Analyse: Vielen Krankenhäusern drohen Einbußen durch Klinikreform
Laut einer im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erstellten Untersuchung drohen einer Vielzahl von Kliniken aufgrund der geplanten Reform durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Einbußen. Die "Mindestvorhaltezahlen" würden zu "Erlösverlusten" zwischen drei und bis zu 30 Prozent bei etwa einem Drittel der knapp 1600 untersuchten Standorte führen, heißt es in einer "Simulation" der Firma Vebeto, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Im Detail liege für 429 Klinik-Standorte der errechnete Erlösverlust im
Bereich von drei bis 15 Prozent. Für 83 dieser Unternehmen bewegen sich
die möglichen Einbußen demnach zwischen 15 und 30 Prozent, wobei der
größte Teil der Unternehmen (429 Standorte) demnach niedrige Einbußen im
Bereich bis drei Prozent verzeichnen könnte. 61 Standorte hätten einen
Erlösverlust von mehr als 30 Prozent. Die Analysten heben hervor, dass
sich diese Einbußen allein auf einen "Wegfall der Vorhaltefinanzierung"
für Kliniken beziehen würden - nicht auf die Einnahmen, die
Krankenhäuser durch bisher geltende Fallpauschalen generieren.
Insgesamt
hat Vebeto demnach die Finanzsituation von 1.589 Klinikstandorten
untersucht und "simuliert". Vor allem für die kleinen Standorte und
Krankenhäusern im ländlichen Raum komme es zu höheren Verlusten. Große
Häuser und spezialisierte Fachkliniken würden demnach eher profitieren
von der geplanten Reform der Finanzierung. So könnten 214 Kliniken laut
der "Simulation" im Auftrag der DKG künftig Gewinne durch die Umstellung
auf "Vorhaltepauschalen" machen.
Vebeto hebt hervor: "Da die
Methodik und Höhe der Mindestfallzahlen derzeit noch unklar sind, kann
aus dieser Modellstudie ausdrücklich nicht abgeleitet werden, wie viele
und welche Krankenhäuser durch die Mindestfallzahlen gefährdet (oder
bevorteilt) sein könnten."
In der Simulation schätzen die
Datenanalysten nach eigenen Angaben "die Erlösverluste ab, die sich an
den einzelnen Krankenhäusern ergeben könnten, wenn nach Unterschreitung
der Mindestfallzahl einer Leistungsgruppe die Vorhaltefinanzierung
wegfällt". Erlöse durch die schon bisher geltenden "Fallpauschalen" für
einzelne Behandlungen bleiben demnach unberücksichtigt.
Der noch
amtierende Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die
Krankenhaus-Reform ausgearbeitet. Das
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde nach einer
hitzigen Debatte vom Bundestag beschlossen. Allerdings ist die Reform
umstritten, mehrere Bundesländer drängen auf Veränderungen.
Lauterbach
will die Kliniken bei der Finanzierung weniger stark abhängig von
bisher geltenden Fallpauschalen machen, da diese einen enormen Druck auf
die Häuser aufbauen würden, möglichst viele Patienten möglichst schnell
zu behandeln. Stattdessen sollen Krankenhäuser einen großen Teil ihrer
Pauschalen erhalten, wenn sie Leistungen anbieten und entsprechend
Betten, Personal und medizinische Geräte dafür vorhalten: die
sogenannten Mindestvorhaltezahlen. Die Idee: Kliniken halten dauerhaft
Plätze für bestimmte Behandlungen bereit - und stellen so die Versorgung
der Menschen in der Region sicher.
Die Deutsche
Krankenhausgesellschaft (DKG) ist ein Dachverband der Krankenhäuser, der
sich als Interessenorganisation für die Kliniken in der Bundespolitik
einsetzt. Schon in der Vergangenheit hatte die DKG scharfe Kritik an den
Plänen von Gesundheitsminister Lauterbach geübt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur