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Syntellix verklagt Maschmeyer auf Schadenersatz in Millionenhöhe

Archivmeldung vom 12.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Vorstand der Syntellix AG hat aufgrund aktueller Entwicklungen eine deutliche Erweiterung der vor dem Landgericht München bereits erhobenen und auch bereits zugestellten Klage gegen Carsten Maschmeyer und dessen MM Familien KG beschlossen.

Gegenstand der Klageerweiterung sind die weiter fortgesetzten Aktivitäten der bereits über mehrere Jahre hinweg andauernden Diffamierungs-, Schädigungs- und Marodierungs-Kampagne gegen das vielfach prämierte Start-Up-Unternehmen aus Hannover. Zuletzt waren mehrfach unzutreffende und irreführende Informationen, Unterlagen und Dossiers rufschädigenden Inhaltes gezielt ausgewählten Medien sowie Aktionären und potenziellen Investoren der Syntellix AG zugespielt worden. In diesem Zusammenhang haben Aufsichtsrat und Vorstand der Syntellix AG bereits die Strafermittlungsbehörden eingeschaltet; es wurden bereits mehrere Strafanträge gestellt, u.a. wegen übler Nachrede und Kreditgefährdung.

Die Syntellix AG hat die vor dem Landgericht München erhobene Schadenersatzklage in Multi-Millionen-Höhe gegen Carsten Maschmeyer, dessen MM Familien KG sowie Dr. Klaus Schieble erhoben, der die MM Familien KG im Aufsichtsrat der Syntellix AG vertreten hatte und dann auf Beschluss der Hauptversammlung der Syntellix AG aus dem Aufsichtsrat abberufen wurde. Bereits im Jahr 2015 hatte Dr. Schieble von der Gesellschaft als streng vertraulich eingestufte Unterlagen unmittelbar vor einer Aufsichtsratssitzung per nächtlicher Email an den Chef und Mehrheitseigner eines ihrer Hauptwettbewerber weitergegeben. Gegenstand der 270-seitigen Klageschrift mit 173 Anlagen sind neben der vorbezeichneten Verletzung der Verschwiegenheitspflicht unter anderem die Verletzung aktienrechtlicher Treuepflichten, Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Diffamierung, Kreditgefährdung sowie vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Die Syntellix AG fordert von den Beklagten Schadenersatz in Höhe von 6,33 Millionen Euro zuzüglich sämtlicher weitere materiellen und immateriellen Schäden, die ihr aus den streitgegenständlichen Schädigungs-Aktivitäten der Beklagten noch entstehen.

Aus Sicht des Vorstandes der Syntellix AG kann der von Herrn Maschmeyer und seiner Gesellschaft sowie deren Helfern und Helfeshelfern im Rahmen der fortdauernden gegen das Unternehmen gerichteten systemischen und systematischen Schädigungs-Kampagne verursachte und noch weiter in Entstehung befindliche Schaden im Kontext des vorbereiteten transnationalen Börsenganges perspektivisch bis in den 4-stelligen Millionen-Bereich hineinreichen. Diese Annahme wird durch den vorliegenden Bericht einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untermauert.

Über Syntellix:

Die Syntellix AG ist ein international tätiges, dynamisch wachsendes Medizintechnik-Unternehmen mit Sitz in Hannover. Das Unternehmen ist auf Forschung, Entwicklung und Vermarktung/Vertrieb von hochinnovativen transformierbaren metallischen Implantaten spezialisiert. Die Produkte aus dem patentierten Material MAGNEZIX® sind einzigartig und werden in einer viel beachteten Veröffentlichung als klinisch überlegen gegenüber herkömmlichen Titanimplantaten bewertet. Sie werden im Körper abgebaut und in körpereigenes Knochengewebe umgewandelt und bieten dabei eine ideale Kombination aus Stabilität, Elastizität und Bioabsorbierbarkeit.

Die Syntellix AG ist Weltmarkt- und Technologieführer im Bereich bioabsorbierbarer metallischer orthopädischer Implantate und wurde bereits mit zahlreichen bedeutenden Auszeichnungen und Preisen geehrt, darunter der Innovationspreis der deutschen Wirtschaft 2012/13, der Zukunftspreis der deutschen Gesundheitswirtschaft 2016, der German Medical Award 2017, der STEP Award 2017, die Auszeichnung als "Innovator des Jahres 2017" in Deutschland sowie international als "Product of the Year" beim Sustainability Award 2018 - und nunmehr auch im Jahr 2019 der German Innovation Award in "Gold".

Quelle: Syntellix AG (ots)

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