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Teure Energie - Die Strompreise sind um 60% gestiegen und die Gaspreise haben sich verdoppelt

Archivmeldung vom 24.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Bundesgerichtshof-Urteil zu Strompreisen: Ein Sieg für die Verbraucher / Richter bestätigen geplante Senkung der Netzrenditen Bild: "obs/LichtBlick SE/Panthermedia / LichtBlick"
Bundesgerichtshof-Urteil zu Strompreisen: Ein Sieg für die Verbraucher / Richter bestätigen geplante Senkung der Netzrenditen Bild: "obs/LichtBlick SE/Panthermedia / LichtBlick"

Die Energiepreise sind in den letzten Wochen stark angestiegen. Dadurch sind Millionen von Haushalten und Gewerbekunden in Deutschland von teils drastischen Strom- und Gaspreiserhöhungen betroffen. Das TÜV-geprüfte Verbraucherportal StromAuskunft gibt jetzt Tipps und Empfehlungen für betroffene Kunden.

Strompreise 2022

Die Strompreise sind auf Rekordhoch. Die Analysen von StromAuskunft.de zeigen, dass Verbraucher aktuell in der Grundversorgung 40,01 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich Strom damit um 5,30 Cent pro kWh bzw. 15,27 Prozent verteuert. Damit zahlt ein 2-Personen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh 185 Euro mehr für Strom.

Noch größer ist der Anstieg bei den Strompreisen außerhalb der Grundversorgung. Hier zahlten Kunden beim günstigsten Anbieter vor einem Jahr nur 23,39 Cent pro Kilowattstunde. Aktuell liegen die Kosten bei 37,27 Cent, was einem Preisanstieg von 60 Prozent entspricht. Für einen 2- Personen Haushalt sind das Zusatzkosten von 483 Euro.

Gaspreise 2022

Bei Gas fallen die Preiserhöhungen noch deutlich größer aus. Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh zahlt im Schnitt knapp 15 Cent pro kWh bzw. 3000 Euro pro Jahr. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Gaspreise damit verdoppelt, d.h. Neukunden zahlen jetzt 1500 Euro mehr pro Jahr für Gas.

Unsere Empfehlungen für Strom und Gaskunden

Sie haben einen langfristigen Vertrag und keine oder nur eine moderate Preiserhöhung erhalten?

Der Wechsel des Anbieters lohnt sich eher nicht.

Sie haben eine deutliche Preiserhöhung für Gas erhalten und der Arbeitspreis für Strom beträgt mehr als > 40 Cent pro kWh?

Sie sollten Ihren Tarif überprüfen und nach einem neuen Anbieter suchen. Nutzen Sie dazu bitte unseren TÜV- geprüften Wechselservice für Strom und Gas. Haben Sie einen günstigen Anbieter gefunden, können Sie einen Wechsel beauftragen und der Preiserhöhung widersprechen.

Ihr bisheriger Versorger hat die Versorgung eingestellt und Sie sind in der Ersatzversorgung bei Ihrem Grundversorgung gelandet?

Überprüfen Sie den Tarif. Viele Grundversorger verlangen seit Anfang 2022 sehr hohe Preise von Verbrauchern, die neu in die Ersatzversorgung fallen. Diese sind viel höher als die Preise für Bestandskunden, die schon länger grundversorgt sind. Sind Sie davon betroffen, sollten Sie sich ebenfalls einen neuen Anbieter suchen.

Klar ist: Preiserhöhungen sind in den kommenden Monaten kaum vermeidbar.

Um die steigende Kostenlast zumindest abzumildern, empfehlen wir Verbrauchern, ihren Strom- und Gastarif im Blick zu halten und Schreiben mit einer Preiserhöhung genau zu lesen. Da Neutarife aktuell sehr viel teurer als noch vor einem Jahr sind, kann es sein, dass Kunden mit einer moderaten Preiserhöhung weniger zahlen, als wenn sie den Anbieter wechseln.

Fällt die Preiserhöhung allerdings hoch aus, so sollten Kunden dagegen Einspruch erheben und von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, dann sollten Sie flexibel bleiben und auf kurze Laufzeiten - maximal 12 Monate - achten.

StromAuskunft.de ist ein TÜV geprüftes Vergleichsportal & Wechselservice für Strom und Gas.

Auszeichnungen: TÜV geprüft, Kundenzufriedenheit 1,9 Testsieger und Top Vergleichsportal 2019 Platz 1 in den Kategorien Einsparpotential und Kundenservice

Quelle: Stromauskunft.de (ots)

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