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Dubioses Inkasso mit gekauften Daten

Archivmeldung vom 13.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Jetzt kommen sich die Inkasso-Anwälte schon ins Gehege und weiden die Opfer von Nutzlos-Downloadseiten im Internet wie 99.downloads und opendownload sogar doppelt aus. Dieses gegenseitige Wildern in anderen Revieren ist laut Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main nur möglich, wenn die Anwälte oder die Abofallen-Betreiber dieselben Adressdatensätze von dubiosen Händlern gekauft haben. Damit bekommen die lästigen Masseninkassoschreiben eine neue kriminelle Qualität.

Auch die Daten von Schülerin Silke Gliese (20) aus Berlin-Schöneweide wurden offenbar gleich an zwei Inkassoeintreiber oder dessen Abo-Mandanten verkauft.

Zuerst bekam die völlig ahnungslose Silke Gliese einen Mahnbrief von 99.downloads, weil sie am 4. Mai 2009 auf deren Seite gewesen sein soll. Die Folge: ein Jahresvertrag über 60 Euro für Kostenlosprogramme wie Adobe Flash Player oder divXPlayer. Hinter 99.downloads steckt die Belleros Premium Media Limited mit Hauptsitz im englischen Birmingham und ihrer "Direktorin" Stepanie Schneider (22) aus Hamburg. Die Mahnungen treibt Rechtsanwalt Sven Schulze (Mitglied der hanseatischen Anwaltskammer) aus Hamburg ein. Er kassiert 44 Euro Anwaltskosten und die Vertragsgebühr von 60 Euro für 99downloads. Für Silke Gliese, die absolut nichts heruntergeladen hatte und auch nie ihre Daten eingegeben und bestätigt hat, ein Schock.

Doch der nächste folgte sogleich. Wenige Tage später meldete sich bei der Schülerin der inzwischen sattsam bekannte Eintreiberkönig Rechtsanwalt Olaf Wolfgang Tank aus Osnabrück (Hessen). Der wurde berühmt, weil er seit drei Jahren für die Gebrüder Schmidtlein GbR aus Büttelborn, heute Redcio OHG aus Rüsselsheim in Hessen, Forderungen einzieht. Die Brüder Andreas Walter Schmidtlein (34) und Jan Manuel Schmidtlein (24) kamen in Deutschland als erste auf die Idee, 84 Euro im Jahr für Nutzlosseiten zu verlangen. Sie zocken noch immer auf hausaufgaben-heute.com oder p2p.-heute.com und 42 ähnlichen Seiten mit Tanks Hilfe ab.

Darüber hinaus wurde Tank auch durch den Forderungseinzug für die Schweizer Firma Media Intense GmbH von Lorenz Bächthold aus Baar im Kanton Zug bekannt. Sie betreibt die Abofallenseite Win-Loads.net und Win-Loads.de (vormals P2P-Archiv.net). Der Hauptsitz der Domain ist Bangkok in Thailand, Strohmann ist Sri Nakarindra aus Deisenhofen (Bayern). Tank verlangt für das Win-Loads.net-Team eine Gebühr von 192 Euro für zwei Jahre und natürlich seine 44 Euro Unkosten. Dafür kann man sich zum Beispiel den DivX Player herunterladen, der woanders überhaupt nichts kostet.

Doch von Silke Gliese wollte Tank dieses Mal kein Geld für die Schmidtlein-Brüder und auch nicht für das Win-Loads.net-Team. Tank meldete sich bei der Schülerin im Auftrag seines dritten Mandanten: opendownload.de.

Tank behauptet in seinem Mahnbrief vom 5. Juni 2009, dass die Berlinerin am 4. Mai auf der Bezahlseite opendownload.de gewesen sein soll, bei der man für eine Vornamensuche 96 Euro Jahresgebühr los wird. Plus der 44 Euro Anwaltskosten, versteht sich. Hinter opendownload.de steckt die Firma Content Service Limited aus Mannheim in Baden-Württemberg. Direktor ist ein Alexander Varin mit Hauptfirmensitz in Aldermaston (Großbritannien).

Silke Gliese ist fassungslos. Sie hat sich auf keiner der beiden Seiten registriert und soll gleich zwei dicke Rechnungen von zwei verschiedenen Firmen bezahlen: 104 Euro an Anwalt Schulze aus Hamburg und noch einmal 138 Euro an Olaf Tank aus Osnabrück. Dem Finanznachrichtendienst www.gomopa.net versichert sie: "Ich war weder auf 99.downloads noch auf opendownload. Ich habe an dem 4. Mai vormittags bei eBay Kindersachen für meinen zweieinhalb Jahre alten Sohn Leon gesucht und nebenher bei Jappy und MeinVZ mit Freunden gechattet. Wie kann das sein, dass ich für das normale Surfen zwei Inkasso-Rechnungen bekomme. Wo haben die Anwälte überhaupt meine Adresse her?"

Die Adressen sind gekauft, aber das Doppelinkasso ist eine Panne.

Antworten findet GoMoPa bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internet-Abofallen in Frankfurt am Main (Hessen). Von einer Verstrickung der beiden Firmen Belleros (99downloads) und Content Service (opendownload) und ihrer Anwälte Schulze und Tank ist dort zunächst nichts bekannt. Pressesprecherin Doris Möller-Scheu sagte gegenüber GoMoPa: "Uns liegen keine Erkenntnisse vor, dass die beiden genannten Firmen gemeinsame Sache machen. Und das deren Anwälte sich bei ein und derselben Person melden, um zu kassieren, scheint eine Panne zu sein. Da haben die beiden Anwälte oder Firmen offenbar die gleichen Datensätze gekauft."

GoMoPa: Wie bitte? Wollen Sie damit sagen, dass die Inkassoanwälte Mahnbriefe auch an Adressen schicken, die sie oder ihre Mandanten einfach nur als Datensätze gekauft haben?

Staatsanwältin Möller-Scheu: "Diesen dringenden Verdacht haben wir. Die Adressdaten sind offensichtlich gekauft und wurden zuvor mit technischen Tricks bei ahnungslosen Internetsurfern erschlichen. Dazu werten wir gerade Beweismaterial nach einer Razzia bei Internetfirmen im Frankfurter Raum aus."

GoMoPa: Wie kamen sie darauf?

Staatsanwätlin Möller-Scheu: "Bei uns laufen alle Abo-Fallenanzeigen aus ganz Deutschland ein. Wir verzeichneten einen sprunghaften Anstieg, der bis heute nicht abreißt. Hatten wir 2008 noch 6000 Anzeigen, sind es jetzt 15.000. Insbesondere fielen uns massenhaft Fälle auf, bei denen Websurfer Abo-Rechnungen bekommen haben und glaubhaft versichern, niemals die Adressdateneingaben bestätigt zu haben. Bei den aktuellen Ermittlungen geht es im Kern um den Verdacht, dass Unternehmen unberechtigt Daten der Webseitenbesucher verwendet haben. Wir prüfen auch, ob zur Erlangung der Daten technische Tricks genutzt wurden."

Mafia-Methoden von Inkassoanwälten und Abogaunern

Bereits im November 2007 sprach die Verbraucherzentrale Niedersachsen von „Mafia-Methoden“, die sich im Internet breit machen. „Die Abzocke der User funktioniert hauptsächlich auch deshalb, weil einige dreiste Rechtsanwälte und Inkassobüros gemeinsame Sache mit den Internetgaunern machen“, meint Petra Kristandt von der Verbraucherzentrale. Über seriös erscheinende Schreiben sollen Verbraucher eingeschüchtert und beispielsweise mit Drohungen eines Schufa-Eintrags oder durch Übersendung eines ausgefüllten vermeintlichen Mahnbescheides zur Zahlung aufgefordert werden.

Verbraucher sollten keinesfalls bezahlen und sich mit Hilfe von Musterbriefen wehren. Infos dazu gibt es auf der Homepage unter Verbraucherzentrale Niedersachen.

Aber eigentlich reicht es aus, nichts zu tun. Erst wenn ein Gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dann muss man widersprechen. Links oben im Mahnbescheid ankreuzen: „Ich widerspreche der gesamten Forderung“. Den Widerspruch per Fax oder Einschreiben innerhalb von 14 Tagen ans Amtsgericht zurückschicken. Dann hat man endgültig Ruhe. Die Inkassoanwälte werden niemals klagen, weil sie die Kosten scheuen und auch gar keine Erfolgsaussichten hätten.

Lesen Sie im nächsten Teil: Die gemeinen Tricks der Abo-Gauner mit Lockvogelseiten und bezahlten Nummer-Eins-Anzeigen bei Google und aktuelle Ermittlungen gegen Inkassoanwälte wegen Beihilfe zum Betrug. 

Quelle: GoMoPa (www.gomopa.net / Siegfried Siewert)

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