Studie zur "Produkthaftung für Automobile in China"
Archivmeldung vom 15.07.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Zahl der privaten Personenkraftwagen in der Volksrepublik China wächst ständig. Bis Ende 2005 waren annähernd 43 Millionen Pkw auf Privatpersonen zugelassen, was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung um 20,6 Prozent entspricht.
Mit dem rapiden Wachstum des chinesischen Automobilmarktes einher
gegangen ist eine spürbare Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften
zur Produkthaftung, die unter anderem dazu geführt hat, dass in den
vergangenen beiden Jahren nahezu 400.000 Fahrzeuge zurückgerufen
werden mussten.
Daneben hat sich ein gesteigertes Bewusstsein für
Verbraucherrechte herausgebildet. Vor allem die junge, gut
ausgebildete Bevölkerung in den Ballungsräumen der Volksrepublik ist
für mögliche Produkthaftungsansprüche sensibilisiert und bereit diese
gerichtlich durchzusetzen. Ein deutliches Indiz sind die fast 7000
Klagen, die 2005 gegen ausländische und chinesische
Automobilhersteller, -zulieferer und -verkäufer wegen
Qualitätsmängeln, Preis- und Verkaufsbeanstandungen eingereicht
wurden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt, die seit über 10 Jahren
deutsche und internationale Unternehmen juristisch bei ihren
Aktivitäten in China betreut, hat nun eine Studie zur "Produkthaftung
für Automobile in der Volksrepublik China" veröffentlicht. Diese gibt
einen umfassenden Überblick über sämtliche Aspekte des chinesischen
Produkthaftungsrechts (deliktische und vertragliche Produkthaftung,
Schadenersatz, Verwaltungshaftung und strafrechtliche Haftung),
liefert relevante Beispiele aus der Rechtsprechung des Landes und
gibt darüber hinaus Empfehlungen, die sich aus Rechtslage und
Rechtspraxis für das Tagesgeschäft der Unternehmen ableiten lassen.
Außerdem werden die wichtigsten produkthaftungsrelevanten Gesetze,
Bestimmungen und Gerichtsurteile aufgeführt sowie die zuständige
Gerichtsbarkeit und alternative Möglichkeiten der Konfliktlösung
(Schiedsgerichte) vorgestellt.
Zwar sind es im Hinblick auf Qualitätsmängel eher die chinesischen
Hersteller, denen Klagen drohen, ausländische Produzenten stellen
jedoch aus anderen Gründen ein reizvolles Klageziel dar. "Sie werden
als zahlungskräftig angesehen und haben zusätzlich mit dem Nachteil
zu kämpfen, dass sie sich in einem fremden, ihnen gegenüber teilweise
feindlich eingestellten Rechtssystem behaupten müssen", erklärt Dr.
Björn Etgen, Partner der Kanzlei und Leiter ihrer China-Praxis.
"Unsere Studie soll der in China präsenten deutschen Automobil- und
Zulieferindustrie als Leitfaden dienen, um die Trends und Risiken
beim Verkauf ihrer Fahrzeuge in der Volksrepublik besser einschätzen
zu können".
Die Studie "Produkthaftung für Automobile in China" umfasst 40
Seiten und ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache
erschienen. Sie kann kostenfrei über www.bblaw.com oder über die
Public Relations-Abteilung der Kanzlei (Markus Kuhn, Tel. 089 350
65-1285, [email protected]) bestellt werden.
Die China-Praxis von BEITEN BURKHARDT:
Beiten Burkhardt vollzog den Markteintritt in Asien 1994 mit der
Gründung eines Büros in Hong Kong. 1995 folgte die Eröffnung des
Büros in Beijing, 2003 erhielt die Kanzlei von den chinesischen
Justizbehörden die Lizenz zur Gründung einer Repräsentanz in
Shanghai.
Heute gilt Beiten Burkhardt unter Marktbeobachtern als eine der
besten deutschen Kanzleien vor Ort ("Beiten Burkhardt is among the
best regarded German law firms working in China, Asia Law Profiles
2004) und verfügt mit fast zwanzig Juristen über eine der stärksten
Präsenzen kontinentaleuropäischer Kanzleien in China.
Beiten Burkhardt berät in China vorwiegend deutsche und
europäische mittelständische Unternehmen, aber auch multinationale
Konzerne, bei Unternehmenskäufen, der Gründung von
Gemeinschaftsunternehmen oder Tochtergesellschaften sowie im
Zusammenhang mit Projektfinanzierungen, Vereinbarungen über
Technologietransfer, gewerblichen Schutzrechten und Marken. Neben
ihren drei Büros in China bietet die Kanzlei deutschen und
chinesischen Unternehmern mit dem "Asia Desk" am Standort München
eine Anlaufstelle in Deutschland.
Quelle: Pressemitteilung Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt