Neuer Abmahnmarkt wird zur Existenzbedrohung für kleine und mittlere Unternehmen
Archivmeldung vom 24.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittVielen Unternehmen und Gewerbetreibenden droht durch einfaches Versenden von E-Mails großer Ärger: Seit Jahresbeginn müssen auch E-Mails die gesellschaftsrechtlichen Pflichtangaben wie Anschrift, Steuernummer, Handelsregistereintrag oder Name des Geschäftsführers enthalten. Dies gilt dabei auch für Gewebetreibende im Internet wie Profiseller auf eBay.
Fehlen die vorgeschriebenen
Angaben, kann das Registergericht ein Zwangsgeld von bis zu 5000 Euro
verhängen. Schlimmer noch: Wettbewerber oder
Verbraucherschutzverbände können Unterlassungsansprüche geltend
machen und abnahmen, so das Fazit von Rechtsanwalt Dr. Harald
Schneider, Experte für Wettbewerbsrecht in der aktuellen Ausgabe der
ZAP "Zeitschrift für die Anwaltspraxis" aus dem Verlag LexisNexis:
"Es entsteht eine neue Abmahnwelle. Erste Fälle sind bereits zu
beobachten. Und ganz offenbar geht es den Abmahnenden dabei nicht um
wettbewerbsrechtliche Fragen, " so Dr. Schneider. Schon die kleinsten
Fehler können kleine und mittelgroße Unternehmen schnell in der
Existenz bedrohen: Durch Abmahnungen von Anwälten, Konkurrenten oder
Wettbewerbshütern laufen schnell Kosten von mehreren zehntausend Euro
auf. Und jeder weitere, noch so kleine Verstoß kostet erneut viel
Geld. Dr. Harald Schneider warnt in der "Zeitschrift für die
Anwaltspraxis" vor den Folgen: "Unternehmen sind gut beraten, Ihre
E-Mail-Korrespondenz unverzüglich den neu gefassten Vorschriften
anzupassen." Der sicherste Weg dabei ist ganz einfach: Allen
ausgehenden E-Mails werden automatisch alle notwendigen Angaben in
deutscher Sprache und vom Druckbild her gut lesbar angefügt.
Quelle: Pressemitteilung LexisNexis