Googles "letzter Versuch" im Kampf gegen Datenschutz-Musterprozess vor Berufungsgericht
Archivmeldung vom 28.02.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm Montag wird Google erneut vor dem Obersten Gerichtshof in England erscheinen und ein letztes Mal versuchen, britische Verbraucher an der Ausübung ihres Rechtes zu hindern, das Unternehmen in Grossbritannien zu verklagen.
Im Juni 2013 hatten Verbraucher gegen Google geklagt und in diesem Zusammenhang behauptet, dass Google ihre Wünsche ignoriert und Sicherheitseinstellungen umgangen habe, um Tracking-Cookies auf ihren Computern zu installieren und so zielgruppenspezifische Werbung zu schalten. In den USA ist Google wegen der Umgehung von Benutzereinstellungen auf Apple-Geräten bereits zur Zahlung eines Bussgeldes in Höhe von 13,8 Mio. GBP verurteilt worden. Einen weiteren Rechtsstreit in den Vereinigten Staaten legte das Unternehmen durch eine Zahlung von 10,5 Mio. GBP bei. Britische Internetnutzer vertreten jedoch den Standpunkt, dass Google auch in England zur Verantwortung gezogen werden muss, um das Unternehmen von der Erreichung seines offensichtlichen Zieles abzuhalten, "die britische Bevölkerung in ihrem Recht auf Privatsphäre einzuschränken".
In einem von juristischen Feinheiten geprägten Rechtsstreit geht Google gegen einen Beschluss des Obersten Gerichtshofs von Richter Tugendhat aus dem Januar 2013 vor, demzufolge Verbraucher in England gegen das Unternehmen klagen können. Aus Googles Sicht ist dieses Urteil falsch, weil "kein gravierender Klagegrund vorliegt", da "der angebliche Eingriff in das Privatleben durch [Googles] Nutzung von Cookies nicht gravierend genug ist, um das Recht auf Privatsphäre gemäss Artikel 8 [des Human Rights Act von 1998] zu gefährden". Das Unternehmen vertritt die Auffassung, die Klage sei unberechtigt, da keine Verbraucher zu Schaden gekommen sind.
Die Verbraucher sind empört über Googles Versuch, das Verfahren in England einstellen zu lassen. Dies ist umso mehr der Fall, nachdem Rachel Whetstone - die Leiterin der Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens und ehemalige Ideengeberin der konservativen Partei - gegenüber einer Gruppe von Politikern in Deutschland erklärt hat, dass "Google [in Sachen Privatsphäre] nicht immer richtig gehandelt hat ... und dabei geht es nicht nur um begangene Fehler im Zusammenhang mit Produkten wie Buzz oder versehentlich gesammelte WLAN-Daten, sondern auch um unsere grundsätzliche Haltung. Das war eine harte, aber wertvolle Lektion."
"Durch die fortlaufenden Bemühungen, den Fängen der Justiz zu entgehen, macht Google unmissverständlich klar, dass das Unternehmen trotz aller Beteuerungen, aus seinen Fehlern gelernt zu haben, noch sehr viel lernen muss. Eine Entschuldigung an britische Verbraucher hat es nie gegeben. Man hat uns schlichtweg ignoriert. Stattdessen nutzt das Unternehmen seine massiven Ressourcen für eine gezielte Kampagne, um sich vor englischen Gerichten nicht verantworten zu müssen. Google muss britischen Verbrauchern endlich respektvoll und aufrichtig begegnen", so Marc Bradshaw, einer der drei Kläger im Musterprozess gegen Google. "Der Versuch, diesen ernsten Vorfall zu trivialisieren und zu behaupten, die Missachtung der Wünsche von Verbrauchern sei nicht gravierend, ist eine Schande. Es ist höchste Zeit, dass sich Google bei den britischen Verbrauchern entschuldigt und akzeptiert, dass es sich in einem Land, in dem es weiterhin Profite erzielt, auch juristisch verantworten muss. Da das Unternehmen dies aber ganz klar vermeiden möchte, kann scheinbar nur durch die angeordnete Zahlung von Schadensersatz sichergestellt werden, dass Google diesen Verstoss gegen die Privatsphäre von britischen Verbrauchern wirklich bedauert."
Am kommenden Montag wird Google versuchen, das Berufungsgericht von der Abweisung des Musterprozesses zu überzeugen, den drei Mitglieder der Google Governance Campaign auf den Weg gebracht haben. Insgesamt haben bereits 170 potenzielle Kläger Ansprüche angemeldet. Sollte Googles Antrag abgewiesen werden, könnten zudem viele Millionen Apple-User aus aller Welt einen potenziellen Rechtsanspruch haben.
Dan Tench, ein Sozius der Anwaltskanzlei Olswang, vertritt die Kläger und weist auf die Bedeutung des Verfahrens hin:
"Das Berufungsgericht wird im Grunde darüber entscheiden, ob britische Verbraucher das Recht haben, Google jetzt oder in Zukunft zu verklagen. Wir sind fest davon überzeugt, dass dies der richtige Zuständigkeitsbereich für das Verfahren ist: Die Verbraucher haben das Internet hier in England genutzt - und hier hat Google durch den rechtswidrigen Einsatz von Tracking-Cookies gegen ihr Recht auf Privatsphäre verstossen. Google setzt alle Hebel in Bewegung, um sich nicht vor den hiesigen Gerichten verantworten zu müssen. Stattdessen führt das Unternehmen ohne jedes Prinzip komplexe verfahrenstechnische, aber wenig stichhaltige Argumente an, um die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs rückgängig zu machen. Google hat es verdient zu scheitern - und britischen Verbrauchern steht dieses Recht auf Klage zu. Wir vertrauen darauf, dass sich das Berufungsgericht diesem letzten Versuch, britische Verbraucher zum wiederholten Male an der Ausübung ihrer Rechte zu hindern, in den Weg stellen wird."
Quelle: Google Governance Campaign (ots)