Strafverfahren gegen Ex VIP-Geschäftsführer
Archivmeldung vom 18.04.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Staatsanwaltschaft München wirf dem Ex VIP-Geschäftsführer Andreas Schmidt Untreue und Steuerhinterziehung vor, weil er Anlegergelder der VIP-Medienfonds 3 und 4 nicht wie prospektiert und vorgesehen in die steuerbegünstigten Filmprojekte investiert hat, weshalb VIP-Anlegern nunmehr erhebliche Steuerrückzahlungen drohen.
Angaben von Staatsanwalt Meyberg zufolge sind lediglich 20 Prozent der Kapitalmittel, die von Anlegern investiert worden waren, in die jeweiligen VIP-Medienfonds geflossen. Die verbleibenden 80 Prozent des Anlegerkapitals wurden als ertragsneutrale Festgeldanlage investiert und unterfallen deshalb nicht den steuerlichen Begünstigungen, die für Filmfonds gelten. Der Ex VIP-Geschäftsführer hat das 20 zu 80 Splitting der Anlegergelder nur aufgrund eines weit verzweigten Zahlungskreislaufs so lange von den Behörden unbemerkt am Leben erhalten können, wie die Staatsanwaltschaft München I nunmehr aufdeckte.
Die Finanzbehörden haben, nachdem die strafrechtlich relevante Untreue an den Anlegergeldern sowie die Steuerhinterziehung aufgrund Festgeldanlage anstelle von Filminvestitionen aufgedeckt worden war, damit begonnen, von VIP-Anlegern Steuerrückzahlungen zu fordern. Diese Rückforderungen seitens der Finanzämter stellen für viele Anleger einen erheblichen finanziellen Schaden, dar.
VIP-Anleger haben daher die Möglichkeit,
Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung gegen die Prospektverantwortlichen
der VIP-Medienfonds sowie aus Schuldübernahme gegen die schuldübernehmenden
Banken und ggf. auch gegen Fondsvermittler im Klageweg zu erstreiten.
Darstellungen und Berechnungen innerhalb des für die VIP-Medienfonds
konzipierten Emissionsprospekts, aufgrund derer Anleger in diese Art der
Kapitalanlage ihr Geld investiert haben, waren teilweise unrichtig, so dass
nunmehr die Chance auf eine zumindest teilweise Relativierung des
Anlegerschadens besteht. Im Fall des VIP-Medienfonds 3 ist in zahlreichen Fällen
die Dresdner Bank als Garantin neben den Prospektverantwortlichen Adressat von
Schadenersatzklagen. Im Fall des VIP-Medienfonds 4 nimmt diese Stellung
vorwiegend die HypoVereinsbank ein.
Zudem können Ansprüche im Rahmen von
Schadenersatzklagen im Fall der Falschberatung gegen die jeweiligen
Kapitalanlagevermittler gerichtet werden, da diese u. a. im Rahmen des
Beratungsgespräches dazu verpflichtet sind, auf den möglichen Totalverlust des
angelegten Geldes hinzuweisen, was häufig nicht geschehen ist. Vorliegend wurden
die Kapitalanlagen häufig von Banken vermittelt – wobei hierbei die Commerzbank
Angaben von Anlegern zufolge sehr häufig in Erscheinung getreten ist.
Sollte Anlegern im Zusammenhang mit einem der VIP-Medienfonds ein
finanzieller Schaden entstanden sein, empfehlen wir dringend die Prüfung von
Schadenersatzansprüchen gegen die oben genannten Zielgruppen.
Quelle: Pressemitteilung Rechtsanwälte Hänssler & Häcker- Hollmann