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Schuldenerlass in der Krankenversicherung kaum nachgefragt

Archivmeldung vom 20.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Das neue Gesetz zum Erlass von Beitragsschulden in der Krankenversicherung stößt bislang auf wenig Gegenliebe. Nach Angaben des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich seit August erst 5.000 Nichtversicherte bei den Kassen gemeldet und um Schuldenerlass gebeten, wie der "Spiegel" berichtet.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung gehofft, möglichst viele der fast 140.000 Menschen ohne Krankenversicherung zu erreichen. Seit April 2007 gibt es in Deutschland eine Versicherungspflicht für gesetzliche Kassen, seit 2009 für private: Auch wer nicht bei einer Kasse Mitglied ist, häuft so Beitragsrückstände an.

Im August trat das neue Gesetz in Kraft. Es lockt damit, dass allen Personen, die sich bis zum 31.12. dieses Jahres bei einer Kasse anmelden, diese Beitragsrückstände erlassen werden. Auch die privaten Versicherer berichten von einer schwachen Resonanz. Die zehn größten Anbieter zählten seit August weniger als Tausend Anfragen. So heißt es beim Marktführer Debeka, von der Regelung machten "nur wenige Menschen" Gebrauch. Privatassekuranzen sind verpflichtet worden, einen Notlagentarif anzubieten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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