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VIP Medienfonds – Commerzbank AG verurteilt

Archivmeldung vom 12.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In einem Prozess gegen die Commerzbank AG konnte die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte einen erneuten Erfolg für zwei ihrer Mandanten verbuchen. Am 25.10.2007 verurteilte das Landgericht München I die Commerzbank zum Schadenersatz.

Die beiden Anleger hatten Beteiligungen am VIP Medienfonds 4 über insgesamt € 105.000,00 gezeichnet. Die bisher auf die Beteiligungen eingezahlten Beträge muss ihnen die Commerzbank jetzt erstatten. Außerdem hat die Bank die beiden betroffenen Anleger von den jeweiligen Darlehen freizustellen, deren Aufnahme beim VIP Medienfonds 4 obligatorisch war. Das Urteil ist bereits der zweite Erfolg, den die Kapitalmarktrechtsexperten von CLLB im Fall der VIP Medienfonds errungen haben. Die Münchener Kanzlei ist auf Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt eine Vielzahl weiterer geschädigter Anleger der VIP Medienfonds.

Die VIP Medienfonds 3 und 4 hatten schon 2005 wegen der Verhaftung ihres Gründers und Initiators Andreas Schmid, gegen den derzeit auch ein Strafprozess wegen Steuerhinterziehung läuft, Schlagzeilen gemacht. Außerdem sorgte die Aufhebung von Grundlagenbescheiden der Finanzbehörden für eine rückwirkende Änderung der Verlustabzugsfähigkeit und infolgedessen auch für erheblichen Ärger unter den Anlegern. Denn ihnen drohten bzw. drohen jetzt empfindliche Steuernachzahlungen. In den meisten Fällen war die Anlageform der VIP Medienfonds gerade deshalb empfohlen und ausgewählt worden, weil sie angeblich – so zumindest die Berater – voll abzugsfähig sei.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der auch die beiden Kläger in diesem Verfahren vertrat, kann nur alle betroffenen Anleger auffordern, selbst aktiv zu werden: „Beratungshaftungsansprüche kommen nach wie vor in Betracht, wenn die Banken bzw. deren Berater nicht auf die Risiken der Beteiligungen im Allgemeinen und auf das Risiko der möglichen Aberkennung der steuerlichen Vorteile im Besonderen hingewiesen haben.“

Akuter Handlungsbedarf besteht aber auch hinsichtlich der Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen. So verjähren Ansprüche aus Prospekthaftung, die beim Fonds VIP 4 z.B. gegenüber der HypoVereinsbank AG in Betracht kommen, spätestens drei Jahre nach Zeichnung der Beteiligung. Da die meisten Anleger den VIP Medienfonds 4 bereits gegen Ende des Jahres 2004 zeichneten, ist hier höchste Eile geboten. Betroffene Anleger sollten also nach Auffassung von Rechtsanwalt Alexander Kainz ihre berechtigten Ansprüche möglichst zeitnah geltend machen, um eine Verjährung zu verhindern.

Quelle: Pressemitteilung BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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