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Gehälter und Pensionen von Sparkassenvorständen liegen über dem Niveau bei vergleichbaren Banken

Archivmeldung vom 15.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Eine Studie der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) hat die Gesamtbezüge von Sparkassenvorständen in Nordrhein-Westfalen untersucht. Erstmals wurden in einer solchen Studie auch die Pensionsansprüche der Vorstände berücksichtigt, um die Gesamtbezüge zu ermitteln. Ergebnis der Studie ist, dass nicht nur die Gehälter, sondern auch die Pensionen der Vorstände sehr viel höher sind als bei Genossenschafts- und Privatbanken. Bei über der Hälfte der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen werden 20 % des Jahresgewinns an die Vorstände in Form von Gehältern und Pensionen ausgezahlt – bei der Deutschen Bank und bei der Commerzbank liegt der Wert bei nur rund 2 %.

„Berücksichtigt man die Größe und Bedeutung der Institute, so verdienen Sparkassenvorstände in Relation fünfmal so viel wie Vorstände der Deutschen Bank und der Commerzbank“, resümiert Prof. Dr. Ralf Jasny aus dem Fachbereich Wirtschaft und Recht der Frankfurt UAS, der die Studie leitete.

Die Studie mit dem Titel „Was verdienen Sparkassenvorstände? – Eine vergleichende empirische Analyse der Gesamtbezüge der Sparkassenvorstände in Nordrhein-Westfalen“ von Prof. Dr. Ralf Jasny und Johannes Lang, Bachelorabsolvent der Frankfurt UAS, beruht auf Zahlen, die im Zuge des Transparenzgesetzes in Nordrhein-Westfalen seit 2009 von den Sparkassenvorständen offengelegt werden müssen. Mit den Jahresabschlüssen 2013 veröffentlichten 101 von 104 Sparkassen die Bezüge ihrer Organe im Bundesanzeiger.

Die Pensionsansprüche von Sparkassenvorständen liegen in Einzelfällen bei bis zu 75 % ihrer Grundgehälter; bei Grundgehältern von über 500.000 Euro jährlich entstehen Pensionsansprüche von mehr als 375.000 Euro pro Jahr. Damit sind für einzelne Vorstände Pensionsrückstellungen von über fünf Millionen Euro notwendig. Im Mittel müssen die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen viereinhalb Monate arbeiten, nur um die Pensionen ihrer Vorstände zu erwirtschaften. „Bei einem Drittel der untersuchten nordrhein-westfälischen Sparkassen müssen teilweise über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sogar mehr als ein Jahr arbeiten, um wenigen Vorständen die Rente zu bezahlen. Im Vergleich benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bank dazu nur zwei Tage“, ergänzt Jasny „Diese hohen Gehaltszahlungen und Pensionszusagen mindern den Gewinn der Sparkassen erheblich, so dass die gesetzlich verankerte Gemeinwohlorientierung an dieser Stelle fraglich ist. Die Verantwortung hierfür liegt nicht zuletzt bei den Verwaltungsräten der Sparkassen, die mit den Landräten und Oberbürgermeistern besetzt sind.“

„Während bei Geschäftsbanken die Bonuszahlungen der Banker in der öffentlichen Diskussion stehen und auch von den Aufsichtsbehörden thematisiert werden, ist es bei den Sparkassen möglich, ein Vielfaches des Grundgehalts als Pensionsrückstellung zu bilden“, so Jasny. Während die Bonuszahlungen bei (Geschäfts-)Bankern durch die Institutsvergütungsverordnung auf das Zweifache des Grundgehalts beschränkt sind, bilden die Sparkassen für ihre neu eingetretenen Vorstände Pensionsrückstellungen bis zum Elffachen des Grundgehalts. „Wirtschaftlich betrachtet ist es für die Vorstände letztendlich egal, ob sie einen Bonus erhalten, der über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt wird, oder ob sie eine Pensionszusage erhalten, die ebenfalls erst in späteren Jahren zur Auszahlung kommt“, ergänzt Jasny.

In einigen Fällen sind die Vorstandsvergütungen an die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes gekoppelt. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Gehälter automatisch angehoben werden, sondern die Pensionsansprüche ebenfalls automatisch ansteigen. Für jeden Prozentpunkt Tariferhöhung erfolgt damit eine erneute Pensionsrückstellung von 10 % des Grundgehalts. Die aktuelle Entgelterhöhung im öffentlichen Dienst in zwei Stufen zum 1. März 2015 um 2,1 % und zum 1. März 2016 um weitere 2,3 % hat damit zur Folge, dass Grundgehälter von 500.000 Euro auf 522.241 Euro erhöht werden und gleichzeitig eine erneute Pensionsrückstellung von rund 236.000 Euro gebildet werden muss. „Gehaltsanpassungen im öffentlichen Dienst führen damit zu einer überproportionalen Erhöhung der Vorstandsbezüge“, sagt Jasny.

Quelle: Frankfurt University of Applied Sciences (idw)

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