenannten „Untermenschen“ unterhielt, sei seinem Sinn für Geschichte und Realität hinsichtlich der eingetretenen Machtverhältnisse zuzuschreiben gewesen. Nach acht Stunden Dienst wechselte der Bewacher: Eine der anderen drei alliierte Nationen war dran.
In seinem in russischer Sprache erschienenen Buch „Das Geheimnis des Todes von Rudolf Hess
- Tagebuch eines Wachmannes des Alliierten-Gefängnisses Spandau“ schildert Plotnikow weitere solche Beobachtungen aus dem Gefängnisalltag. Nach Analyse öffentlich zugänglichen Archivmaterials und Sichtung zahlreicher Dokumente beleuchtet er ebenso die Umstände zum Tod von Heß.
Die Theorie zum Tod von Rudolf Heß
Der „Stellvertreter Hitlers“ war am 17.August 1987 ums Leben gekommen. An diesem Tag hatte die sowjetische Wachmannschaft frei. Plotnikow habe im Zusammenhang mit dem Ableben von Heß „Ungereimtheiten“ ausgemacht und hat daraus seine Rückschlüsse gezogen.
So habe es sich bei den Vorgängen am 17. August 1987 um einen „erneuten, allerdings vorgetäuschten Selbstmordversuch“ seitens Heß gehandelt. Dieser habe den Zeitpunkt genau gewählt, und zwar so, dass ausgerechnet der afroamerikanische US-Wärter Anthony Jordan Dienst schob. Während der Tage, in denen den US-Amerikanern die Gefängnisverwaltung oblag, habe eine gewisse „Laxheit“ geherrscht. So sei es etwa vorgekommen, dass Heß gänzlich unbeaufsichtigt blieb oder es gar anderen im Außenbereich des Gefängnisses dienenden Soldaten der Wachmannschaft regelwidrig gestattet wurde, „einen Blick“ auf den NS-Verbrecher zu werfen.
Die Hintergründe für die Theorie
Heß hatte im Vorfeld mehrfach Anträge an die Gefängnisleitung gestellt, ihn von dem farbigen Wachmann Jordan zu befreien. Er habe den US-Soldaten als „minderwertig“ im Sinne der NS-Rassenideologie angesehen und sich von ihm bedroht gefühlt. Und so sollte dieses Mal augerechnet zu dessen Dienstzeit „ein Unglück“ passieren. Einerseits, um auf Jordans mangelnde Geeignetheit hinzuweisen und andererseits, um die „Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit“ auf seine eigene Person zu ziehen.
Heß hätte freikommen wollen, fürchtete aber auch, in dem Gefängnis „vergessen“ zu werden, meinte Plotnikow: Eine vorzeitige Haftentlassung des NS-Verbrechers habe zuweilen als Frage im Raum gestanden. Aber selbst ein dahingehendes Ersuchen des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker bei dessen Besuch in Moskau sei noch im Juli 1987 vom Michail Gorbatschow abgelehnt worden – angeblich mit den Worten „Das Volk der Sowjetunion würde mich nicht verstehen.“ Das habe im Ergebnis auch die sowjetische Zeitung „Iswestija“ so berichtet. Dennoch ist damals laut Autor Plotnikow in den westlichen Medien wahrheitswidrig eine regelrechte „Zeitungsente“ gemeldet worden, Gorbatschow spiele mit dem Gedanken, Heß freizulassen.
Plotnikow meint, ein Verbleiben von Heß in Haft könne auch den Briten im Zusammenhang mit dessen Flug nach Schottland im Jahre 1941 nicht unrecht gewesen sein. Schließlich sei zu befürchten gewesen, dass auch der „Stellvertreter Hitlers“ nach seiner Entlassung etwa „Memoiren“ oder dergleichen verfassen würde: Die Briten hätten nicht gewollt, dass der Nazi die „wahren Hintergründe“ seines Besuches erläuterte, und so insbesondere ein Licht auf den Personenkreis werfen würde, der ihn seinerzeit in Großbritannien mutmaßlich erwartet hätte.
Doch der von Heß generalstabsmäßig geplante vorgetäuschte Selbstmordversuch sei schief gegangen und habe mit seinem eigenen Tod geendet: Denn er habe in dem für ihn eingerichteten Gartenpavillon auf dem Gelände des Gefängnisses damit gerechnet, er würde gerettet. So habe er versucht, sich mit einer aus einem Elektrokabel geknoteten Schlinge um den Hals zu erhängen, als er Schritte hörte und annahm, es sei US-Wärter Jordan, der ihn sogleich finden würde.
Doch laut Plotnikow ist es nur ein anderer, neugieriger Soldat gewesen, dem es im „nachlässig geführten“ US-amerikanischen Bewachungszeitraum gestattet worden sei, einen Blick auf Heß zu werfen. Dieser habe sich jedoch wieder entfernt, ohne Heß tatsächlich gesehen zu haben. So sei dessen Rechnung nicht aufgegangen und niemand, insbesondere nicht Wärter Jordan, habe den Selbstmordversuch vereitelt. So ist aus Sicht des Ex-Wärters aus dem Selbstmordversuch ein Unfall mit Todesfolge geworden.
Bei „planmäßigem“ Verlauf hätte ein Abschiedsbrief von Heß gefunden werden sollen, mit dem dieser die „Weltöffentlichkeit auf sich und die Haftbedingungen aufmerksam machen“ wollte. Nach seinem Tod sei dieses „Originalschreiben“ entsorgt und durch Falsifikate ersetzt worden, da anderenfalls die US-Amerikaner in einem „schlechten Licht“ dagestanden hätten, meint Plotnikow. Daher hätten die Briten, die die ersten Untersuchungen zum Tode des Insassen in ihrer „Schicht“ durchführten, die US-Amerikaner und deren Nachlässigkeiten gedeckt.
Geschlossen habe er dies aus Ungereimtheiten in Zeugenaussagen, so der Ex-Wächter. Dazu zählt für ihn ein in Heß` Hosentasche gefundenes Schreiben, welches so gar keine Ähnlichkeit mit dem dann von den Amerikanern präsentierten Abschiedsbrief gehabt hätte. Zudem hätte das dann als „Abschiedsnotiz“ gewertete Schreiben nicht dem Stil des prominenten Häftlings entsprochen. Es sei zusammengesetzt worden: Zwar habe es sich um von seiner Hand, etwa bei früherer Gelegenheit, verfasste Zeilen gehandelt, doch bemerkenswerterweise – und für den peniblen Heß unüblich – sei es datumslos gewesen. Auch der Bezug auf seine Sekretärin und die Art der Ansprache sei angesichts der mutmaßlichen Intention von Heß nicht nachzuvollziehen. Plotnikow verwies zudem auf Ungereimtheiten im Schriftgutachten sowie in den aktenkundigen Dokumenten zu den Zeugenbefragungen.
Unstimmigkeiten bei Zeugenaussagen gäbe es aufgrund unterschiedlicher Perspektiven bei jedem Kriminalfall, meinte der Historiker Arnd Bauerkämper von der Freien Universität Berlin dazu im Gespräch mit Sputnik. Konkrete Belege, woraus geschlossen werden könne, dass der Selbstmord von Heß am 14. August 1987 kalkuliert gewesen sei, kenne er nicht. Neue Beweismittel hat Plotnikow in seinem Buch nicht angeführt.
Gegebenenfalls hätte Heß intern Aufmerksam auf sich gezogen, so der Historiker zu der These. Doch dass der Vorfall über die Gefängnismauern hinaus publik geworden wäre und so einen „internationalen Skandal“ hervorgerufen hätte, hält er für unwahrscheinlich. So hätte die Gefängnisdirektion jedenfalls Möglichkeiten gehabt, dies zu verhindern. Heß, der sich als Opfer gesehen habe, hätte die dahingehende Macht der Gefängnisleitung als erheblich einschätzen müssen.
Dass es sich um einen Selbstmord gehandelt habe, sei bislang unstreitig und unwiderlegt. Auch Plotnikow geht davon aus. Im Ergebnis bliebe das bisher gewonnene Bild von Heß und dessen Ableben, hob der Historiker hervor. Das Gegenteil, nämlich die Behauptung eines Mordkomplotts, bleibe ein Mythos, gepflegt von alten wie von neuen Nazis.
Andrej Plotnikow: „Das Geheimnis des Todes von Rudolf Heß: Tagebuch eines Wächters im Alliierten Gefängnis Spandau“, Verlag Kutschkowoje Pole 2018. ISBN: 978-5-9950-0914-6. Online hier bestellbar
Quelle: Sputnik (Deutschland)