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2013: Betreuungsgeld für knapp 65 000 Kinder

Archivmeldung vom 13.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
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Das 2013 neu eingeführte Betreuungsgeld wurde im Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2013 insgesamt 64 877 Mal bewilligt und zur Auszahlung angewiesen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden (Destatis) weiter mitteilt, zeigen dies die ersten Ergebnisse der Statistik zum Betreuungsgeld, die die tatsächlichen Leistungsbezüge im betrachteten Zeitraum erfasst. Anträge, die abgewiesen, noch nicht bewilligt beziehungsweise für die noch keine Leistungen ausgezahlt wurden, sind darin nicht enthalten.

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld von derzeit 100 Euro monatlich erhalten Eltern von Kindern, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Gezahlt wird grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an für 22 Lebensmonate. Wenn Eltern die ihnen maximal zustehenden 14 Elterngeldmonate schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes verbraucht haben, weil sie die Elternzeit ganz oder teilweise gleichzeitig in Anspruch genommen haben (Parallelbezug), kann das Betreuungsgeld ausnahmsweise auch schon vor dem 15. Lebensmonat bezogen werden. Bei Geschwistern mit gleichen Voraussetzungen, also beispielsweise bei Zwillingen, begründet jedes Kind einen gesonderten Anspruch.

Im Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2013 wurde das Betreuungsgeld hauptsächlich von Müttern bezogen (rund 95 %), obwohl es bei Elternpaaren nicht darauf ankommt, wer Antragsteller ist. Im Ländervergleich fällt die Geschlechterverteilung unterschiedlich aus: Während in Bremen fast 9 % der Beziehenden männlich waren, betrug der Anteil in Mecklenburg-Vorpommern nur knapp 2 %. Verheiratet waren im Betrachtungszeitraum gut 79 % der Leistungsbeziehenden, gut 18 % waren ledig. Die restlichen Leistungsbezieher und -bezieherinnen waren geschieden, verwitwet oder lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Fast 78 % der Leistungsbeziehenden haben den Antrag auf Betreuungsgeld für den maximal möglichen Bezugszeitraum von 22 Monaten gestellt. Mit einer Bezugsdauer von unter 6 Monaten planen 6 % der Leistungsbeziehenden. Eine Bezugsdauer von 6 bis unter 12 Monaten sehen 10 % der betroffenen Eltern vor. Gut 6 % haben einen Antrag für 12 bis unter 22 Monate gestellt. Insgesamt zeichnet sich ein deutlicher Ost-West-Unterschied ab: Die voraussichtliche Bezugsdauer ist in den neuen Ländern mit 13,1 Monaten deutlich kürzer als im früheren Bundesgebiet (19,7 Monate).

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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