„Bail-In“ für die Banken: Schweiz war Zypern weit voraus!
Archivmeldung vom 29.04.2013
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAls sich die allgemeine Aufmerksamkeit jüngst auf Zypern richtete, wußte kaum jemand, daß ein „Zypern-Schema“ zur Teilenteignung von Bankkunden in einem der reichsten Finanzplätze der Welt, der Schweiz, bereits existiert. Schon seit November 2012 gilt dort ein neues Bankengesetz mit der Regelung eines solchen „Bail-In“ bei Bankinsolvenzen. Das beichtet der Nachrichtenblog "politaia.org" unter Berufung eines Berichts von der Bürgerrechtsbewegung Solidarität.
Im Beitrag ist zu lesen: "Manche werden sich daran erinnern, daß die Schweizer Nationalbank 2008 die UBS mit 60 Mrd.€ retten mußte, einem Fünftel des gesamten Schweizer Handelsvolumens, während Credit Suisse (CS) von der Londoner City über Katar gerettet wurde. Aber die extreme Anfälligkeit beider Banken ist geblieben und damit existiert ein großes Systemrisiko. Ein Teil der Schweizer Politik und Öffentlichkeit ist sich dessen bewußt. Seit mehreren Jahren gab es deshalb eine Debatte über Bankentrennung. Plötzlich allerdings ebbte diese Debatte ab und statt dessen beschloß die Schweiz eine neue Variante der Bankenrettungspolitik.
Diese Variante ist der „Bail-In“: Das Bankensystem soll nicht mehr “von außen” mit Steuergeld gerettet werden (Bail-Out), sondern “von innen”. Einzelne Institute können geschlossen werden, aber Aktionäre und Einleger sollen ihre Schulden an das System bezahlen. Zwei Vertreter der CS, Paul Calello und Wilson Erwin, stellten die neue Methode im Januar 2010 im Londoner Economist der Öffentlichkeit vor. Auf britische Initiative hin beauftragte die G-20 das Forum für Finanzstabilität FSB (damaliger Vorsitzender: Mario Draghi), einen Vorschlag für gesetzliche Regelungen von Bail-Ins in der ganzen transatlantischen Region auszuarbeiten. Er wurde im Juni 2012 offiziell von der EU vorgestellt. Die Schweizer Finanzaufsicht FINMA führte die Regelung am 1.11.2012 ein.
Das Schweizer Gesetz folgt den Vorgaben des FSB, wonach im Falle einer größeren Bankinsolvenz die Priorität darauf liegen soll, das System zu retten und nicht die Gläubiger. In einer Schrift der FINMA vom 22.10.2012 heißt es, die neue Regelung BIO-FINMA erfülle mit geringen Ausnahmen die vom FSB im Oktober 2011 vorgelegten Anforderungen und entspreche gleichzeitig der im Juni 2012 von der EU vorgeschlagenen Direktive.
Das Schweizer Fernsehen SRF kommentierte am 28.3. während der Zypernkrise, daß in der Schweiz im Falle einer Bankenabwicklung eine ähnliche Prozedur wie in Zypern möglich wäre. Und ein ähnliches Gesetz werde für die EU vorbereitet. Offiziell betont man, mit dem Gesetz werde sichergestellt, daß Konten bis 100.000 Franken nicht angetastet werden. Aber entscheidend ist, daß sich die Regierungen neue Möglichkeiten verschaffen, das bankrotte „System“ zu retten – auf Kosten von Einlegern und damit der Bürger.
Die Antwort kann nur lauten, jetzt international die volle Glass-Steagall-Bankentrennung durchzusetzen!"
Quelle: Text BüSo vom 22. April 2013 - politaia.org