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BGH beendet Zitterpartie für Banken: Globalzession ist grundsätzlich insolvenzfest

Archivmeldung vom 30.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Eine über zwei Jahre dauernde Zitterpartie für Banken um die Wirksamkeit einer verbreiteten Kreditsicherheit hat gestern ein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Abtretung aller künftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Globalzession) als kongruent und damit grundsätzlich als insolvenzfest anzuerkennen ist (Urteil v. 29. Nov. 2007, Az.: IX ZR 30/07).

Das Urteil bestätigt eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (LG), das von dem Düsseldorfer Anwalt Dr. Stefan Blum von Nörr Stiefenhofer Lutz erstritten wurde. "Damit dürfte für die Banken endlich Rechtssicherheit bestehen", kommentiert Blum.

Die Globalzession ist eine vor allem von Mittelständlern eingesetzte und seit langem anerkannte Kreditsicherheit. Dabei tritt das Unternehmen alle seine künftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zur Sicherheit an die Kredit gebende Bank ab. Die Rechtsunsicherheit über die Anfechtbarkeit dieser Kreditsicherung entstand am 8. April 2005 mit einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe (Az.: 14 U 200/03). Es bewertete die Globalzession als inkongruent. Das hatte eine für die Kredit gebende Bank fatale Konsequenz: Die Globalzession kann in der Insolvenz des Unternehmens regelmäßig angefochten werden, soweit die abgetretenen Forderungen innerhalb der letzten drei Monate vor dem Insolvenzantrag entstanden sind.

Genau diese Forderungen bilden jedoch meist den werthaltigen Teil des Forderungsbestandes. Die Anfechtung wegen inkongruenter Deckung setzt dabei nicht voraus, dass die Bank eine etwaige Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens kannte. "Die Globalzession wurde durch dieses Urteil des OLG Karlsruhe praktisch wertlos", erläutert Blum. Zu allem Überfluss schloss sich das OLG München den Karlsruher OLG-Richtern an, was die Unsicherheit zumindest geografisch noch steigerte (veröff. in: ZIP 2006, 2277). Die Insolvenzverwalter gingen nach diesen Urteilen dazu über, Globalzessionen anzufechten und von der Bank die Auskehr der von ihr eingezogenen Forderungen zu verlangen. Die Banken wiesen umgekehrt darauf hin, dass eine Kreditvergabe in vielen Fällen nicht oder nur noch zu deutlich teureren Konditionen möglich wäre, sollte sich die Rechtsprechung des OLG Karlsruhe weiter durchsetzen.

Am 26. Januar 2007 trat dann das Landgericht Berlin den OLGs Karlsruhe und München in einer mutigen Entscheidung entgegen (Az.: 23 O 32/06). Es bewertete die Globalzession als kongruent und damit als insolvenzfest. Um die Unsicherheit wegen der widersprechen Urteile möglichst schnell höchstrichterlich klären zu lassen, legte der unterlegene Insolvenzverwalter Sprungrevision zum BGH ein.

Quelle: NOERR STIEFENHOFER LUTZ

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