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Insolvenz bei der Göttinger Gruppe

Archivmeldung vom 09.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Nachdem sich die Haftbefehle gegen die Göttinger Gruppe massiv häufen, sieht der Bund der Kapitalanleger (BdKA) das nahe Ende dieser Unternehmensgruppe; bei der Securenta AG ist bereits am 07. Juni 2007 das Insolvenzantragsverfahren eröffnet worden.

„Für die Anleger geht es dann in die letzte Runde“, sagt BdKA-Vorstand Medard Fuchsgruber. Denn im Insolvenzfall befinden sich die Anleger der Göttinger Gruppe keineswegs auf der sicheren Seite. Im Gegenteil: Sie müssen damit rechnen, dass der zukünftige Insolvenzverwalter sie auch weiterhin zur Kasse bittet. Der BdKA empfiehlt, sich auf diese Risiken rechtzeitig vorzubereiten. Seinen betroffenen Mitgliedern bietet der Anlegerschutzverein kostenfreie Erstberatung an.

Hintergrund:

Seit den 80er Jahren haben sich rund 100.000 Bundesbürger auf die Göttinger Gruppe eingelassen. Versprochen wurde ihnen ein Sparplan für die Altersvorsorge. In Wahrheit handelte es sich um riskante Unternehmensbeteiligungen, was aber mit klangvollen Produktnamen wie PensionsSparPlan oder SecuRente kaschiert wurde. „Dass die Göttinger Gruppe fast zwei Jahrzehnte die Altersvorsorge tausender Mitbürger einsammeln konnte, ist für unseren Finanzmarkt kein Gütesiegel, sondern ein politischer Skandal“, sagt BdKA-Vorstand Fuchsgruber. Der Grund: „Statt die Geschäftstätigkeit des unseriösen Unternehmens zu unterbinden, ließen sich namhafte Politiker von der Göttinger Gruppe hofieren.“ Das habe maßgeblich zum Erfolg der Abzockertruppe aus Göttingen beigetragen.

Bei Verbraucherschützern stand das Unternehmen jedenfalls von Anfang an in der Kritik. Dass diese mehr als berechtigt war, bestätigen zahlreiche Urteile. Voraus ging ein zähes Ringen vor Gericht. Den Durchbruch erzielte die Kanzlei Seimetz & Kollegen aus Ottweiler für ein Mitglied des BdKA im Frühjahr 2005 vor dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: II ZR 310/03 und II ZR 140/03). Seitdem erhielten zahlreiche Anleger auch vor unteren Gerichten Recht und ihre Einlagen zurück. „Wir gehen aber davon aus, dass sich die Mehrheit der Verbraucher nicht gewehrt hat“, sagt BdKA-Chef Fuchsgruber.

Nach Einschätzung von Verbraucherschützern und Rechtsanwälten steht die gesamte Göttinger Gruppe nunmehr vor dem Aus. Ein Indiz hierfür ist die aktuelle Häufung von Haftbefehlen gegen Drahtzieher der Unternehmensgruppe und der gegen das „Emissionshaus“ Securenta AG gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. „Bei bald 200 Haftbefehlen ist es nur eine Frage der Zeit, dass weitere Insolvenzanträge gestellt werden“, sagt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke aus Siegburg.

Einen richtigen Schlussstrich unter die Göttinger Gruppe zieht die erwartete Insolvenz aber nicht. Zumindest nicht für die Verbraucher. Diese müssen sich auf neue Gefahren gefasst machen. Weil sich die Anleger an der Göttinger Gruppe regelrecht beteiligt haben, drohen ihnen im Insolvenzfall die Pflichten von Mitunternehmern. Im schlimmsten Fall müssen sie anteilig für Schulden der Göttinger Gruppe gerade stehen und den verlorenen Ersparnissen gesundes Geld hinterherwerfen. „Selbst frühere Anleger müssen befürchten, dass der zukünftige Insolvenzverwalter sie wieder zur Kasse bittet“, warnt Fuchsgruber.

Mit welchen Insolvenzrisiken müssen Anleger rechnen?

Die Antwort hängt im Einzelfall davon ab, um welchen Anlagevertrag es sich handelt. Bei der Göttinger Gruppe kamen vor allem zwei Beteiligungsvarianten zum Einsatz:

  1. Wer sein Geld in so genannte typisch stille Beteiligungsverträge angelegt hat, muss sich auf ein langes Insolvenzverfahren einstellen und darf allenfalls mit einer äußerst geringen Quote rechnen. “Nach der langen Agonie der Göttinger Gruppe dürfte dort mittlerweile nichts mehr zu holen sein“, schätzt Fuchsgruber.
  2.  Bei den meisten Verträgen handelt es sich jedoch um atypisch stille Beteiligungen. Hier ist das bereits eingezahlte Geld nach Einschätzung der mit dem BdKA verbundenen Rechtsanwälte verloren. Damit nicht genug: Der Insolvenzverwalter wird voraussichtlich noch weitere Forderungen an die Anleger richten. Hierauf kann mit verschiedenen Szenarien, wie z. B. Kündigung, Schadensersatz, Aufrechnung, etc. reagiert werden. Diesbezüglich muss im Einzelfall der Rechtsrat eines spezialisierten Rechtsanwaltes eingeholt werden.

Besonders aufpassen sollten Anleger, die von der Göttinger Gruppe gewinnunabhängige Auszahlungen erhalten haben. Hier droht der Rückgriff durch den Insolvenzverwalter. Anders ausgedrückt: „Der Insolvenzverwalter holt sich vom Anleger zurück, was diesem von der Göttinger Gruppe ausgeschüttet wurde“, erklärt Rechtsanwalt Göddecke. Möglich ist das, weil die gewinnunabhängigen Ausschüttungen rechtlich gesehen eine verbotene Rückerstattung von Eigenkapital sein können.

Zu beachten ist auch das ein Insolvenzverwalter abgeschlossene Vergleiche mit den Beteiligungsgesellschaften der Göttinger Gruppe bis zu einem Jahr nach Abschluss anfechten kann.

Quelle: Pressemitteilung Bund der Kapitalanleger e.V.

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