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SCHUFA, Scoring und was dahintersteckt

Archivmeldung vom 20.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Einmal jährlich können Verbraucher ihren Score kostenfrei abfragen. Bild: https://pixabay.com/de/users/Vi5-a-Vi5-1155279/
Einmal jährlich können Verbraucher ihren Score kostenfrei abfragen. Bild: https://pixabay.com/de/users/Vi5-a-Vi5-1155279/

Die SCHUFA - in voller Länge heißt sie Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – sammelt spezielle Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Im SCHUFA-Register wird zum Beispiel eingetragen, wenn jemand einen Kredit aufnimmt, einen Ratenvertrag abschließt oder ein Konto eröffnet.

Ein Unfall mit Personenschaden kann kostenmäßig explodieren.  Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung würde das den finanziellen Ruin für den Verursacher bedeuten. Bild: https://pixabay.com/de/users/WerbeFabrik-1161770/
Ein Unfall mit Personenschaden kann kostenmäßig explodieren. Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung würde das den finanziellen Ruin für den Verursacher bedeuten. Bild: https://pixabay.com/de/users/WerbeFabrik-1161770/
Eine negative Schufa erschwert auch Online-Bestellungen. Bild: https://pixabay.com/de/users/Alexas_Fotos-686414/
Eine negative Schufa erschwert auch Online-Bestellungen. Bild: https://pixabay.com/de/users/Alexas_Fotos-686414/

Was die SCHUFA sonst noch weiß, erläutert dieser Beitrag.

Die SCHUFA-Einträge ergeben das „Zahlungsprofil“ eines Verbrauchers. Bedient er regelmäßig die Kreditraten, überzieht sein Girokonto nicht und bezahlt pünktlich seine Rechnungen, bleibt es bei diesen Eintragungen. Überzieht er aber sein Konto, lässt eine Rechnung bis zum Vollstreckungsbescheid liegen oder zahlt Raten unpünktlich, schlägt sich das negativ nieder. Die Folge ist zum Beispiel ein verminderter Score-Wert, wie auf https://www.schufa.de nachlesbar ist.

Das Scoring-Verfahren

Im Rahmen des Scoring-Verfahren erhalten Verbraucher einen Prozentwert zwischen 1 und 100. Je höher der Wert ist, desto besser wird ein Verbraucher hinsichtlich seiner Finanzkraft und Zahlungsfähigkeit eingestuft. Die Zahl drückt aus, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung erfüllt. Hat jemand einen hohen Prozentwert heißt das, dass die Rückzahlung einer Zahlungsverpflichtung sehr wahrscheinlich ist. Der Wert ist im Verhältnis zu vergleichbaren Personen mit ähnlichen Rahmendaten zu betrachten. Weder die Höhe des Einkommens noch der Arbeitsstatus haben Einfluss auf diesen Wert. Der Score prognostiziert, ob sich beispielsweise der Kreditvertrag eines Verbrauchers ähnlich entwickeln wird, wie Kreditverträge vergleichbarer Verbraucher in der Vergangenheit.

Beispiel: Negative SCHUFA und die Kfz-Versicherung

Wollen Verbraucher einen Vertrag mit einer Versicherung abschließen, werden die Vertragspartner immer eine SCHUFA-Abfrage vornehmen. Nun sind aber bestimmte Versicherungen zwingend erforderlich, so zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung. Per Gesetz sind Versicherer dazu verpflichtet, jedem Antragsteller die Möglichkeit einzuräumen, diese Pflichtversicherung abzuschließen. Eine negative SCHUFA ist deshalb in der Regel nicht problematisch. Potenzielle Versicherungsnehmer sollten wie gewohnt einen Versicherungsvergleich vornehmen, dazu eignet sich http://kfzversicherungohneschufa.de. Unter Angabe von Daten zum Fahrzeug und zur Person erhalten Interessenten eine Liste möglicher Versicherungsunternehmen, deren Angebote miteinander verglichen werden können. Der Vergleich lohnt sich und spart bares Geld. Worauf Antragsteller mit negativer SCHUFA allerdings vorbereitet sein sollten ist, dass die Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Kaskoversicherung gewährt und möglicherweise nicht bereit ist, Sonderregelungen zu treffen.

Welche Konsequenzen ziehen potenzielle Vertragspartner aus einem schlechten Score-Wert?

Ein schlechter Score-Wert führt in der Regel zu Schwierigkeiten: Will ein Verbraucher zum Beispiel im Versandhandel bestellen und der Lieferant stellt bei der Abfrage der SCHUFA fest, dass der Score lediglich bei 75 % liegt, wird er voraussichtlich die Lieferung auf Rechnung verweigern. Die Konsequenz, die daraus folgen könnte ist, dass der Versandhandel auf Vorkasse besteht oder Barzahlung bei Abholung vereinbart.
Geht es jedoch nicht um einen Versandhandel, sondern um eine Kreditanfrage, können die Konsequenzen schmerzhaft sein. Wer negative Einträge in der SCHUFA hat, fällt bei den meisten Banken schlicht durch. Er kommt überhaupt nicht als Vertragspartner infrage, selbst, wenn die Ursachen der negativen Einträge eigentlich als Lappalie zu bezeichnen sind.

Beispiel: Ein Verbraucher trennte sich, und kündigte das gemeinsame Bankkonto. Während der Trennungsphase versäumte er es, den Festnetzanbieter davon in Kenntnis zu setzen. Dieser versuchte vergeblich eine Lastschrift einzulösen und setzte sich per Post mit ihm in Verbindung. Die Post aufgrund eines fehlenden Nachsendeauftrags nicht beim an. Der Festnetzanbieter ging mit Mahnbescheid gegen ihn vor und erwirkte einen rechtskräftigen Titel, den Vollstreckungsbescheid. Der Vollstreckungsbescheid fand Eingang in die SCHUFA und drückte den Scorewert. Das sorgte dafür, dass er so lange keinen Kredit für die Finanzierung einer Eigentumswohnung bekam, bis der Eintrag gelöscht wurde.

Hilft es, der SCHUFA das Auskunftsrecht zu untersagen?

Die Verbraucherzentrale Bremen konstatiert, dass das Scoring-Verfahren umstritten ist. Ein Kaufmann aus Hamburg erhob Klage dagegen, dass die SCHUFA seinen Scorewert weitergab und bekam Recht, wie unter http://www.ra-kotz.de nachlesbar ist. Das ist eine Einzelfallentscheidung und bedeutet, dass jeder, der der SCHUFA die Weitergabe des Scorewerts untersagen will, diese Untersagung explizit gegenüber der SCHUFA unter Verweis auf das Urteil schriftlich vornehmen muss.

Doch die Sache hat einen Haken: Wenn beispielsweise die Bank oder der Versandhandel bei der SCHUFA anfragt und die Auskunft bekommt, dass kein Score-Ergebnis vorliegt, dürfte die Entscheidung der zuständigen Sachbearbeiter lauten: Kein Scorewert kein Kredit und keine Ware.

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