Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Wissenschaft Der Mensch als Patent

Der Mensch als Patent

Archivmeldung vom 21.08.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Greenpeace und das Gen-ethische Netzwerk e.V. rufen ab heute zum breiten Protest gegen ein Patent auf menschliches Leben auf. Das Europäische Patentamt (EPA) in München wird in den kommenden Monaten über eine Patentanmeldung auf Stammzellen (EP 770125) entscheiden, die zu kommerziellen Zwecken aus menschlichen Embryonen entnommen werden sollen.

Patentinhaber ist die "Wisconsin Alumni Research Foundation" in den USA, Erfinder ist der Stammzellforscher James A. Thomson. Das Patent wurde im März 2003 vom EPA nur eingeschränkt erteilt. Dagegen hatten die Patentinhaber Beschwerde einlegte. Jetzt muss das höchste Gericht des EPA, die Große Beschwerdekammer, grundsätzlich entscheiden, ob menschliche embryonale Stammzellen patentierbar sind.

"Letztlich wollen die Patentinhaber menschliche Embryonen vermarkten", sagt Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace. "Das Patentamt darf nicht im Alleingang eine Entscheidung über diese weitreichende ethische Fragen treffen. Patente auf Lebewesen, ihre Gene und Teile des menschlichen Körpers müssen in Europa verboten werden. Wir hoffen, dass sich viele Menschen an diesem Protest beteiligen." Ein Protestschreiben an die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes finden Interessierte unter www.greenpeace.de.

Stammzellen sind Körperzellen, die sich noch nicht in alle spezialisierten Zelltypen entwickelt haben, wie zum Beispiel Leber- oder Nervenzellen. Beim Gewinn der Stammzellen aus Embryonen werden diese zerstört. Patente auf Stammzellen geben einen wirtschaftlichen Anreiz, menschliche Embryonen zu kommerziellen Zwecken zu züchten.

Ein ähnliches, im Februar 2000 von Greenpeace aufgedecktes Embryo-Patent (EP 695351) der Universität Edinburgh musste das EPA im Juli 2002 weitgehend widerrufen. Alle Ansprüche auf menschliche embryonale Stammzellen wurden dabei gestrichen. Über 10.000 Personen unterstützten damals den Einspruch von Greenpeace. Gegen die Patent-Einschränkung hatte die Universität Edinburgh Beschwerde eingelegt. Eine Zulassung des Thomson-Patentes kann bedeuten, dass auch der Universität die Patentierung von Stammzellen wieder erlaubt wird. Das EPA würde damit der kommerziellen Verwertung menschlicher Embryonen den Weg ebnen.

Das Europäische Patentübereinkommen und die Gen-Patent-Richtlinie der EU verbieten Patente, die gegen die guten Sitten verstoßen (Artikel 53a). Dazu zählen Patente, bei denen menschliche Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken verwendet werden. Auch das Europäische Parlament stellte in einer Resolution vom Oktober 2005 fest, dass Patente auf embryonale Stammzellen in der EU nicht zugelassen werden dürfen. Andere Rechtsvorschriften ermöglichen jedoch Patente auf isolierte Teile des menschlichen Körpers.

"Die Rechtslage ist lückenhaft und widersprüchlich", sagt Christoph Then. "Die Politik lässt dem Patentamt den Spielraum, die Gesetze auf seine Weise zu interpretieren. Das heißt meist nichts Gutes, da sich die Behörde durch Gebühren aus den Patenterteilungen finanziert."

Quelle: Pressemitteilung Greenpeace e.V.

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte butzen in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige