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Rund 306 000 Personen erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt

Archivmeldung vom 18.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten am Jahresende 2006 in Deutschland insgesamt rund 306 000 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“). Davon bezogen 82 000 Personen (27% der Empfänger) laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (bis Ende 2004 so genannte „Sozialhilfe im engeren Sinne“); dies entspricht einem Anstieg von 1,2% gegenüber dem Vorjahr.

Der Anteil dieser Hilfebezieher an der Bevölkerung lag – wie im Vorjahr – bei 0,1%.

Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII „Sozialhilfe“ soll den Grundbedarf vor allem an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken („soziokulturelles Existenzminimum“). Infolge des zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) ging die Zahl der Hilfebezieher drastisch zurück. Ende 2004, also unmittelbar vor Inkrafttreten von „Hartz IV“, hatten noch rund 2,9 Millionen Personen oder 3,5% der Bevölkerung Sozialhilfe im engeren Sinne bezogen. Seit 2005 erhalten bisherige Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Dieser Personenkreis wird ab 2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhalten seit Anfang 2005 somit zum Beispiel nur noch vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente.

Zur Struktur der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am Jahresende 2006 ist Folgendes festzustellen: Rund 70 000 oder 86% der Hilfebezieher waren Deutsche, 12 000 oder 14% ausländische Mitbürger. Die Empfängerquote der Ausländer (1,6 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner) lag höher als die der Deutschen (0,9 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner). Etwas mehr als die Hälfte der Leistungsempfänger (50,4%) war männlich. Rund 19% der Empfänger waren Kinder unter 18 Jahren.

Die höchste Empfängerdichte gab es Ende 2006 in den Stadtstaaten Bremen (2,3 Empfänger je 1 000 Einwohner) und Berlin (2,1 je 1 000 Einwohner). Unter den Flächenländern wiesen Schleswig-Holstein (1,7 je 1 000 Einwohner) und Hessen (1,5 je 1 000 Einwohner) die höchsten Quoten auf. Die niedrigsten Quoten verzeichneten Baden-Württemberg (0,5 je 1 000 Einwohner) sowie Thüringen und Bayern (jeweils 0,6 je 1 000 Einwohner).

Die rund 82 000 Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen lebten in 73 000 Haushalten; knapp drei Viertel davon (74%) waren Einpersonenhaushalte.

Neben den Beziehern außerhalb von Einrichtungen gab es am Jahresende 2006 noch rund 224 000 Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Einrichtung (zum Beispiel Wohn- oder Pflegeheime) erhielten (73% der Empfänger).

Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 16,7%; die hohe Steigerung ist jedoch zumindest teilweise auf Untererfassungen im Berichtsjahr 2005 zurückzuführen. Der Ausländeranteil lag bei den Hilfeempfängern in Einrichtungen bei lediglich 3%. In Einrichtungen überwogen die Frauen mit 52%. Gegenüber dem Stand Ende 2004 hat sich die Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen aufgrund gesetzlicher Änderungen mehr als verzehnfacht. Bis Ende 2004 wurden nämlich auch die Kosten des reinen Lebensunterhalts in einer Einrichtung (Unterkunft, Verpflegung, etc.) im Rahmen der stationären Leistung oder Maßnahme (zum Beispiel Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder Hilfe zur Pflege) als Bedarf anerkannt. Seit 2005 werden der Lebensunterhalt und die Maßnahmen für diesen Personenkreis jeweils als separate Leistungen bewilligt. Dadurch werden behinderte und pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen nun auch in der Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst, sofern sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder in anderer Weise decken können.

Nach vorläufigen Angaben wandten die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger für die Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2006 netto, das heißt nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, 682 Millionen Euro auf; dies entspricht einer Steigerung von 10,8% gegenüber dem Vorjahr. Rund 420 Millionen Euro (62% der Ausgaben für diese Hilfeart) wurden dabei für Leistungen in Einrichtungen aufgewandt, die Ausgaben für Leistungen außerhalb von Einrichtungen beliefen sich auf 262 Millionen Euro (38% der Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt). Im Jahr 2004 wurden noch 8,8 Milliarden Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben. Der deutliche Ausgabenrückgang bei dieser Hilfeart ist – wie oben bereits dargestellt – auf die Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005 zurückzuführen. Rein rechnerisch wurden im gesamten Jahr 2006 pro Einwohner rund 8 Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt

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