Erwerbslosigkeit bleibt ein weltweites Problem
Archivmeldung vom 07.12.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDas Recht auf Arbeit und auf Schutz vor Arbeitslosigkeit gehört zu den allgemeinen Menschenrechten (Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948). Wie das Statistische Bundesamt zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember mitteilt, ist die Umsetzung dieses Rechts auf der ganzen Welt jedoch nach wie vor ein nicht verwirklichtes Ziel.
Unter allen Ländern, aus denen international vergleichbare Zahlen für das Jahr 2005 vorliegen, befand sich Deutschland mit einer Erwerbslosigkeit von 9,1% im Jahr 2005 eher im unteren Drittel der weltweiten Rangliste. Nur in Thailand kann von annähernder Vollbeschäftigung gesprochen werden. Laut der thailändischen Arbeitskräfteerhebung betrug die Erwerbslosenquote 1,9%. In anderen südostasiatischen Staaten wie Südkorea (3,7%) und Japan (4,4%) waren die Erwerbslosenquoten deutlich höher, im internationalen Vergleich gehörten sie aber immer noch zu den niedrigsten. Die niedrigsten Erwerbslosenquoten in Europa wiesen 2005 Irland und die Schweiz mit jeweils 4,4% auf. Zweistellige Erwerbslosenquoten fanden sich in mehreren osteuropäischen Staaten, allen voran in Polen mit 17,7%.
Die mit Abstand höchste Erwerbslosigkeit unter den betrachteten Ländern wies Südafrika auf. Dort war mehr als ein Viertel der Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen, ohne Beschäftigung. Die hier vorgestellten Daten für Deutschland sind Ergebnisse der ILO- Arbeitsmarktstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Angaben zu anderen Staaten basieren auf Erhebungen der jeweiligen statistischen Ämter, die ebenfalls dem Konzept der International Labour Organization (ILO) folgen. Das ILO-Konzept ist aufgrund seiner großen Verbreitung und seiner Unabhängigkeit von nationalen Regelungen für internationale Vergleiche der Erwerbsbeteiligung geeignet.
Nach diesem Konzept
erhobene Arbeitsmarktdaten für Deutschland werden monatlich im Rahmen
der ILO-Arbeitsmarktstatistik des Statistischen Bundesamtes
veröffentlicht. Erwerbslos im Sinne des ILO-Konzeptes sind Personen
im erwerbsfähigen Alter, die derzeit keiner bezahlten oder
selbstständigen Tätigkeit nachgehen, obwohl sie aktiv nach einer
solchen Tätigkeit suchen und bereit wären, diese im Erfolgsfall
innerhalb kurzer Zeit aufzunehmen. In Deutschland wird das
erwerbsfähige Alter nach entsprechenden Regelungen der Europäischen
Kommission mit 15 bis 74 Jahren abgegrenzt. In anderen Ländern werden
teils unterschiedliche Altersgrenzen angewandt. Die Ergebnisse sind
trotz dieser Auslegungsunterschiede im Allgemeinen als vergleichbar
anzusehen. Die Erwerbslosenquote errechnet sich als Anteil der
Erwerbslosen an allen Erwerbspersonen (Summe von Erwerbslosen und
Erwerbstätigen).
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt