Rund 306 000 Personen erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt
Archivmeldung vom 18.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten am Jahresende 2006 in Deutschland insgesamt rund 306 000 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“). Davon bezogen 82 000 Personen (27% der Empfänger) laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (bis Ende 2004 so genannte „Sozialhilfe im engeren Sinne“); dies entspricht einem Anstieg von 1,2% gegenüber dem Vorjahr.
Der Anteil dieser Hilfebezieher an der Bevölkerung lag – wie im Vorjahr – bei 0,1%.
Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB
XII „Sozialhilfe“ soll den Grundbedarf vor allem an Nahrung,
Kleidung, Unterkunft und Heizung decken („soziokulturelles
Existenzminimum“). Infolge des zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen
Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz
IV“) ging die Zahl der Hilfebezieher drastisch zurück. Ende 2004,
also unmittelbar vor Inkrafttreten von „Hartz IV“, hatten noch rund
2,9 Millionen Personen oder 3,5% der Bevölkerung Sozialhilfe im
engeren Sinne bezogen. Seit 2005 erhalten bisherige
Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne, die grundsätzlich erwerbsfähig
sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Dieser
Personenkreis wird ab 2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik
nachgewiesen. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
erhalten seit Anfang 2005 somit zum Beispiel nur noch vorübergehend
Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner
mit niedriger Rente.
Zur Struktur der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen am Jahresende 2006 ist Folgendes
festzustellen: Rund 70 000 oder 86% der Hilfebezieher waren Deutsche,
12 000 oder 14% ausländische Mitbürger. Die Empfängerquote der
Ausländer (1,6 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner) lag höher als die
der Deutschen (0,9 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner). Etwas mehr als
die Hälfte der Leistungsempfänger (50,4%) war männlich. Rund 19% der
Empfänger waren Kinder unter 18 Jahren.
Die höchste Empfängerdichte gab es Ende 2006 in den Stadtstaaten
Bremen (2,3 Empfänger je 1 000 Einwohner) und Berlin (2,1 je 1 000
Einwohner). Unter den Flächenländern wiesen Schleswig-Holstein (1,7
je 1 000 Einwohner) und Hessen (1,5 je 1 000 Einwohner) die höchsten
Quoten auf. Die niedrigsten Quoten verzeichneten Baden-Württemberg
(0,5 je 1 000 Einwohner) sowie Thüringen und Bayern (jeweils 0,6 je
1 000 Einwohner).
Die rund 82 000 Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen lebten in 73 000 Haushalten; knapp drei
Viertel davon (74%) waren Einpersonenhaushalte.
Neben den Beziehern außerhalb von Einrichtungen gab es am
Jahresende 2006 noch rund 224 000 Personen, die Hilfe zum
Lebensunterhalt in einer Einrichtung (zum Beispiel Wohn- oder
Pflegeheime) erhielten (73% der Empfänger).
Gegenüber dem Vorjahr
entspricht dies einem Anstieg um 16,7%; die hohe Steigerung ist
jedoch zumindest teilweise auf Untererfassungen im Berichtsjahr 2005
zurückzuführen. Der Ausländeranteil lag bei den Hilfeempfängern in
Einrichtungen bei lediglich 3%. In Einrichtungen überwogen die Frauen
mit 52%.
Gegenüber dem Stand Ende 2004 hat sich die Zahl der Empfänger von
Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen aufgrund gesetzlicher
Änderungen mehr als verzehnfacht. Bis Ende 2004 wurden nämlich auch
die Kosten des reinen Lebensunterhalts in einer Einrichtung
(Unterkunft, Verpflegung, etc.) im Rahmen der stationären Leistung
oder Maßnahme (zum Beispiel Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen oder Hilfe zur Pflege) als Bedarf anerkannt. Seit 2005
werden der Lebensunterhalt und die Maßnahmen für diesen Personenkreis
jeweils als separate Leistungen bewilligt. Dadurch werden behinderte
und pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen nun auch in der
Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst,
sofern sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte,
durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
oder in anderer Weise decken können.
Nach vorläufigen Angaben wandten die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger für die Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2006 netto, das heißt nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, 682 Millionen Euro auf; dies entspricht einer Steigerung von 10,8% gegenüber dem Vorjahr. Rund 420 Millionen Euro (62% der Ausgaben für diese Hilfeart) wurden dabei für Leistungen in Einrichtungen aufgewandt, die Ausgaben für Leistungen außerhalb von Einrichtungen beliefen sich auf 262 Millionen Euro (38% der Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt). Im Jahr 2004 wurden noch 8,8 Milliarden Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben. Der deutliche Ausgabenrückgang bei dieser Hilfeart ist – wie oben bereits dargestellt – auf die Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005 zurückzuführen. Rein rechnerisch wurden im gesamten Jahr 2006 pro Einwohner rund 8 Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt