Sind Spareinlagen vor Kurseinbrüchen an der Börse wirklich sicher?
Archivmeldung vom 07.02.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Krise an den Aktienmärkten lässt nicht nur Börsianer in Panik verfallen. Auch Kleinsparer, die ihr Geld nicht in Aktien angelegt haben, fragen sich bang: "Ist mein Geld noch sicher?".
„Spareinlagen sind von den Kursstürzen an der Börse grundsätzlich nicht
betroffen“, erklärt Eike Böttcher, Wirtschaftsredakteur beim
Verbrauchermagazin banktip.de. „Wie gut die Einlagen gesichert sind,
hängt davon ab, wo das Geld angelegt ist.“
Bei der Grundsicherung müssen alle Bankkunden, egal ob öffentliche oder
private Bank oder Sparkasse, gleich behandelt werden. Das
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) schreibt
vor, dass Anlageinstitute zwingend der Entschädigungseinrichtung
Deutscher Banken GmbH (EdB) angehören müssen.
Diese Entschädigungseinrichtung ist nicht zu verwechseln mit den
freiwilligen Sicherungsfonds der Banken. Die EdB sorgt dafür, dass
jedem Anleger 90 Prozent seiner Einlagen, maximal aber 20.000 Euro, in
jedem Fall erhalten bleiben.
Hierbei handelt es sich um die Grundsicherung, die jedes Institut per Gesetz sicherstellen muss, das in Deutschland Gelder von Anlegern verwaltet. Die meisten Banken geben aber einen über diesen gesetzlichen Schutz hinaus gehenden Anspruch auf Erstattung von Einlagen im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Anbieters.
Freiwillige Sicherung übersteigt gesetzliche Vorgaben
Die freiwilligen Sicherungsmittel der Institute, wie der
Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken oder die Sicherungseinrichtung
der Volks- und Raiffeisenbanken, gehen über den Basisschutz hinaus und
erstatten dem Anleger im Sicherungsfall den Teil, der von der EdB nicht
gedeckt ist. Wie hoch dieser erweiterte Schutz ist, hängt von der
jeweiligen Sicherungseinrichtung ab.
Ausländische Banken
Wer sein Geld bei einer ausländischen Bank anlegt, verzichtet dadurch nicht automatisch auf den Schutz seines Geldes. Wenn die Banken ihren Sitz in der Europäischen Union haben, ist eine Einlagensicherung in Höhe der gesetzlichen Regelung gewährleistet. EU-Banken, die in Deutschland eine Zweigniederlassung betreiben, haben einen Anspruch auf Einbeziehung in das deutsche Sicherungssystem, soweit die Sicherung des Heimatlandes unter der Grenze des EdB bleibt. Das heißt, dass Anlagen bei ausländischen Banken mit Hauptsitz in der EU in jedem Fall bis zu 90 Prozent (max. 20.000 Euro) gesichert sind.
Quelle: optel Media Services GmbH