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Delaware - damit das Schwarzgeld in die USA fließt

Archivmeldung vom 09.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
US-Präsident Barack Obama will Steueroasen bekämpfen, aber nur außerhalb der USA. Bild: GoMoPa
US-Präsident Barack Obama will Steueroasen bekämpfen, aber nur außerhalb der USA. Bild: GoMoPa

Alle müssen auf Druck der USA Steueroasen aufgeben, nur die USA selbst nicht. Dabei sammelt die Steueroase Delaware unbehelligt Schwarzgeld aus aller Welt ein.

Im August 2009 zwang die amerikanische Steuerbehörde IRS den größten Vermögensverwalter der Welt, die Schweizer Großbank UBS, die allein von US-Kunden 20 Milliarden Dollar verwaltet und dafür ein Prozent, also 200 Millionen Dollar, im Jahr kassiert, in Basel dazu, das Schweizer Bankgeheimnis wegen Beihilfeverdachts zur Steuerhinterziehung (gefälschte Dokumente, Scheinkonstruktionen) aufzugeben. Die UBS verglich sich vor Gericht mit der IRS und händigte 4.450 Kundendaten von insgesamt 52.000 US-Kunden aus.

Als nächstes hat es US-Präsident Barack Obama (Demokratische Partei) persönlich auf die britischen Cayman Islands in der Karibik südlich von Kuba abgesehen. Die Cayman Islands sind mit 1,8 Billionen Dollar Vermögenswerten von 93.000 steuerbefreite Firmen, die über die 289 ansässigen Banken gebucht werden, der fünftgrößte Finanzplatz der Welt. Allein das fünfstöckige Ugland House in der South Church Street 35 am Hafen der Hauptstadt George Town beherbergt 18.000 Firmen. Zumindest ihre Schilder. 9.906 Hedgefonds, das sind drei Viertel aller Hedgefonds, sind laut örtlicher Finanzaufsicht "Cayman Islands Monetary Authority" registriert.

Die Cayman Islands unterscheiden sich von allen anderen Steueroasen wie die Bermudas, die Bahamas, die British Virgin Islands oder die Kanalinseln Guernsey und Jersey dadurch, dass die Cayman Islands keine direkten Steuern erhebt. Auf den Inseln wird außer Rumkuchen nichts selbst hergestellt. Man zahlt lediglich zwischen 500 und 2.500 Dollar für Pässe, Arbeitserlaubnisse, Stempelgebühren für Land- und Häuserkäufe. Die Caymans erheben weder Steuern auf das Vermögen, noch auf die Gewinne, noch auf den Kauf und Verkauf. Es gibt keine Einkommensteuer. keine Lohnsteuer. Keine Mehrwertsteuer, Erbschaftssteuer, Grundsteuer.

Als US-Präsident Obama vor ein paar Monaten in seiner Rede zum US-Budget 2010 versprach, er werde 300 Milliarden Dollar jährlich sparen, indem er Steuerschlupflöcher schließe, nahm er das Ugland House als Beispiel. Obama: "18.000 Unternehmen in einem Haus - entweder ist es das größte Gebäude der Welt oder der größte Steuerbetrug." Tausende Töchter von US-Unternehmen gleiten als Leuchtschrift über einen kleinen grünlichen Bildschirm an der Eingangstür. Dazu gehören Coca Cola, Procter & Gamble, General Motors, Intel, FedEX oder Sprint.

Die US-Firmen nutzen nicht nur die absolute Steuerfreiheit der Cayman Islands. Sie nutzen auch ein legales Steuerschlupfloch der USA: den US-Steuer-Code. Der besagt: Solange die Gewinne aus dem Ausland nicht wieder zurück in die Vereinigten Staaten fließen, sind keine Steuern fällig. Die Firmen investieren ihr Geld woanders und ersparen sich die Besteuerung von passivem Einkommen in den USA. Jährlich verliere die US-Regierung 100 Milliarden Dollar, weil 83 der 100 größten amerikanischen Unternehmen ihre Gewinne ausserhalb der USA zu günstigeren Konditionen versteuern.

Beispiel Coca Cola

Nach veröffentlichten Bilanzberichten brauchte Coca Cola im Jahre 2003 mit Hilfe ausländischer Töchter 500 Millionen US-Steuern nicht zu zahlen. Die Coca-Cola-Tochter in Cayman Islands kontrolliert die Sirup-Herstellung von Filialen in Irland. Die Tochter zahlt in Irland 12,5 Prozent Körperschaftssteuer und damit weit weniger als in den USA, wo die Körperschaftssteuer 35 Prozent beträgt. Als "größten Steuerbeschiss aller Zeiten" bezeichnete dies Obama und versprach, trotz Gegenwehr von Tausenden Lobbyisten dagegen vorzugehen.

Noch einmal will Obama Anlauf für ein neues Gesetz nehmen, das Stop Tax Haven Abuse Act, mit dem er noch am 17. Februar 2007 unter George Bush gescheitert war. Das Gesetz zielt weltweit auf Bankgeheimnisse. "Offshore-Geheimhaltung" soll bewusst "bekämpft werden". Der Entwurf sieht die Rechenschaftspflicht von Banken über Namen geheimnisvoller Trusts sowie die Aufhebung von "unangemessenen Beschränkungen für benötigte Informationen der US-Steuerbehörden" vor. Banken, die sich nicht fügten, würden von der Kotierung an amerikanischen Börsen ausgeschlossen. Auch US-Pensionskassen könnte es untersagt werden, bei widerborstigen Konzernen anzulegen. Zum Gesetz gehört eine Liste von 34 Steueroasen für steueflüchtige Amerikaner und Firmen, darunter die Schweiz und die Cayman Islands.

Die Schweizer fordern die USA auf, sich an die eigene Nase zu fassen. "Jegliche Steuerhinterziehung, die in der Schweiz vermeintlich passiert, ist unbedeutend im Vergleich zu den Milliarden, die US-Bürger und der Rest der Welt über Scheinfirmen in Delaware abwickeln", gibt Sprecher James Nason von der Schweizer Bankiervereinigung den Ball an die amerikanischen Steuereintreiber zurück.

Die Cayman Islands reagierten mit einen offenen Brief an US-Präsident Obama: "Wir sind jedoch äußerst besorgt über Ihre Anmerkungen zu den betreffenden Cayman Islands. Steuerbetrug wird zu Unrecht unterstellt, nur weil die Tochtergesellschaften von US-Unternehmen in Cayman unterhalten werden. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Insbesondere seit 2005 verfügen die Cayman Islands über eine volle Steuer-Informationsaustausch-Vereinbarung im Rahmen der EU-Zinsbesteuerung (EUSD) mit allen 27 europäischen Ländern. Im Jahr 1990 unterzeichnete Cayman ein vollständig transparentes, alle Verbrechen betreffendes Rechtshilfeabkommen mit den USA und im Jahr 2001 ein umfassendes US Steuer-Information-Austausch-Abkommen. Wir sind aktiv, um zusätzliche Informations-Tausch-Vereinbarungen mit weiteren Ländern zu treffen."

Scharfen Gegenwind erfährt Obama aus einer Ecke, die eigentlich mit ihm Kampf gegen Schwarzgeld verbündet sein müssten: Die Steuerrechtsgruppe Tax Justice Network (TJN) aus Großbritannien, die Steueroasen die Schuld an der Armut in der Welt gibt, veröffentlichte jetzt, dass die USA selbst die größte Steueroase der Welt ist. TJN-Direktorin Sarah Lewis kritisierte, dass die USA die Schweizer Bank USB an den Pranger stellte, aber amerikanische Banken in den USA ausländische Kunden überhaupt nicht anders behandeln würden.

2,6 Billionen Dollar von Ausländern schwarz in den USA

Die Tas Justice Network fand in einer Studie heraus: 2,6 Billionen Dollar haben Ausländer in den USA angelegt, um Steuern zu sparen. Besonders beliebt ist Delaware. Einer der kleinsten amerikanischen Bundesstaaten Delaware führe die Hitliste der beliebtesten Steueroasen an, schreibt TJN. Delaware an der amerikanischen Ostküste schneidet bei einem Vergleich von Gesetzen, Rechtssprechung und Einlagenzufluss in 60 Gerichtsbarkeiten als größtes Steuerparadies ab - gefolgt von Luxemburg, der Schweiz, den Cayman-Inseln und Großbritannien.

Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net dokumentiert, wie das Steuerparadies Delaware für deutsche , aber auch amerikansiche Unternehmen funktioniert: über Delaware Investment & Holdinggesellschaften.

Auf 850.00 Einwohnern (inklusive Kindern) kommen 4 Millionen Unternehmen. Vier bis fünf Firmen pro Kopf. Eine Frimengründung Delawre Incorporation kann man schon für 99 US Dollar gründen. Auch Coca-Cola ist eine in Deleware registrierte Gesellschaft. Der Staat Delaware bietet unter anderem auch die Möglichkeit, eine Delaware-Investment-Holdinggesellschaft (DIHG) als Mittel zur Ersparnis erheblicher von einzelnen Bundesstaaten der USA erhobener Einkommenssteuern zu gründen.

Zudem kann eine DIHG auch US-Bundessteuern sowie, je nach dem Steuerrecht des in Frage kommenden Landes, ausländische Steuern verringern oder vermeiden. Diese Möglichkeit der Verringerung der Steuerlast bietet sich jeglichem in den USA tätigen Unternehmen mit Einkommen aus passiven Quellen, wie zum Beispiel Erträge aus Kapitalanlagen, Dividenden, Zinsen, Mieten, Lizenzgebühren und Renditen. Diese Vorteile bieten sich auch Unternehmen, die keine namhaften Geschäftstätigkeiten in Delaware ausüben beziehungsweise Vermögenswerte dort besitzen oder besitzen wollen.

Wie immer benutzen viele große und multinationale Unternehmen mit Hauptgeschäftstätigkeiten und Vermögenswerten in anderen Bundesstaaten DIHGs als Mittel, ihre US-Bundes- und einzelstaatliche Steuerbelastung zu vermeiden.

Zur Zeit unterliegen in- und ausländische Unternehmen mit Tätigkeiten innerhalb von Delaware einer Einkommensteuer von 8,9 Prozent plus einer Bruttoeinnahmesteuer von 0,4 Prozent (höher in gewissen Fällen). Jedoch werden Unternehmen, die sich als DIHG qualifizieren, von diesen Steuern sowie allen anderen Geschäftstätigkeitsgebühren freigestellt.

Eine DIHG wird mit einer jährlichen Konzessionssteuer belastet, die im allgemeinen auf der Anzahl von genehmigten Anteilen am Aktienkapital basiert. Sollte die Anzahl von genehmigten Anteilen auf 3.000 oder weniger beschränkt sein, dann beläuft sich die jährliche Steuer nur auf die Minimumsteuer von 30 US-Dollar (plus die jährliche Anmeldegebühr von 20 US-Dollar).

Wenn richtig strukturiert, kann die Nutzung einer DIHG für deutsche Unternehmen mit Einkünften aus US-Quellen zur Minderung der Gesamtsteuerbelastung des deutschen Konzerns fuhren. Um die Steuervorteile einer DIHG in den USA sowie in Deutschland ausnutzen zu können, müssen die DIHG und die verbundenen Unternehmen in Deutschland in allen Geschäften miteinander wie Außenstehende handeln.

Auf der anderen Seite aber gibt die deutsche Muttergesellschaft die Kontrolle der Führung der DIHG und damit die Sicherung ihres Vermögens nicht auf, da ihr als Aktionär der DIHG die Kontrolle der Geschäftsführung unterliegt. Die folgenden Beispiele zeigen Anwendungsmöglichkeiten für eine DIHG.

Anwendungsmöglichkeiten für eine DIHG

A. Allgemein: Wertpapiere und andere Immaterielle Vermögenswerte

Eine der hauptsächlichen Anwendungen einer DIHC ist der Besitz von zinstragenden oder dividendenausschüttenden Wertpapieren. Ein Unternehmen, das Einkünfte aus dieser Art von immateriellen Vermögenswerten hat, kann durch die Gründung einer DIHG und die Übertragung der immateriellen Vermögenswerte auf diese DIHG gewisse Einkommenssteuern eliminieren oder reduzieren.

Wenn die DIHG so betrieben wird, dass sie in Delaware freigestellt ist und nicht der Besteuerung eines anderen Einzelstaates unterliegt, dann erhält die DIHG das Investitionseinkommen steuerfrei in Delaware. Der Ertrag kann dann der Muttergesellschaft als Dividende ausgeschüttet werden. In vielen Einzelstaaten wäre eine solche Dividende für die Muttergesellschaft steuerfrei.

In Einzelstaaten jedoch, die Steuern einziehen, die auf dem Firmenkapital basieren, wäre eine Dividendenausschüttung nicht wünschenswert. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland wäre eine solche von der DIHG ausgeschüttete Dividende für die deutsche Muttergesellschaft in Deutschland steuerfrei, solange diese mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien der DIHG besitzt.

Als Alternative könnten die Muttergesellschaft oder andere verbundene Unternehmen Mittel in Darlehensform von der DIHG erhalten. Dieses ist eine sehr häufig benutzte Methode des Transfers von Geldmitteln von der DIHG an verbundene Unternehmen. In verschiedenen Einzelstaaten und gewissen Ländern sind die auf das Darlehen fälligen Zinsen steuerabzugsfähig, was zu weiteren potentiellen Steuervorteilen führen würde.

B. Einkünfte aus Lizenzgebühren: Patente, Warenzeichen und Urheberrechte

Besitzt eine Gesellschaft immaterielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Patente, Warenzeichen oder Urheberrechte, so können sich erhebliche Steuervorteile durch die Gründung einer DIHG ergeben. Indem man alle Eigentumsrechte am geistigen Eigentum auf die DIHG im Austausch gegen Anteile in der DIHG überträgt, kann man steuerpflichtiges Einkommen in einem Einzelstaat der USA oder im Ausland in steuerfreies Einkommen in Delaware umwandeln.

Zum Beispiel, nach der Übertragung der immateriellen Vermögenswerte auf die DIHG wurde die DIHG mit verbundenen Unternehmen und anderen Parteien einen Vertrag abschließen, der die Benutzung der Vermögenswerte im Austausch gegen die Zahlung von Lizenzgebühren vorsieht.

Die Einkünfte aus den Lizenzgebühren wären in Delaware von Steuern freigestellt, solange die Tätigkeiten der DIHG sich auf die Aufrechterhaltung und die Verwaltung von solchen immateriellen Vermögenswerten beschränken. Erlaubte (jedoch nicht erforderliche) "Betreuungs- und Verwaltungstätigkeiten" schließen normalerweise alle intern in Delaware ausgeübten Tätigkeiten ein, inklusive Patent- und Warenzeichenanwälte, die zur Aufrechterhaltung und Verwaltung der Patente und Warenzeichen erforderlich sind.

Mit dieser Lizenzstruktur könnte der Lizenznehmer weitere einzelstaatliche Steuern durch den Abzug der an die DIHG bezahlten Lizenzgebühren einsparen. Für ausländische Lizenzinhaber könnte die Zahlung der Lizenzgebühren auch in gewissen Ländern einen Steuerabzug schaffen, je nach dem dort anwendbaren Steuerrecht.

In Deutschland sollten die an die DIHG gezahlten Lizenzgebühren von dem deutschen Lizenznehmer steuerlich abziehbar sein, solange die Zahlung der Lizenzgebühren eine "arm'slength" Transaktion darstellt. Die Lizenzgebühreneinnahmen eines ausländischen Lizenzinhabers könnten überdies ausländisches Einkommen für Zwecke der U.S.Bundessteuern schaffen, durch das dann ansonsten vielleicht unbrauchbare US-ausländische Steuerkredite nutzbar gemacht werden könnten.

Daher könnte sich aus der Benutzung einer DIHG ein eventueller Vorteil für US-Bundessteuern ergeben. Bei jeglicher Art von Übertragung oder Lizenzvereinbarung ist es sehr wichtig, dass die DIHG, in Abwesenheit anderer zuverlässiger Wertanzeiger, zuverlässige Bewertungen erhält, wie zum Beispiel unabhängige Fremdeinschätzungen der immateriellen Vermögenswerte.

Im Rahmen des Einschätzungsverfahrens sollte der angemessene Marktsatz für die Lizenzgebühren festgelegt werden. Der Lizenzvertrag sollte diesen Marktsatz und weitere sorgfältig durchdachte Bedingungen enthalten.

Zudem sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrungen im Bereich des geistigen Eigentums eingeschaltet werden, um sicher zu gehen, dass die Übertragungen und Lizenzvereinbarungen den anwendbaren Gesetzen nachkommen und richtig registriert werden.

C. Nichterfassung von Erträgen

Eine weitere wichtige Verwendung einer DIHG ist die Verminderung von einzelstaatlichen Steuern für Erträge, die sich aus dem Verkauf von Investitionsvermögenswerten ergeben. Wenn solche Vermögenswerte durch eine DIHG veräußert werden, könnte eine in einem anderen Einzelstaat domizilierte oder eingetragene Gesellschaft verhindern, dass Einkommen, das nicht direkt aus der Geschäftstätigkeit resultiert, der Besteuerung des Domizil - oder Eintragungsstaates ganz unterworfen wird.

Anstatt Investitionsvermögenswerte direkt zu veräußern, würde die DIHG als direkte oder indirekte Tochtergesellschaft das Alleineigentum erwerben, und diese Vermögenswerte dann veräußern. Zum Beispiel könnte die Muttergesellschaft immaterielle Investitionsvermögenswerte (die später zu veräußern sind) zum Kapital der DIHG beitragen.

Ein anschließender Verkauf dieser Vermögenswerte durch die DIHG würde dasselbe Resultat wie der Verkauf der Vermögenswerte durch die Muttergesellschaft erzielen. Auf den Ertrag dieser Veräußerung durch die DIHG würde sich jedoch aufgrund der Steuerbefreiung für die DIHG keine Steuerbelastung in Delaware ergeben.

Wenn die DIHG ihre Tätigkeiten angemessen auf Delaware beschränkt, kann sie die Besteuerung dieses Ertrags in allen anderen Einzelstaaten vermeiden. Zudem kann die Benutzung einer DIHG bei der Veräußerung von materiellen Vermögenswerten, die sich außerhalb von Delaware befinden, ähnliche Resultate erzielen.

D. Schulden von verbundenen Unternehmen

Die Gewährung von Darlehen an verbundene Unternehmen ist im allgemeinen eine Alternative zur Ausschüttung von Dividenden aus Einkünften der DIHG an die Muttergesellschaft. Es gibt hierbei jedoch gewisse Vorbehalte, die in Betracht gezogen werden müssen.

Erstens sollte ein Darlehen an ein verbundenes Unternehmen wie jede andere Investition der DIHG behandelt werden. Wenn die DIHG ihr Kapital in der Form von Darlehen an Verbundene investiert, dann sollte die DIHG den Darlehensnehmer als unabhängigen Dritten behandeln. Das Darlehen sollte den jeweiligen Marktbedingungen entsprechen und sollte gründlich schriftlich dokumentiert werden.

Die ausgeliehenen Gelder, wie auch Kapital- und Zinsrückzahlungen, sollten durch Scheck oder elektronische Überweisung - nicht einfach durch Buchungen in den internen Geschäftsbüchern - bestätigt werden.

Alle Bestimmungen des Darlehensvertrags sollten sorgfältig befolgt werden.Wenn das Darlehensarrangement zwischen der DIHG und deren Verbundenen richtig strukturiert ist, dann sind die Zinszahlungen an die DIHG in vielen Staaten von den verbundenen Unternehmen abzugsfähig.

Da die DIHG auf solche Zinsen keine Steuern in Delaware zahlt, ergibt sich die Gelegenheit für bedeutende einzelstaatliche Steuerersparnisse. Für ausländische Firmen, je nach dem anwendbaren Steuerrecht des Heimatlandes, könnten sich aus den Zinszahlungen an die DIHG wertvolle Steuerabzüge ergeben, die in ähnlicher Weise den Wert einer DIHG erhöhen.

Unter dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland werden die Einkünfte einer DIHG aus Zinsen nur in den USA von den Bundessteuerbehörden besteuert. Dieses wäre nicht der Fall, wenn die Zinsen aufgrund eines Sonderverhältnisses zwischen den Parteien nicht "arm's length" wären.

E. Weitere Anwendungen einer DIHG

Es gibt eine Reihe weiterer Anwendungsmöglichkeiten einer DIHG, zum Beispiel: zum Besitz von Anteilen an Personengesellschaften, um damit die einzelstaatliche Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Gesellschaftsvermögen zu vermeiden; zum Besitz von Minderheitsanteilen an Gesellschaften, um damit den in einigen Einzelstaaten vorhandenen Vorteil eines hundertprozentigen Steuerabzuges für von verbundenen Unternehmen erhaltenen Dividenden zu nutzen oder um Mieteinkünfte aus außerhalb von Delaware gelegenem Vermögen steuerfrei einziehen zu können.

Planungsangelegenheiten

Ungeachtet der vorhergehenden allgemeinen Diskussion sollte als Vorbedingung zur Gründung einer DIHG eine Überprüfung der Gesetze der Staaten beziehungsweise Länder stattfinden, in denen die Mutter und mit ihr verbundene Unternehmen Tätigkeiten ausüben sollen, um die Transaktion richtig zu strukturieren.

In dieser Hinsicht sowie auch bezüglich der Auswirkungen auf US-Bundessteuern und auf außerhalb der USA erhobene Steuern sollten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer konsultiert werden. Zudem wird empfohlen, dass die DIHG ihr Personal (Buchhalter, Anwälte, Treuhänder) in Delaware einstellt und dass die entsprechenden Ausgaben direkt aus den Betriebsgeldern der DIHG bezahlt werden. Die vorhergehenden allgemeinen Ausführungen stellen eine einfache grundlegende Struktur dar, auf die ein Plan zur Verringerung von Steuern wirksam aufgebaut werden kann. Sie sollten aber nicht als Rechtsgutachten jeglicher Art dem Finanznachrichtendienst Goldman Morgenstern & Partners ausgelegt werden. Auf diese Ausführungen allein sollte man sich nicht verlassen, ohne sich zuerst mit diesem Thema ausführlich zu beschäftigen.

Schlussfolgerungen

Deutsche Unternehmen mit beabsichtigten oder bereits bestehenden Tätigkeiten werden in den USA die DIHG als ein sehr wirksames Mittel ansehen, einzelstaatliche Steuerbelastungen in den USA zu vermindern.

Die Verwendung einer DIHG kann Steuervorteile nach dem Bundessteuerrecht der USA sowie auch nach dem Steuerrecht anderer Länder schaffen. Würde Obama daran rütteln, würde er, so sagen seine politischen Gegner, die Sicherheit der USA gefährden. Deshalb bekämpft Obama lieber Steueroasen im Ausland als im eigenen Land.

Quelle: GoMoPa (Siegfried Siewert)

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