Unzulässige Beleihungswertermittlungsgebühr - Kassieren Banken unrechtmäßig Bauherren und Immobilienkäufer ab?
Archivmeldung vom 05.03.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEin – inzwischen rechtskräftiges- aktuelles Urteil des Landgericht Stuttgart vom 18.05.2007 (Az.: 90 O 9/07) entzieht den Banken die Grundlage für bestimmte Bankgebühren.
Mit Selbstverständlichkeit wird von Banken bei der Finanzierung eines
Bauvorhabens oder dem Erwerb einer Immobilie eine Gebühr für die
Beleihungswertermittlung berechnet. Zur Rechtfertigung dieser Gebühr
ziehen sich die Banken, sofern ein Kreditnehmer nachfragt, zumeist auf
die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurück. Zudem, so die
Kreditinstitute, geschehe die Ermittlung des Beleihungswertes im
Interesse des Kunden
Diese Argumentation der Banken und hierzu verwendete Klauseln in den
AGB erklärte das Landge-richt Stuttgart in seiner Entscheidung gegen
die Bausparkasse Wüstenrot nunmehr für unwirksam.
Wertermittlungsgebühren sind, so das Landgericht, grundsätzlich nicht
vom Bankkunden zu tragen, da sie allein auf dem Sicherungsinteresse des
Kreditinstitutes beruhen.
Rechtsanwältin Karine Guilleaume, Partnerin der Anlegerschutzkanzlei Jakobs I Guilleaume in Senden/Münster und Absolventin des Fachanwaltslehrganges Bank und Kapitalmarktrecht weist darauf hin, dass dieses Urteil nicht nur die Kreditvergabe von Bausparkassen betrifft sondern allgemeine Wirkung für alle Kreditinstitute und deren Bepreisung entfaltet.
Auch die folgenden Entgelte sind bereits vom Bundesgerichtshof oder den Instanzgerichten als unzulässig erklärt werden:
- Entgelt für die Ausfertigung einer Löschungsbewilligung bei Hypotheken und Grundschulden
- Sogenannte Treuhandgebühren bei Löschungsbewilligungen / Ablösung von Baufinanzierungen
- Kosten für Sicherheitenübertragung an anderes Kreditinstitut
- Kosten für Kontoauszüge bei Baudarlehen (insbes. auch bei Bausparkassen
- Entgelte für Kredit- oder sonstige Vertragsangebote, wenn kein Vertragsabschluss erfolgte);
Betroffenen Bankkunden wird daher geraten, ihr Geld zurückzufordern oder bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Forderung der Bank ihre Angelegenheit bei einem auf Bank- und Kapitalmarkt-recht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.
Quelle: Jakobs | Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft