BGH beendet Zitterpartie für Banken: Globalzession ist grundsätzlich insolvenzfest
Archivmeldung vom 30.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEine über zwei Jahre dauernde Zitterpartie für Banken um die Wirksamkeit einer verbreiteten Kreditsicherheit hat gestern ein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Abtretung aller künftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Globalzession) als kongruent und damit grundsätzlich als insolvenzfest anzuerkennen ist (Urteil v. 29. Nov. 2007, Az.: IX ZR 30/07).
Das Urteil bestätigt eine Entscheidung des Landgerichts
Berlin (LG), das von dem Düsseldorfer Anwalt Dr. Stefan Blum von Nörr
Stiefenhofer Lutz erstritten wurde. "Damit dürfte für die Banken
endlich Rechtssicherheit bestehen", kommentiert Blum.
Die Globalzession ist eine vor allem von Mittelständlern
eingesetzte und seit langem anerkannte Kreditsicherheit. Dabei tritt
das Unternehmen alle seine künftigen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen zur Sicherheit an die Kredit gebende Bank ab. Die
Rechtsunsicherheit über die Anfechtbarkeit dieser Kreditsicherung
entstand am 8. April 2005 mit einem Urteil des Oberlandesgerichts
(OLG) Karlsruhe (Az.: 14 U 200/03). Es bewertete die Globalzession
als inkongruent. Das hatte eine für die Kredit gebende Bank fatale
Konsequenz: Die Globalzession kann in der Insolvenz des Unternehmens
regelmäßig angefochten werden, soweit die abgetretenen Forderungen
innerhalb der letzten drei Monate vor dem Insolvenzantrag entstanden
sind.
Genau diese Forderungen bilden jedoch meist den werthaltigen Teil
des Forderungsbestandes. Die Anfechtung wegen inkongruenter Deckung
setzt dabei nicht voraus, dass die Bank eine etwaige
Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens kannte. "Die Globalzession wurde
durch dieses Urteil des OLG Karlsruhe praktisch wertlos", erläutert
Blum. Zu allem Überfluss schloss sich das OLG München den Karlsruher
OLG-Richtern an, was die Unsicherheit zumindest geografisch noch
steigerte (veröff. in: ZIP 2006, 2277).
Die Insolvenzverwalter gingen nach diesen Urteilen dazu über,
Globalzessionen anzufechten und von der Bank die Auskehr der von ihr
eingezogenen Forderungen zu verlangen. Die Banken wiesen umgekehrt
darauf hin, dass eine Kreditvergabe in vielen Fällen nicht oder nur
noch zu deutlich teureren Konditionen möglich wäre, sollte sich die
Rechtsprechung des OLG Karlsruhe weiter durchsetzen.
Am 26. Januar 2007 trat dann das Landgericht Berlin den OLGs
Karlsruhe und München in einer mutigen Entscheidung entgegen (Az.: 23
O 32/06). Es bewertete die Globalzession als kongruent und damit als
insolvenzfest. Um die Unsicherheit wegen der widersprechen Urteile
möglichst schnell höchstrichterlich klären zu lassen, legte der
unterlegene Insolvenzverwalter Sprungrevision zum BGH ein.
Quelle: NOERR STIEFENHOFER LUTZ