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Verjährte Forderungen: Unternehmen verschenken Milliarden

Archivmeldung vom 20.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Unternehmen in Deutschland verschenken zum Jahresende rund 30 Milliarden Euro Umsatz. Der Grund für die Misere: Die Betriebe lassen ihre Forderungen verjähren. Fast jeder fünfte Kaufmann beklagt Außenstände von über einem Prozent des Umsatzes. Vielen Firmenchefs sind die Verjährungsfristen dennoch entweder nicht bekannt, oder die Buchhaltungsverantwortlichen fordern die offenen Rechnungen zu spät ein.

Dies ist das Ergebnis einer Hochrechnung der Anwaltskanzlei Spethmann & Spethmann, Anbieter des Online-Dienstes www.inkasso-leicht-gemacht.org .

Insbesondere der Mittelstand ist von den Forderungsausfällen betroffen. Fast neun von zehn der meist familiengeführten Betriebe verzeichnen Verluste. Die offenen Rechnungsbeträge gleichen die Unternehmen direkt aus dem Ertrag aus. Bei Gewinnen zwischen einem und fünf Prozent des Umsatzes werden die Erträge durch die Forderungsverluste aufgezehrt. Die oftmals schmerzhafte Folge: Die Unternehmen melden Insolvenz an. Die Empfehlung an die Kaufleute liegt auf der Hand: Es ist notwendig, dass die Firmenchefs die Außenstände zum Jahresende einfordern. Kritisch sind vor allem Forderungen, die in das Jahr 2003 zurückgehen. Denn für die meisten Forderungen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

Die zum Jahresende drohende Verjährung der Ansprüche kann durch Maßnahmen des Gläubigers verhindert werden. So wird die Verjährung beispielsweise durch Klageerhebung oder die Zustellung eines Mahnbescheids im gerichtlichen Mahnverfahren gehemmt. Dabei müssen zudem die Fristen gewahrt werden.

Um die Termine und Schriftform einzuhalten fehlt es den Unternehmen jedoch oftmals an erfahrenem und qualifiziertem Personal. So sind die Angestellten häufig zu sehr im Alltagsgeschäft eingespannt, dass sie die Fristen vergessen oder ihnen die notwendige Kompetenz fehlt, um entsprechende Schreiben aufzusetzen. Trotzdem greifen nur wenige Betriebe auf professionelle Hilfe zurück.

Rechtsanwältin Viviane Spethmann, Anbieterin des in Hamburg ansässigen Online-Dienstes www.inkasso-leicht-gemacht.org erklärt: "Viele Firmenchefs schrecken vor allem vor dem zeitintensiven Gang zum Rechtsanwalt zurück. In dieser Zeit ist der Unternehmer unproduktiv für seinen Betrieb. Unser Online-Angebot ist dagegen rund um die Uhr verfügbar. Ob 13 Uhr oder 1 Uhr nachts - der Auftraggeber kann sich den geeigneten Zeitpunkt aussuchen. Alle notwendigen Formulare können aus dem Internet heruntergeladen werden."

Ist ein Schuldner verzogen, kümmern sich die Hamburger zudem darum, die gesuchte Person aufzuspüren. "Wir bieten unseren Kunden ein Rundum-Sorglos-Paket. Auch wenn der Zahlungspflichtige unauffindbar scheint, bleiben wir für den Auftraggeber am Ball. In 95 Prozent der Fälle können wir dem Kunden die neue Adresse des Schuldners übermitteln", ergänzt Jessica K. Bäcker, Inhaberin eines Unternehmensservices und Kooperationspartner von www.inkasso-leicht-gemacht.org .

Quelle: Pressemitteilung AnwaltsConcept - Der juristische Presseservice

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