Wenn der Fiskus milde lächelt
Archivmeldung vom 11.08.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittPrivate Anleger, die nach einem Feuerwerk an den Aktienmärkten ihre Gewinne ins Trockene bringen wollen, sollten eines nicht vergessen: Die Steuerpflicht. Denn Kursgewinne, die bei der Veräußerung erzielt werden, sind nur steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate verstrichen sind.
Trennen sich
Privatpersonen von ihren Aktien schon vor Ablauf dieser Frist, müssen
die Veräußerungsgewinne voll versteuert werden. Milde zeigt der
Fiskus nur bei einer Gewinnsumme unterhalb von 512 Euro. Dieser
Betrag ist als Freigrenze festgelegt. Für die Berechnung des
Veräußerungsgewinns hält der Gesetzgeber ein weiteres Trostpflaster
parat. Denn die Jahresfrist der Versteuerungspflicht beginnt mit dem
Erwerb der ersten Aktie eines Unternehmens zu laufen und endet auch
für alle später zugekaufte Anteile derselben Papiere nach diesen
zwölf Moanten. Eine Änderung des Systems stellt die große Koalition
für Anfang 2007 in Aussicht. Dann soll das Laufzeitensystem
abgeschafft sein und die Veräußerungsgewinne stattdessen generell mit
zwanzig Prozent besteuert werden.
Quelle: Pressemitteilung Faktenkontor GmbH