Urteil im „Bargeld-Prozess“ gesprochen
Archivmeldung vom 29.01.2021
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Freigeschaltet durch Anja SchmittNorbert Häring möchte seine Rundfunkgebühren bar begleichen. Dafür prozessiert er seit 2015. Nun hat der Europäische Gerichtshof geurteilt. Über den Prozess und seine Motivationen sprach SNA News mit dem Wirtschaftsjournalisten.
Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes geschrieben : "- Herr Dr. Häring, im sogenannten „Bargeld-Prozess“ hat nun der Europäische Gerichtshof sein Urteil gesprochen. Bevor wir darauf eingehen, vielleicht als Einleitung: Sie prozessieren seit 2015 dafür, ihren Rundfunkbeitrag in bar zahlen zu können. Der Hessische Rundfunk akzeptiert aber nur elektronischen Zahlungsverkehr. Eine kuriose Randnotiz, könnte man meinen, es steckt aber mehr hinter. Worum geht es Ihnen beim Prozess?
Es geht mir darum, die internationale Kampagne gegen das Bargeld zu behindern. Sie wird von Organisationen wie der „Better Than Cash Alliance“ in Washington betrieben, mitfinanziert von der Bundesregierung, und der Globalen Partnerschaft für Finanzielle Inklusion der G20-Nationen mit den Konzernen aus dem Silicon Valley und der Wall Street. In diesem Rahmen wird mit vielen Regeln und Maßnahmen daran gearbeitet, den digitalen Zahlungsverkehr zu fördern und das Bargeld zurückzudrängen.
- Nun ist es ja schon in vielen Fällen praktischer, das Geld zu überweisen, als zum Beispiel per Post zu schicken. Was stört Sie am elektronischen Zahlungsverkehr im Gegensatz zum Bargeld?
Er ist wirklich oft praktischer und dann nutze ich ihn auch. Aber es muss die Option geben, bar zu bezahlen, weil das die einzige Möglichkeit ist, finanzielle Privatsphäre zu wahren. Alles, was wir digital bezahlen, wird in unseren Bankkonten registriert und jahrzehntelang gespeichert. Wenn es kein Bargeld mehr gibt, bietet unser Bankkonto ein vollständiges Abbild von fast allem, was wir je getan haben. Damit das Bargeld bewahrt wird, muss als Minimum sichergestellt sein, dass wenigstens alle staatlichen Stellen das staatliche Geld annehmen.
- Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) meint nun, dass es nicht pauschal abgelehnt werden könne, mit Bargeld den Rundfunkbetrag bezahlen zu dürfen. Allerdings nur, falls dies keine „unangemessen“ hohen Kosten verursache. Wie beurteilen Sie die Einschätzung der Luxemburger Richter?
Die EU-Richter haben ein sehr bargeldfeindliches Urteil gefällt und sind dabei der Linie gefolgt, die die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme in dem Verfahren vorgezeichnet hat. Das war die mit Abstand bargeldfeindlichste von allen Stellungnahmen. Aber die Gemeinheiten sind gut versteckt und kommen in der zusammenfassenden Presseerklärung gar nicht zu Geltung.
- Als da wären?
So sind Regeln zur verpflichtenden Bargeldannahme zwar zulässig, aber nur, wenn sie nicht darauf abzielen zu regeln, was die Eigenschaft des gesetzlichen Zahlungsmittels beinhaltet. Das dürfte gezielt Paragraf 14 des Bundesbankgesetzes aus dem Rennen nehmen.
- Aber genau darauf berufen Sie sich, auf Paragraf 14, Absatz 1, Satz 1 des Bundesbankgesetzes. Dort heißt es, dass „in Deutschland [...] auf Euro laufende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ ist. Sieht der EuGH dies anders?
So wie ich den Spruch verstehe, sagen die Richter, Paragraf 14 Bundesbankgesetz kann nicht angewendet werden, weil er bezweckt, das gesetzliche Zahlungsmittel zu regeln, und das darf nur der EU-Gesetzgeber. Dagegen seien nationalen Regelungen, die die Pflicht zur Bargeldannahme beschränken, zulässig, wenn sie die Beeinträchtigung der Substanz des gesetzlichen Zahlungsmittels nur als Nebeneffekt zur Folge haben, aber diese nicht beabsichtigen.
- Die Sache geht nun an das Bundesverwaltungsgericht zurück, gehen Sie davon aus, dass dieses der Luxemburger Entscheidung folgen wird? Wie geht es dann mit ihrem Anliegen weiter?
Auch falls es Paragraf 14 nicht mehr anwenden darf, muss das Bundesverwaltungsgericht noch die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Bargeldverweigerung im konkreten Fall prüfen. Wenn es nach den Empfehlungen der EU-Richter ginge, wäre das gegeben, wenn Ausnahmen für Leute ohne Konto gemacht werden. Hier nehme ich an, dass die Leipziger Richter anders als Luxemburg zusätzlich auch das Recht auf Privatsphäre und die Vertragsfreiheit mit in die Betrachtung einbeziehen und zu einem anderen Urteil kommen. Auch bei der Erforderlichkeit könnten Zweifel begründet sein, weil es Dienstleister gibt, die Barzahlung in Massenverfahren sehr preisgünstig ermöglichen.
Ein detailliertes Interview zwischen Monetative e.V. und Dr. Norbert Häring zum „Bargeld-Prozess“: "
Quelle: SNA News (Deutschland)